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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Hallo Nadine, nimm es mir nicht übel, aber mal ehrlich, wie viele Urteile hast Du gelesen, die damit Erfolg hatten? Finanzeille Entschädigung hin oder her, das ist eben kein Job. Versuch macht natürlich klug, aber um nicht zu aufdringlich und druckmachend zu wirken, ist eine vorsichtige Anfrage auf "Übernahmegarantie" befristet (und das dann schriftlich) schon eher hinzubekommen. Da hat man dann immerhin die Möglichkeit sich aus einem bestehenden Job zu bewerben. Als Arbeitgeber würde ich im Moment auch nicht ein halbes Jahr vorher schriftlich eine unbefristete Übernahmezusage geben, weil in vielen Unternehmen kaum eine mittelfristige Planung möglich ist. Irgendwie muss man eben einen guten Mittelweg finden, nicht so ganz leicht.
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungsunternehmen, Unternehmensberatungen z. B.
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Überleg mal, so hört sich das doch ein wenig nach "mein schönstes Ferienerlebnis" an. Nicht so ganz das Richtige für eine Dokumentation, die an einen Kunden geht, Du willst doch etwas verkaufen (theoretisch). ;-)
  4. Nanü, das ist ja nun auch zu einem Suchthread geworden. Da das dafür das falsche Forum ist, hier ein Thread dafür existiert, wird der hier nun von mir geschlossen. Und bitte auch dies lesen. Gilt ebeneso für den Suchthread.
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GOBs)
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Das können auch nur die entsprechenden Moderatoren selbst wissen und die werden sich schon äussern, wenn es nötig und die zeit reif ist. Mach Dir da also keinen Kopf. @Beagol Fürsorglich von Dir gemeint, aber in Transparentgrösse? Tse ... Wenn Dir langweilig ist, schnapp Dir mal einen Duden ...
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Wer auch immer, ich habs jedenfalls schon beim vorherigen Posting verstanden. Und nun geh schön wieder in Deckung.
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Definitiv könnte Dir das nur jemand sagen, der bei der gleichen IHK geprüft wird und dort nachgefragt hat. ;-) Es ist unterschiedlich je nach IHK. In der Regel aber so, dass auf der Einladung steht, was mitzubringen ist. (Und nach Gesetz braucht man das Berichtsheft um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.) Um sicher zu gehen, solltest Du bei der für Dich zuständigen IHK nachfragen.
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Zwei Deiner Beiträge wurden bereits hier http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&postid=366616#post366616 integriert, im Prüfung-Allgemein-Forum nun ein erneuter geschlossen. Warum ist hier http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=42947&werbeid=35 nachzulesen. ~~closed~~
  10. Wenn es keine betriebliche Regelung gibt, gilt das, was im Gesetz steht, siehe auch hier oder hier und hier.
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Och nöööö, die ist die ganze Zeit da und macht sich Notizen. Ihr seid fast alle Spinner. :uli
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Eigentlich, aha.... Wegen Befangenheit und Teilnahmeverbot muss ich eine Äusserung ablehnen.
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Klar, aber Du musst Dich neben der Kompetenz des Betriebes eben auch "wohlfühlen" während der Ausbildung/Umschulung. Du solltest Dich jetzt nicht zu verrückt machen, vielleicht fällt Dir die Entscheidung ganz leicht, wenn Du erst bei SUN warst. Guck erstmal und dann berichte uns mal, wie Deine Eindrücke bei einer Gegenüberstellung beider Betriebe sind.
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Würde ich so nicht sagen. Guck Dir erstmal an, wie es sich bei SUN anlässt und entscheide dann. Ein Name sagt noch nichts über Arbeitsklima usw., ist auch wichtig.
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Das hört sich doch okay an, ist unaufdringlich und es entsteht nicht der Eindruck, Du willst mit Deinem Äusseren von etwas ablenken. :-) (Im Gegensatz dazu sind klemmende Satzzeichentasten etwas störend. )
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Tja, Du, dazu müsste man wissen, was Du bisher gelernt hast und was Dein Betrieb noch vorhat, Dich zu lehren. Schwer zu beurteilen.
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Ausführliche Antworten, danke. Ich fürchte nicht. Dagegen spricht: Es besteht eine schriftliche Vereinbarung über die in Betrieb B zu absolvierenden Ausbildungsteile, es ist also keine Dienstreise im Sinne "ausserbetrieblicher Arbeitseinsatz", weil die Abschnitte schon vorher geregelt waren, Vertragsbestandteil also. Dann weiter, dass der Begriff "Dienstreise" in der Rechtsprechung nur anzuwenden ist, wenn sich der Einsatzort ausserhalb einer/der Gemeinde befindet. Die rechtliche Regelung zwischen A und B könnte auch ein Hindernis darstellen, muss ich mir aber nochmal genauer angucken. Und siehe Posting von hades, eine Dienstreise wird bei dauerhafter Abwesenheit nur für die ersten 3 Monate anerkannt. Was natürlich alles nicht dagegen spricht, zu versuchen eine Verpflegungsmehraufwendung geltend zu machen, etwas schlechteres als einen abschlägigen Bescheid kann man nicht bekommen.
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Sind die beiden Firmen unabhängig voneinander (Eigenständige GmbHs o. ä.)? Existiert eine Reisekostenordnung o. ä.? Existiert eine Rahmenvereinbarung für die Ausbildung bei Firma B? Auf welcher Grundlage sonst erfolgt die Ausbildung bei Firma B? Was steht dazu in Deinem Ausbildungsvertrag? Nachtrag: Die "Dienstfahrt" ist eine Fahrt vom Betrieb zum Betrieb, nicht von zu Hause zum externen Betrieb.
  19. Gib es zu, Du fühlst Dich gut unterhalten, immerhin eine Ausbeute von zwei Grinsesmileys. Nee, das ist schon eine ernste Angelegenheit, die uns quält.
  20. Hilfe! Wenn ich das mal als Beispiel nehme: Lasse ich mir die Anzahl der Threads anzeigen, komme ich auch zu dem Ergebnis (+1 für diesen Thread ). Lasse ich mir aber die Postings anzeigen, bekomme ich 1645 Postings, was eigentlich richtiger sein müsste, weil ja durchaus mehrere Postings in einem Thread das "vieleicht" enthalten können. Ausschliessen müsste man aber dann wieder die Postings, die die Suche aufgrund eines gequoteten Postings gefunden hat. Denke ich falsch oder suche ich falsch?
  21. Leider weiss ich nicht, wie ich nach "seit" und "seid" suchen soll, bzw. müsste ich dann alle Beiträge dazu auch lesen, um zu sehen, ob das richtige seit/d geschrieben wurde. Bedauerlich.
  22. Falsch ausgedrückt, sorry. Damit meinte ich, einen Titel würde ich korrigieren, wenn es gewünscht ist, nicht aber einen kompletten Beitrag. Viel zu aufwendig und der Eingriff in das Geschriebene wäre mir auch zu hoch, das könnte ich vor mir selbst nicht verantworten, weil es Verfälschen eines Beitrags wäre. Das "kann nicht mehr selbst ändern" bezog ich auch nicht ausschliesslich auf Rechtschreibfehler, sondern z. B. auch, wenn Threadtitel wie "Projektantrag" sich häufen und in der Masse untergehen, bei einem Hinweis darauf kann der Ersteller das eben auch nicht mehr ändern.
  23. Eines hab ich wohl nicht ganz klar ausgedrückt, ich würde niuemals einen Beitrag korrigieren, einen Threadtitel nur deshalb, weil der Ersteller das nach einer gewissen Zeit nicht mehr selbst machen kann. Und noch etwas: Es geht lediglich um einen Hinweis auf z. B. "seit" und "seid" und auch da hab ich nicht ausdrücklich von öffentlich gesprochen. Aber okay, danke für eure Meinungen. :-)
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Eine Gehaltsvorstellung zu nennen heisst für einen Arbeitgeber ja auch nicht, das ist nicht verhandelbar und bedeutet bei einer zu hohen Vorstellung gleich Ablehnung der Bewerbung und bei einer zu niedrigen, dass sich jemand unter Wert verkauft. Der potentielle Arbeitgeber möchte nur vielleicht auch gerne vorher wissen, über welche Stellen der Bewerbung noch zu reden ist.
  25. Hi, es kommt schon öfter mal vor, dass mir ein Rechtschreibfehler ins Auge fällt. Damit meine ich nicht einen einfachen Vertipper oder einen einzelnen Rechtschreibfehler, auch nicht das Posten "wie einem grad der Schnabel gewachsen ist" (Zitat keksfahrer ). Es geht mir um ein (oder mehrere) Wörter, die immer wieder vom gleichen User über längeren Zeitraum falsch geschrieben werden, so dass man annehmen muss, es ist kein Ausnahmefehler. Ist auch alles nicht schlimm und kein Beinbruch, ich schreibe ganz sicher auch nicht fehlerfrei. Gelegentlich verbessere ich soetwas mal in einem Threadtitel, wenn es so offensichtlich ins Auge springt, halte mich aber ansonsten zurück. Nun hab ich eben wieder so einen Fall gehabt und wie jedesmal frage ich mich, ob derjenige es übel nehmen würde, wenn man ihn darauf hinweist. Das kann nämlich ja leider schnell als Klugschei**erei ankommen oder demjenigen ist das peinlich, auch wenn es nur helfend gemeint ist. Mir persönlich macht es nichts aus, wenn mir jemand sagt "mir ist aufgefallen, Du schreibst immer zyx, richtig ist aber xyz". Eher bin ich dankbar, da das dann ein Fehler ist, den ich so intus habe, dass ich ihn selbst nicht bemerke und meine, das ist richtig so. Das würde ich aber dringlichst ändern wollen. Wie steht ihr dazu, würdet ihr das übel nehmen oder ärgerlich sein, mich für überheblich halten oder was auch immer? Bitte auch nicht missverstehen, hier soll jetzt nicht das grosse Rechtschreibfehleranprangern ausbrechen, ich überlege lediglich des Öfteren mal, ob ich das, wenn ich eh schon auf ein Posting antworte, anmerken kann/sollte, wenn mir der gleiche Fehler schon mehrmals aufgefallen ist. Mit der Frage hier an euch möchte ich eher Selbstzweifel beseitigen.

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