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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Falsch ausgedrückt, sorry. Damit meinte ich, einen Titel würde ich korrigieren, wenn es gewünscht ist, nicht aber einen kompletten Beitrag. Viel zu aufwendig und der Eingriff in das Geschriebene wäre mir auch zu hoch, das könnte ich vor mir selbst nicht verantworten, weil es Verfälschen eines Beitrags wäre. Das "kann nicht mehr selbst ändern" bezog ich auch nicht ausschliesslich auf Rechtschreibfehler, sondern z. B. auch, wenn Threadtitel wie "Projektantrag" sich häufen und in der Masse untergehen, bei einem Hinweis darauf kann der Ersteller das eben auch nicht mehr ändern.
  2. Eines hab ich wohl nicht ganz klar ausgedrückt, ich würde niuemals einen Beitrag korrigieren, einen Threadtitel nur deshalb, weil der Ersteller das nach einer gewissen Zeit nicht mehr selbst machen kann. Und noch etwas: Es geht lediglich um einen Hinweis auf z. B. "seit" und "seid" und auch da hab ich nicht ausdrücklich von öffentlich gesprochen. Aber okay, danke für eure Meinungen. :-)
  3. Eine Gehaltsvorstellung zu nennen heisst für einen Arbeitgeber ja auch nicht, das ist nicht verhandelbar und bedeutet bei einer zu hohen Vorstellung gleich Ablehnung der Bewerbung und bei einer zu niedrigen, dass sich jemand unter Wert verkauft. Der potentielle Arbeitgeber möchte nur vielleicht auch gerne vorher wissen, über welche Stellen der Bewerbung noch zu reden ist.
  4. Hi, es kommt schon öfter mal vor, dass mir ein Rechtschreibfehler ins Auge fällt. Damit meine ich nicht einen einfachen Vertipper oder einen einzelnen Rechtschreibfehler, auch nicht das Posten "wie einem grad der Schnabel gewachsen ist" (Zitat keksfahrer ). Es geht mir um ein (oder mehrere) Wörter, die immer wieder vom gleichen User über längeren Zeitraum falsch geschrieben werden, so dass man annehmen muss, es ist kein Ausnahmefehler. Ist auch alles nicht schlimm und kein Beinbruch, ich schreibe ganz sicher auch nicht fehlerfrei. Gelegentlich verbessere ich soetwas mal in einem Threadtitel, wenn es so offensichtlich ins Auge springt, halte mich aber ansonsten zurück. Nun hab ich eben wieder so einen Fall gehabt und wie jedesmal frage ich mich, ob derjenige es übel nehmen würde, wenn man ihn darauf hinweist. Das kann nämlich ja leider schnell als Klugschei**erei ankommen oder demjenigen ist das peinlich, auch wenn es nur helfend gemeint ist. Mir persönlich macht es nichts aus, wenn mir jemand sagt "mir ist aufgefallen, Du schreibst immer zyx, richtig ist aber xyz". Eher bin ich dankbar, da das dann ein Fehler ist, den ich so intus habe, dass ich ihn selbst nicht bemerke und meine, das ist richtig so. Das würde ich aber dringlichst ändern wollen. Wie steht ihr dazu, würdet ihr das übel nehmen oder ärgerlich sein, mich für überheblich halten oder was auch immer? Bitte auch nicht missverstehen, hier soll jetzt nicht das grosse Rechtschreibfehleranprangern ausbrechen, ich überlege lediglich des Öfteren mal, ob ich das, wenn ich eh schon auf ein Posting antworte, anmerken kann/sollte, wenn mir der gleiche Fehler schon mehrmals aufgefallen ist. Mit der Frage hier an euch möchte ich eher Selbstzweifel beseitigen.
  5. Cool, wann holst Du mich ab? Spass beiseite: Ich sag nur Fotos, und das ist bierernst. Ich wünsch euch viel Spass.
  6. Tach zusammen, viele von Euch "Suchenden" sind neu hier, aber auch für die alten Hasen hier eine Bitte: Alle Einzelthreads, Suchanfragen, wie auch immer, habe ich, und werde ich künftig, in den grössten vorhandenen Thread kopieren --> Das ist dieser. Sollte jemand, trotz Boardregeln und Bitten, eine Mailadresse hinterlassen wollen/müssen, dann bitte in diesem Thread. Aus den Boardregeln: Beiträge, die nur dazu dienen, die eigene Emailadresse zu hinterlassen, sind unnötige, nicht erwünschte Beiträge. (...) Dazu: Wir verstehen, dass Ihr Hilfe sucht und dulden hier im Aufgabenforum ja auch solche Postings bis zu einem gewissen Grad. Eine Bündelung in einem Thread ist aber für alle Nutzer des Boards übersichtlicher. (...) Angebote über das Verschicken von Hilfsmaterialien per Mail sind so zu kennzeichnen, dass sich Interessenten direkt per PM oder Email beim Anbieter melden sollen. Es gibt solche Postings! Wenn Ihr nachlest, kommt Ihr eventuell schneller zum ersehnten Ziel, denn kaum ein potentieller Anbieter hat vermutlich Lust und Zeit, täglich, stündlich in einen oder gar mehrere einzelne Suchanfragethreads zu gucken, um zu sehen, ob wieder jemand eine Suchanfrage gepostet hat. Danke für Eure Hilfe und Verständnis. bimei
  7. bimei

    Heiße Träume...

    War von mir auch nicht so gemeint, ich musste ganz einfach nur lachen, weil das so nebenbei ganz leise als Frage kam und dachte dann an so manchen Thread in den ersten beiden Foren, wo Mitglieder, die schon lang dabei sind, sich die Haare rauften, wenn jemand nach Gehältern fragt. Ist ja auch völlig in Ordnung.
  8. bimei

    Heiße Träume...

    *lach* Einer der geschicktesten, unauffälligsten Versuche, einem "Nicht-schon-wieder-ein-Gehälter-Thread"-Gemotze aus dem Weg zu gehen, den ich je gelesen habe. :uli
  9. bimei

    ******

    Scheint mir auch so, nur der Umfang ist fraglich. ~~closed~~
  10. Für eine ernsthafte Frage zu dem Befehl ist es das falsche Forum. Für eine Frage, die das Wort enthält ist es insgesamt das falsche Forum. ~~closed~~
  11. Hattest Du bereits vor zwei Tagen gepostet, sicher wirst Du Dich auch erinnern. ~~closed~~
  12. Doppelposting, daher geschlossen. Bitte das nächste Mal nur in ein Forum posten!
  13. Zur Orientierung kannst Du bei http://www.hdvo.de gucken, ist allerdings recht umfangreich und nicht immer passend. ;-)
  14. Ja, und alles, was nach dem Arbeitsverhältnis "verboten" sein soll, muss vereinbart werden. Weiter geregelt in der Gewerbeordnung und im HGB. Nein, Wettbewerbsbeschränkungen sind Vereinbarungen zwischen im Wettbewerb stehenden Unternehmen. Dazu gibt es auch ein Gesetz, Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung (GWB), zu finden z. B. hier.
  15. bimei

    Jana Server & Outlook

    Verschoben --> Netzwerkforum
  16. Bewusst Dein erstes Posting zitiert, hier nochmal ganz deutlich: Es gibt nicht die IHK, die einzelnen Kammern haben unterschiedliche Zeugnislayoutvorgaben. Fazit: Dein Aufruf kann erstmal allerhöchstens von Prüflingen der IHK unterstützt werden, vor der Du Deine Prüfung abgelegt hast, und dann auch nur, wenn sie mit Dir einer Meinung sind. Wenn Du also auf die Masse hoffst, damit sich etwas ändert, bist Du eventuell bei ehemaligen Mitschülern zielgenauer. ;-) (Anmerkung, bitte nicht falsch verstehen: es heisst gewandt, gewendet wird eher im Sinne von "Richtung wechseln" benutzt. )
  17. Hauptschulabschluss reicht auch. ;-)
  18. Kommt z. B. darauf an, ob mit Telefon und wieviele Rechner der Mitarbeiter hat.
  19. Erstmal der gesetzliche Teil: § 42 BBiG Zwischenprüfungen Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes mindestens eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen,... und: § 39 BBiG Zulassung zur Abschlußprüfung (1) Zur Abschlußprüfung ist zuzulassen, 1. wer .... 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und 3. .... (2) ... D.h. teilnehmen musst Du an einer Zwischenprüfung. Warum willst Du nicht teilnehmen?
  20. Ja, ich wusste, Du lässt das nicht unbeantwortet, insofern ja.
  21. Selbstbetrug, muss halt jeder selber wissen. Ich farge mich aber auch, was es da abzuschreiben gibt. ;-) Uppsala, vorsicht. Das unterstellt was genau?
  22. verschoben ---> Ausbildungsforum
  23. bimei

    Projektdok...

    www.begga.de unter Downloads z. B.
  24. Ja. Nein, das ist keine Änderungskündigung. Es gibt unterschiedliche Arten von Kurzarbeit, konjunkturelle und strukturelle. Konjunkturelle Kurzarbeit ist vorübergehend, soll in z. B. einer auftragsschwachen Zeit Kündigungen vermeiden. (Konjunktuerelle Kurzarbeit kann auch "angeordnet" werden, wenn z. B. ein Antrag auf Massenentlassung nach Kündigungsschutzgesetz gestellt wird.) Strukturelle Kurzarbeit heisst Kurzarbeit Null, überführt die Arbeitnehmer in eine betriebsorganisatorische eigenständige Einheit (BeE), um eben falls Entlassungen zu vermeiden. Anders ist dabei nur, sie ist begrenzt und man wechselt in die BeE, um von dort durch Qualifizierung und andere Massnahmen in einen anderen Job vermittelt zu werden. Für strukturelle Kurzarbeit muss eine Strukturkrise vorliegen und nachgewiesen werden, anerkannte strukturschwache Branchen sind bisher bspw. Werften und die Stilmöbelindustrie. Bei Insolvenzen z. B. kann strukturelle Kurzarbeit helfen. Was ihr bei euch macht ist konjunktuerelle Kurzarbeit. Erfahrung von meiner Seite ist, dass Arbeitgeber das nur dann machen, wenn sie wirklich eine vorübergehende Flaute sehen, denn Kurzarbeit ist für die Arbeitgeberseite sehr teuer. Heisst also erstmal im Sinne der Arbeitsplätze positiv von Seiten des AG und auch für die Arbeitnehmer. Folgt eine Insolvenz und die wäre nachweisbar voraussehbar gewesen, kann der AG sich der Insolvenzverschleppung schuldig machen.
  25. Bei 500m Rolle also ein kaum nennenswerter Unterschied zu den Preisen, die Du oben für Cat7 geschrieben hast. So etwa hab ich das heute auch rausbekommen und ich denke, ich werde mir zwei Angebote je Firma machen lassen.

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