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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Die Threads sind schon ganz okay, da wo sie sind, wird es zu viel schreiten wir ein. Ansonsten sind das alles eben Prüflinge, die Hilfe suchen, auf welche Art auch immer. Drüber hinwegsehen ist mein Tipp, ihr müsst es ja nicht lesen, wie Doham auch schon selbst anmerkte.
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Vorangegangenes Kalenderjahr 16620 Eur und im laufenden voraussichtlich nicht mehr als 50000 Eur --> keine Pflicht zur USt, im Vorjahr mehr als 16620 Eur und im laufenden weniger als 16620 Eur ---> Pflicht zur USt.
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Da ist der Haken an der Sache. Es kann nicht nur darum gehen, das gefragt zu werden, was auch mal jemand vorgebetet hat. Zumal es einfacher ist, nach konkreten Sachen gefragt zu werden, die auch so in den IT-Handbüchern stehen, als eine theoretische Was_wäre_wenn_Frage zu beantworten. Ich werde hier u. a. weiterhin moderieren und werde das auch weiterhin angepasst an die Situation machen.
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Ich weiche nicht aus, ich gehe einfach davon aus, dass man mir Ehrlichkeit unterstellt, was Du hiermit aber nicht machst. Wenn ich Dir jetzt sage, ich habe Informatikkauffrau gelernt und es ist meine einzige Ausbildung, was dann? Mein Eindruck ist nicht, dass ich damit Deine Zweifel aus dem Weg räume .... Vielleicht ist meine Einstellung zum Lernen, zum Wissen und zum Weiterkommen einfach eine andere. Da gab es nichts, was beantwortet werden müsste.
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Ja, nicht nur das, wir haben durchgenommen, wo etwas steht und wo es zu finden ist. Übrigens waren die einzigen Bücher, die es damals gab, die vom Medieninstitut Bremen und da stehts auch genau so drin. Welchen Beruf ich gelernt habe, ist dafür irrelevant, da das zu allen vier Berufen gehört. Zum Lernen gehört für mich auch dazu, mal in die entsprechenden Vorschriften oder Gesetzestexte reinzugucken. Woher soll ich sonst wissen, was und wie ich etwas anzuwenden habe? <-- Tellerrand.
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Denke ich nicht, wir haben jedenfalls auch genau das im Unterricht durchgenommen, uns mit Vorschriften beschäftigt. Ist doch auch viel einfacher Punkte einer konkreten Vorschrift zu ordnen, als einen Tipp abzugeben, der so oder so ausgelegt werden kann.
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Bitte keine Doppelpostings. ~~closed~~
  8. http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=34448&werbeid=16
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Da die Aufstellung des Lehrplans länder- und schulabhängig ist, musst Du in der Schule darum bitten. Den Ausbildungsrahmenplan findest Du z. B. hier. Schau doch mal hier, da waren schon einige Tipps.
  10. So hab ich das auch verstanden.
  11. Nö, warum? Ist doch in Ordnung, wenn User hier auch ihr Missfallen äussern, hat eher einen Lerneffekt, als den Thread zu schliessen. Und wer bei einem der ersten Postings gleich gegen Boardregeln verstossen möchte und Bitten von Moderatoren missachtet, auch nur zu. Für alles gibt es einen Zeitpunkt...
  12. Wäre das so, hätte Uli das sicher geschrieben. Und klar, wir stecken nicht in der Zwickmühle entscheiden zu müssen, deshalb ist das eventuell leicht gesagt. Von mir kann ich nur sagen, dass es mir mal unerträglich war bei einer Klausur Punkte auf eine Aufgabe bekommen zu haben, die falsch war. Ich habs nach unten korrigieren lassen. Daraus zieh ich für mich eben den Schluss, dass, auch wenn mich das hier betreffen würde, ich mich eben ohrfeigen müsste für meine Schusseligkeit, es aber akzeptieren würde.
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Spar Dir solche Seitenhiebe!! Und zu dem Rest, den Du propagierst: Programmierung hat Regeln und die gibt es genauso im Bereich Arbeitssicherheit. Das eine ist Fachwissen, das andere sind Grundregeln.
  14. Nein, denn was jemand geschrieben hat, geht niemand etwas an und darum gehts hier nicht. Witzig ist das hier übrigens auch nicht.
  15. Naja, gerecht ist, die Gesamtleistung zu bewerten, dazu gehört nunmal auch Sorgfalt bei der Beachtung der Regeln, nicht nur Wissen.
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen, bleibt für mich zusammenfassend folgender Eindruck: Auffallend ist wie jedesmal, es gibt einige Aufgaben im Wiso-Teil, die für etwas Aufregung sorgen, weil sie als berufsfremd gewertet werden. Da frage ich mich allerdings, an welcher Stelle Wirtschaft und Soziales überhaupt berufsfremd sein soll, handelt es sich dabei doch vielmehr um Allgemeinwissen, das oftmals auch mit gesundem Menschenverstand, Erfahrung und Selbständigkeit zu tun hat. Es ist eine Sache, im Beruf viel Geld zu verdienen zu wollen, eine andere, auch prüfen zu können, ob Lohn/Gehalt auch richtig abgerechnet werden? Es ist schrecklich, wenn der Kollege brennt, aber es ist nicht mein Beruf ihm zu helfen, ich steh dann lieber da und japse wie ein Fisch auf dem Trockenen? Und Rechte will man sich einklagen, weiss aber nichtmal, welche Rechte es gibt? Weia, und das lässt sich auch noch endlos fortführen. Sicher, für alles gibt es Fachleute, Steuerberater, Feuerwehrleute, Elektrofachkräfte, Lohnbuchhalter.... Ist nun deren Arbeit minderwertig, dass sie nichtmal im Ansatz interessiert oder ist sie so hochwertig, dass davor zurückgeschreckt wird sich dafür zu interessieren? Fazit: Der Wiso-Teil war im Vergleich zu GH I und II nur subjektiv schwerer, weil die beiden Teile diesmal als leicht empfunden wurden. (Ein Vergleich mit GH I Und II hinkt so oder so.) Im Vergleich zu den früheren Wiso-Teilen war der dieser Prüfung also nicht schwerer.
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Auch Kaufleute sollten einen gesunden Menschenverstand und Allgemeinwissen besitzen und sich für Dinge interessieren, die über den Telerrand hinausgehen. Wünschenswert wäre, wenn sich Auszubildende sogar soweit interessieren und informieren, dass sie wissen, wo was steht. Völlig irrelevant. Ist mir ein Rätsel, wie man sich darüber einen Kopf machen kann, denn darum gehts gar nicht.
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Ich sagte es ja gelegentlich schon, manche denken zu kompliziert und zu weit, so schwer ist das eigentlich alles gar nicht. ;-)
  19. Selbst wenn mich die korrekte Einhaltung der Regeln selbst treffen würde, würde ich darauf bestehen, bzw. sie hinnehmen und als eigene Trotteligkeit verbuchen, weil ich die Korrektheit auch an anderen Stellen erwarte.
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Sollte denn eine Steckdose repariert werden? (Ich kenne die genaue Fragestellung nicht, sorry.)
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Nein, gibt es nicht, da so eine Umfrage nicht repräsentativ wäre, was man aus vielen Gehälterthreads un den darin enthaltenen Postings schliessen muss.
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Ich erinner mich zwar nur schwach, meine aber, das war eine Aufgabe zum Ankreuzen. Daher ist "ja" auch in dem von Dir beschriebenen Sinn richtig.
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    Ein kostenloses Programm, um eine möglichste einfache Einführung in Word zu bekommen? Und danach dann eine kostenloses Programm, um in das Programm zum Erlernen vom Umgang mit Word zu erlernen? Ich denke, mit einem Buch, einem Kurs oder einfach durch "Anfangen einen Brief zu schreiben" ist man da bestens bedient. Oder ich verstehe ganz einfach nicht, was Du suchst. Oder siehe hier.
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Das ist in der Regel in den jeweiligen Prüfungsordnungen der Kammern geregelt, z. B. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: Zitat: § 26 Prüfungsunterlagen Nach Abschluss der Prüfung ist dem Prüfungsteilnehmer auf Antrag Einsicht in seine Prüfungsunterlagen durch die Kammer zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind zwei Jahre, die Anmeldungen und Niederschriften gem. § 21 Abs. 4 sind 10 Jahre aufzubewahren.
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Erstmal an alle, die sich oftmals gleich angegriffen fühlen: Ihr solltet auch mal Nachdenklichmachenwollen als Hilfestellung sehen! Heisst, nicht nur lesen und platzen, dazwischen auch denken oder sonst nachfragen. Gericht, Klagen, Rechtsanwalt, Beschuldigungen .... , ohne etwas genaues zu wissen, nenne ich Ansatz von Panik oder Panikmache. Das war ironisch dahingehend gemeint, dass Dir lediglich angebliche Ergebnisse von Prüflingen aus Deinem Betrieb bekannt sind. Sollte sich herausstellen, dass nur ihr betroffen seid, müsste man die Vermutung anstellen, in der betrieblichen Ausbildung sind Wissenslücken zurückgeblieben. Ah so. Ich hatte das "Chaos bei der IHK" auf Dein mögliches Vorgehen und Recht bekommen gegen einen "unfähigen" PA bezogen, nicht auf das Recht auf Einsichtnahme. Dagegen sagt niemand etwas.

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