Rechtlich sieht es so aus, dass Du den zuviel erhaltenen Betrag zurückerstatten musst. Gibt es keinen Tarifvertrag, gelten die Fristen aus dem BGB.
Als Arbeitnehmer bist Du verpflichtet, Deine Gehaltsabrechnung zu prüfen (z. B. Hessisches LAG 31.10.2001, 2 Sa 1141/01). Kannst Du nachweisen, dass Du den zuviel erhaltenen Betrag verbraucht hast, kannst Du einer Rückzahlungspflicht entgehen.
Auszug aus einem Urteil, das bei ähnlichen Verfahren zu Rate gezogen wurde:
Ein Arbeitnehmer, dem irrtuemlich zuviel Gehalt ausgezahlt wird, kann der Rueckforderung seines Arbeitgebers zwar entgegenhalten, er habe das Geld verbraucht und sei damit nach § 818 des Buergerlichen Gesetzbuchs "entreichert". Auf den "Beweis des ersten Anscheins" kann er sich dabei aber nur berufen, wenn die Ueberzahlung nicht zu hoch ausgefallen ist. Eine Angestellte des Landes Berlin, die fast das Doppelte ihrer Bezuege erhalten hatte, konnte sich nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts daher nicht auf Beweiserleichterungen stuetzen, um darzutun, dass sie das Geld aufgebraucht hatte (Urteil vom 23.5.2001, Az. 5 AZR 374/99). Sie haette im Einzelnen darlegen muessen, wie sie die Betraege verwandt hatte.
Der Kompromiss der Rückzahlung, den Du Dir da denkst, ist wohl angebracht.