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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Der Stundenlohn errechnet sich aus dem Jahres ++ Wieso? ja, nein, ja
  2. Ah so. Dann natürlich nur den reinen Stundenlohn plus AG-Anteil.
  3. Trost ist, wir werden heute gebraucht, ihr nicht. Ihr seid sozusagen überflüssig...
  4. Da müsste man wohl erstmal Klareit haben, was für eine Kostenrechnung das sein soll. Will ich errechnen, in wie weit das Projekt meine Umsatzplanung am Ende des Jahres schmälert, gehört der "verkaufbare" Stundensatz da rein. Errechne ich die reinen Kosten des Ist-Projektes, nehme ich nicht den Stundenverrechnungssatz.
  5. Brauchst Du Hilfe?
  6. ---> klick
  7. Lass Dir einfach den Buchwert der Hardware geben.
  8. Siehe ---> dort
  9. Soso, Flügel stutzen also.
  10. Es ist nicht unbedingt das Flimmern eines Monitors. Dazu kommt, dass event. die Anzahl der Lidschläge niedriger wird, das kann zu "trockenen Augen" führen. Das dann wieder zu der Schwummrigkeit, wenn das Auge sich auf eine andere Sicht umstellt usw. Augenarzt ist schonmal ganz gut, vielleicht brauchst Du auch eine Bildschirmbrille, soetwas gibts. ;-)
  11. Du weisst doch, welche Anforderungen die Datenbank erfüllen soll, aufschreiben. Du bewertest die Angebote nach einer Matrix, das sind auch Dinge die in das Pflichtenheft gehören, auch wieder die Anforderungen an die Datenbank. Anforderung, Bedienbarkeit, Systemvoraussetzung, Handbuch?, Zeitplan (Fertigstellung bis x) usw. Fang einfach an aufzuschreiben, was ist da, was willst Du bekommen, in welchem Zeitraum, event. zu welchen Kosten.
  12. Wieso sollten sie das auch machen und woher sollten sie die Weisheit nehmen? Das ist eine Prüfung!! Nun hör mal auf mit der Schwarzmalerei, andere haben das auch geschafft.
  13. Pennywise und Krampe, führt bitte eure private Unterhaltung persönlich, per mail, über einen Chat ... egal, jedenfalls nicht hier im Thread.
  14. Schau doch mal hier unter "Projektdokumentatiom".
  15. Prüfungssupportpage, sind dann noch Fragen, kannst Du ja nochmal nachhaken.
  16. Wieso schliesst Du von Dir auf andere?
  17. Steht alles im SGB IX, § 71 ff § 71 (1) Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 73 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen. (2) Die Pflichtquote nach Absatz 1 Satz 1 beträgt vom 1. Januar 2003 an 6 Prozent, wenn die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Monat Oktober 2002 nicht um mindestens 25 Prozent geringer ist als die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Monat Oktober 1999. ..... § 77 Ausgleichsabgabe (1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen monatlich eine Ausgleichsabgabe. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt, indem aus den monatlichen Beschäftigungsdaten der Mittelwert der Beschäftigungsquote eines Kalenderjahres gebildet wird. (2) Die Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetzten Pflichtarbeitsplatz 1. 105 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz, 2. 180 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent, 3. 260 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent. .... (3) ... Dies ist nur ein Auszug, da gibt es noch eine ganze Menge Sonderregelungen, die mit hineinspielen, das würde hier aber den Rahmen sprengen. Ja, ab einer bestimmten Betriebsgrösse. Kommt auf den Grad der Behinderung und die Anerkennung an.
  18. *lach* Sorry, Fehlleistung meinerseits. War keine Absicht.
  19. Wieso nicht? Nutzen z. B. Zeitersparnis x Mitarbeiter x Stunden, schnellere Rechnungslegung .... kommt eben darauf an, was die Firma, in der Du arbeitest überhaupt macht. Gibt es keinen Nutzen, ist das Projekt unnütz. Kosten z. B. Kosten der Einrichtung, Wartung ... P.S. Kannst Du mal bitte Deine Zwei-/Dreiwortkommentare, auf sämtliche Foren bezogen, einschränken, zumal sie in der Regel unnötig sind?
  20. Warum? Im Vordergrund steht, wie man sich und seine Leistung/Können verkauft. Ein solcher Satz, wie Du ihn schreibst beinhaltet schon ein Vorurteil. Keine Steuervorteile, man muss weniger "Strafe" zahlen. Für jeden zu wenig eingestellten Schwerbehinderten (ab 30% mit Gleichstellung) wird ein Beitrag fällig.
  21. Oder siehe bibb, Bewertungskriterien und Bewertungsmatrix.
  22. bimei

    Bat 5b???

    Für welche Steuerklasse, welche Krankenkasse, Kinder, Kirche? Solche Angaben macht man in Brutto, alles andere ist Augenwischerei. moved ---> IT-Arbeitswelt
  23. In wie vielen Foren willst Du das noch posten? (Boardregeln!!) Werbung (Boardregeln!!) für eine Seite, die es noch nicht gibt? ~~closed~~
  24. moved ---> Anwendungsforum

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