Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

bimei

User
  • Registriert

  • Letzter Besuch

Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Entweder das oder falscher Umgang mit sog. Gummibandparagraphen. bimei
  2. Kein Grund, den nicht einfach zu nutzen. Ich papp die mal zusammen. Mir scheint, Dir ist nicht nur gerade langweilig.
  3. Auf der Prüfungssupportpage unter Gremien nachzulesen. bimei
  4. Hi Aven, Du solltest sie ruhig bitten, das in die Aufzählung der Tätigkeiten aufzunehmen. bimei
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Aus der Berufsverordnung: Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Das dürfte wohl weiterhelfen, oder? bimei
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Auch IT-Kaufleute gehören zu den IT-Berufen! Alle schreiben am ersten Tag. bimei
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Eben. Wenn man sich mal in die Gegensite versetzt ... warum sollte ich die vorherige Firma anrufen? Ich hab die Bewerbungsunterlagen, hatte mind. ein Gespräch mit dem Bewerber. Wenn ich dem gegenüber so misstrauisch bin, kommt er für mich gar nicht in Frage. @gealany Nur nicht so schlecht denken. Das eventuelle eigene Handeln ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit dem anderer. Oder geht das nach dem Motto "was ich selber tu, trau ich auch anderen zu"? bimei
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    In der Quelle wurde dann vergessen zu erwähnen, dass das die Termine für kaufmännische Berufe insgesamt sind. Damit gar nicht erst Missverständnisse aufkommen, für die IT-Berufe gilt nur der erste Tag. bimei
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    Etwas weit hergeholt, würde auch bedeuten, es postet niemand z. B. zu Office, niemand zu KDE, nicht zu Berufsschulen usw. Ansonsten, siehe Wolles Ausführungen. Gruss bimei
  10. @Pic und UR Es ging hier nicht um Kündigung, kingfabi wollte wissen, ob er Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Meine Anmerkung war lediglich ein Einwand, dass Kündigung in diesen Fall keine Rolle spielt, weil ein Ausbildungsverhältnis bei Abschluss schon mit Kündigung bzw. Befristung behaftet ist. @kingfabi Wie Silvio schon sagt, melde Dich jetzt schonmal arbeitslos. Um die Lauferei zu vereinfachen, lade Dir bei Arbeitsamt die Arbeitsbescheinigung (http://www.arbeitsamt.de/hst/services/vordruck/index.html) und lass sie schonmal von Arbeitgeber ausfüllen. Eine Kopie der Lohnsteuerkarte solltest Du Dir auch geben lassen. bimei
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Nein, es muss nicht informiert werden. Daher ja auch das Recht, jederzeit Einsicht nehmen zu können. In diesem Fall: keine AG-Pflicht, aber AN-Recht. bimei
  12. Wenn die Ausbildung beendet ist, kündigt man doch nicht. bimei
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Nein, muss sie nicht. bimei
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Kann man so einfach nicht festlegen, das ist richtig. Grundlage ist: Im allgemeinen sind Personalakten im materiellen Sinne alle Urkunden und Vorgänge, die die persönlichen und betrieblichen Verhältnisse eines Arbeitnehmers betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Z. B. auch die Unterlagen des Werkschutzes, ärztliche Gutachten, Schlussberichte im Disziplinarverfahren und bei der Bewerbung entstandene Unterlagen. Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber frei, welche Unterlagen in die Personalakten aufgenommen werden. Sie müssen nur mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen. D. h., wenn man tatsächlich Dinge dort vorfindet, die nach eigener Meinung nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben und der AG verweigert die Entfernung, bleibt einem nur der Klageweg. bimei
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    § 83 BetrVG Einsicht in die Personalakten (1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt der Personalakte Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird. (2) Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte sind dieser auf sein Verlangen beizufügen. Falls ein Arbeitgeber nicht bereit ist, unrichtige Angaben zu entfernen ---> § 1004 BGB Gruss bimei
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Abgesehen davon, dass die Satzzeichen noch nicht richtig gesetzt sind, bitte ich doch darum, Abstand von persönlichen Beleidigungen zu nehmen. Gilt nicht nur für Dich, Du hast nur die Vorlage geliefert. bimei
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Guten Morgen umbro, zum Gehalt: Zu den gesetzlichen Grundlagen aus dem BBiG (einiges haben wir ja noch per PM geklärt), die eine unbefristete Beschäftigung begründen, kommen die, die eine angemessene Bezahlung rechtfertigen: (Alles BGB) § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein. § 612 Vergütung (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Rechtlich ist das klar. Letzter Absatz heisst, wenn es keine tariflichen Bestimmungen gibt, muss die übliche Vergütung gezahlt werden, d. h. angemessen nach örtlichen, betriebs- und berufstypischen Begebenheiten. Andere Möglichkeit ist, einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen, sollte sich das hin zu einer Klage entwickeln, der kürzere Weg. Einen Aufhebungsvertrag kann man immer dann in Betracht ziehen, wenn man sowieso den Betrieb verlässt und auch nicht lange Streit und Stress will. Aber man muss natürlich etwas pokern können. Argumente, um das beim Arbeitgeber durchzukriegen gibts genügend: - Einigung im gegenseitigen Einvernehmen, - alle Ansprüche werden abgegolten, - er erspart sich eine Kündigung und eventuelle Kündigungsschutzklage ... usw. Gruss bimei
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Mind. an der Stelle muss ich Dich korrigieren, um nicht diese unterschwellige Willküraussage stehen zu lassen. Es ist keine Auffassung der Prüfer, es ist eine Verordnung. bimei
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Du möchtest jetzt aber nicht an Dein Posting im falschen Forum erinnert werden? Moved---> Stellensuche bimei
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Dennoch, ab sofort Ruhe oder zum Thema, bitte. bimei
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Es geht wiedermal nicht ohne persönliche Anmache? An alle, die vernünftig, sachlich diskutieren wollten, sorry. ~~closed~~
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Wenn keine andere besser lautende Vereinbarung im, z. B. Arbeits- oder Tarifvertrag vorhanden ist, gilt: § 622 BGB Während der vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) 2 Wochen zum Ende des Kalendertages, Regelfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende .... Das gilt arbeitnehmerseitig, kündigt der Arbeitgeber, spielen die Betriebszugehörigkeiten ab dem 25. Lebensjahr eine zusätzliche Rolle. bimei
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Macht eventuell Sinn, wenn Du Frage und Antwortmöglichkeiten postest, erhöht die Chance auf Antworten zu Deiner Frage. bimei
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Ja, bist Du. Denk auch daran, es ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Du musst also fristgemäss kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschliessen, wenn Du woanders anfangen willst. bimei
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Sicher kannst Du das. Macht bei der Kürze, die Du noch dort bist ja Sinn, sich irgendwie ohne viel Drama zu einigen. @Ben Bei uns heisst das Senator für Arbeit, die geben Auskunft über die ortsüblichen Gehälter der einzelnen Berufe. bimei

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.