Alle Beiträge von bimei
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Zwischenprüfung
Entweder das oder falscher Umgang mit sog. Gummibandparagraphen. bimei
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Welcher Film: Zitate raten, weils lustig is...
Kein Grund, den nicht einfach zu nutzen. Ich papp die mal zusammen. Mir scheint, Dir ist nicht nur gerade langweilig.
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Ich brauch Eure Hilfe, es geht um Eure Zukunft! FQ I und nie zuvor gehörte Themen
Auf der Prüfungssupportpage unter Gremien nachzulesen. bimei
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Zeugnis analysieren
Hi Aven, Du solltest sie ruhig bitten, das in die Aufzählung der Tätigkeiten aufzunehmen. bimei
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Inhalt /Gestaltung DoKu
Aus der Berufsverordnung: Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Das dürfte wohl weiterhelfen, oder? bimei
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Prüfungstermin
Auch IT-Kaufleute gehören zu den IT-Berufen! Alle schreiben am ersten Tag. bimei
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Eintrag in Personalakte
Eben. Wenn man sich mal in die Gegensite versetzt ... warum sollte ich die vorherige Firma anrufen? Ich hab die Bewerbungsunterlagen, hatte mind. ein Gespräch mit dem Bewerber. Wenn ich dem gegenüber so misstrauisch bin, kommt er für mich gar nicht in Frage. @gealany Nur nicht so schlecht denken. Das eventuelle eigene Handeln ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit dem anderer. Oder geht das nach dem Motto "was ich selber tu, trau ich auch anderen zu"? bimei
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Prüfungstermin
In der Quelle wurde dann vergessen zu erwähnen, dass das die Termine für kaufmännische Berufe insgesamt sind. Damit gar nicht erst Missverständnisse aufkommen, für die IT-Berufe gilt nur der erste Tag. bimei
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XML - Thread
Etwas weit hergeholt, würde auch bedeuten, es postet niemand z. B. zu Office, niemand zu KDE, nicht zu Berufsschulen usw. Ansonsten, siehe Wolles Ausführungen. Gruss bimei
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prüfung bestanden -> dannach BOS - Arbeitslosengeld?
@Pic und UR Es ging hier nicht um Kündigung, kingfabi wollte wissen, ob er Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Meine Anmerkung war lediglich ein Einwand, dass Kündigung in diesen Fall keine Rolle spielt, weil ein Ausbildungsverhältnis bei Abschluss schon mit Kündigung bzw. Befristung behaftet ist. @kingfabi Wie Silvio schon sagt, melde Dich jetzt schonmal arbeitslos. Um die Lauferei zu vereinfachen, lade Dir bei Arbeitsamt die Arbeitsbescheinigung (http://www.arbeitsamt.de/hst/services/vordruck/index.html) und lass sie schonmal von Arbeitgeber ausfüllen. Eine Kopie der Lohnsteuerkarte solltest Du Dir auch geben lassen. bimei
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Eintrag in Personalakte
Nein, es muss nicht informiert werden. Daher ja auch das Recht, jederzeit Einsicht nehmen zu können. In diesem Fall: keine AG-Pflicht, aber AN-Recht. bimei
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prüfung bestanden -> dannach BOS - Arbeitslosengeld?
Wenn die Ausbildung beendet ist, kündigt man doch nicht. bimei
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Zwischenprüfung
Nein, muss sie nicht. bimei
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Eintrag in Personalakte
Kann man so einfach nicht festlegen, das ist richtig. Grundlage ist: Im allgemeinen sind Personalakten im materiellen Sinne alle Urkunden und Vorgänge, die die persönlichen und betrieblichen Verhältnisse eines Arbeitnehmers betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Z. B. auch die Unterlagen des Werkschutzes, ärztliche Gutachten, Schlussberichte im Disziplinarverfahren und bei der Bewerbung entstandene Unterlagen. Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber frei, welche Unterlagen in die Personalakten aufgenommen werden. Sie müssen nur mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen. D. h., wenn man tatsächlich Dinge dort vorfindet, die nach eigener Meinung nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben und der AG verweigert die Entfernung, bleibt einem nur der Klageweg. bimei
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Eintrag in Personalakte
§ 83 BetrVG Einsicht in die Personalakten (1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt der Personalakte Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird. (2) Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte sind dieser auf sein Verlangen beizufügen. Falls ein Arbeitgeber nicht bereit ist, unrichtige Angaben zu entfernen ---> § 1004 BGB Gruss bimei
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Markt ? Ist er überlaufen ?
Abgesehen davon, dass die Satzzeichen noch nicht richtig gesetzt sind, bitte ich doch darum, Abstand von persönlichen Beleidigungen zu nehmen. Gilt nicht nur für Dich, Du hast nur die Vorlage geliefert. bimei
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Ende der Ausbildung
Guten Morgen umbro, zum Gehalt: Zu den gesetzlichen Grundlagen aus dem BBiG (einiges haben wir ja noch per PM geklärt), die eine unbefristete Beschäftigung begründen, kommen die, die eine angemessene Bezahlung rechtfertigen: (Alles BGB) § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein. § 612 Vergütung (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Rechtlich ist das klar. Letzter Absatz heisst, wenn es keine tariflichen Bestimmungen gibt, muss die übliche Vergütung gezahlt werden, d. h. angemessen nach örtlichen, betriebs- und berufstypischen Begebenheiten. Andere Möglichkeit ist, einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen, sollte sich das hin zu einer Klage entwickeln, der kürzere Weg. Einen Aufhebungsvertrag kann man immer dann in Betracht ziehen, wenn man sowieso den Betrieb verlässt und auch nicht lange Streit und Stress will. Aber man muss natürlich etwas pokern können. Argumente, um das beim Arbeitgeber durchzukriegen gibts genügend: - Einigung im gegenseitigen Einvernehmen, - alle Ansprüche werden abgegolten, - er erspart sich eine Kündigung und eventuelle Kündigungsschutzklage ... usw. Gruss bimei
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oberschlau...
Mind. an der Stelle muss ich Dich korrigieren, um nicht diese unterschwellige Willküraussage stehen zu lassen. Es ist keine Auffassung der Prüfer, es ist eine Verordnung. bimei
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Suche dringend Praktikumsplatz
Du möchtest jetzt aber nicht an Dein Posting im falschen Forum erinnert werden? Moved---> Stellensuche bimei
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umfrage zu ergebnissen der schriftlichen prüfung
Dennoch, ab sofort Ruhe oder zum Thema, bitte. bimei
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Wahlprognose
Es geht wiedermal nicht ohne persönliche Anmache? An alle, die vernünftig, sachlich diskutieren wollten, sorry. ~~closed~~
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Ende der Ausbildung
Wenn keine andere besser lautende Vereinbarung im, z. B. Arbeits- oder Tarifvertrag vorhanden ist, gilt: § 622 BGB Während der vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) 2 Wochen zum Ende des Kalendertages, Regelfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende .... Das gilt arbeitnehmerseitig, kündigt der Arbeitgeber, spielen die Betriebszugehörigkeiten ab dem 25. Lebensjahr eine zusätzliche Rolle. bimei
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Frage zu Zwischenprüfung Frühjahr 2002
Macht eventuell Sinn, wenn Du Frage und Antwortmöglichkeiten postest, erhöht die Chance auf Antworten zu Deiner Frage. bimei
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Ende der Ausbildung
Ja, bist Du. Denk auch daran, es ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Du musst also fristgemäss kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschliessen, wenn Du woanders anfangen willst. bimei
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Ende der Ausbildung
Sicher kannst Du das. Macht bei der Kürze, die Du noch dort bist ja Sinn, sich irgendwie ohne viel Drama zu einigen. @Ben Bei uns heisst das Senator für Arbeit, die geben Auskunft über die ortsüblichen Gehälter der einzelnen Berufe. bimei