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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Haben wir in anderen Jahren auch teilweise so gemacht. Problem daran ist, dass sich dort wo einer schreit, ganz schnell andere anschliessen. Es muss nur einer den Anfang machen. Das nimmt schnell Ausmasse an, wo User, die sich wirklich nur austauschen wollen entweder keine Lust mehr haben, das hier zu tun, oder sich einmischen, auf die Stänkerer reagieren. Letzteres kann sehr schnell dazu führen, dass jemand, der auch lang dabei ist, genauso ausfallend wird und irgendwann besteht die Gefahr auch gesperrt zu werden. Und eben das würde ich vermeiden wollen.
  2. Würde vielleicht helfen, die erhitzten Gemüter erstmal abzukühlen. Wenn ich bedenke, dass wir jetzt zweieinhalb Wochen nach der Prüfung haben und ich heute immernoch genügend Flame- und Sonstwiemails erhalte, muss ich einfach für uns sagen, das haut so nicht hin. Um es hier einmal deutlich zu sagen, Uli hat die Prüfungsforen mit aufgebaut, ohne ihn wäre das längst eine Kasperbude. Er hat ausserdem sehr viele Infos auf seiner HP zusammengetragen, bestimmt nicht für sich selbst. Wenn man sich das Egagement mal zu Gemüte führt, dann sollte man endlich mal aufhören auf seinem Rücken zu trampeln und überlegen, ob nicht Rückenstärkung der Dank sein sollte. Genau das werde ich jedenfalls weiterhin machen, solange Uli dabei ist. Danke Uli. dito.
  3. 1. Scherst Du hier alle Admins über einen Kamm. 2. Sarakasmus und Provkation 3. War das ein Hinweis darauf, eine solche Behauptung auch entsprechend zu belegen. 4. Hast Du das nun immernoch nicht getan. 5. Boardregeln lesen.
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    Mit wem auch immer Du sprichst , ich hab auch noch nicht das gefunden was ich suche, aber immerhin das hier (um Dir zu ersparen den ganzen dazugehörigen Thread zu lesen, schnipsel ich das mal hier rein, Thread ansonsten:hier): Es gab aber noch einen anderen, wo eine recht eindeutige Ablehnung ....
  5. Gertschi, es ist aber eine viel grössere Frechheit, von etwas öffentlich zu behaupten, es wäre eine Frechheit, und damit eine Institution zu schelten, wenn man nichtmal die Umstände, die zu der angeblichen Frechheit führen, kennt und auch nicht versucht sie herauszufinden, also keine Beweise hat, ob es wirklich als eine Frechheit bezeichnet werden kann.
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    In dem nicht, aber in einem der anderen, wo das angesprochen wurde.
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Mehr reden macht aber oftmals sicherer, als mit fahrig mit x Folien rumzutüddeln.
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Verkneift euch bitte ab sofort persönliche Beleidigungen!!
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    Jepp, man kann sie z. B. auch durch Doppelklicken in einen Palm aufnehmen.
  10. Caesar, merkst Du es gar nicht? Ich arbeite gerade daran, dass Stefan uns endlich die versprochene Yacht bestellt. Also sag nicht ich mache nichts, ich verzichte sogar auf die Zeit zum Essen dafür. Und bitte etwas mehr Lob für den nördlichen Fleiss.
  11. Na gut, sagen wir nördlich von Osnabrück. Und etwas mehr Dankbarkeit an die arbeitende Bevölkerung, bitte. Danke. Nun kannst Du all die Arbeiten erledigen, die liegengeblieben sind.
  12. Münster liegt südlich von Wursten, also Süden. Du darfst den Caesar-Counter bedienen.
  13. ???

    bimei hat auf gajUli's Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Lol Ein modunterstützender Beitrag, der aber auch nicht die Frage beantwortet, insofern wieder nicht modunterstützend, weil ich einmal mehr den Thread geöffnet habe ... ;-)
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Ohne jetzt auf eine der offenen Fragen einzugehen würde mich mal folgendes interessieren: - Wollt ihr euch ein Arbeitsverhältnis erschleichen? - ... erzwingen? Und, meint ihr, damit glücklich zu werden? :confused:
  15. svengrunert, ich hatte Dich bereits in einer PN gebeten, nicht in meheren Foren die gleiche Frage zu stellen und auch nicht mehrmals in einem Forum. Vielleicht ist die PN nicht angekommen, deshalb nochmal hier ... bitte s.o. Satzanfang. ~closed~~
  16. ???

    bimei hat auf gajUli's Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Wieder nicht richtig gelesen: Wo hab ich etwas anderes behauptet? Tss....
  17. ???

    bimei hat auf gajUli's Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Weiss er ja nicht, deshalb fragt er ja. Nettes Beispiel für erst lesen, dann vielleicht nochmal lesen, dann .... und dann schreiben.
  18. ???

    bimei hat auf gajUli's Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Och, mich interessiert das, wenn das Pseudonym blah-fasel-x-Baujahr-y bestanden hat und hier vorher einen grossen Zirkus mit allen Attraktionen in grosser Manege veranstaltet hat.... Das trainiert mein Gedächtnis.
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Hast Du Dir schon die bei www.begga.de gezogen? Da stehen auch die erreichten Punkte dabei.
  20. bimei hat auf *I C Q*'s Thema geantwortet in Plauderecke
    Ähm ... wer warst Du nochmal gleich? :confused: :D
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Thread doppelt ---> siehe ~closed~~
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Du solltest ruhig noch dazu schreiben für was für eine Stelle ...
  23. bimei hat auf Saga's Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Hallo Saga, nein, habt ihr nicht: § 5 BBiG (1) Eine Vereinbarung, die den Auszubildenden für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichtet, nach dessen Beendigung mit dem Ausbildenden 1. ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit einzugehen, 2. ein Arbeitsverhältnis auf Zeit für die Dauer von höchstens fünf Jahren einzugehen, sofern der Ausbildende Kosten für eine weitere Berufsbildung des Auszubildenden außerhalb des Berufsausbildungsverhältnisses übernimmt und diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Verpflichtung stehen. Gruss
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Och, wenn man noch nie eine gemacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre ...
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Wenn Du noch nie eine Steuererklärung gemacht hast, bekommst Du bei der ersten die Steuernummer zugewiesen. Verschoben in Ausbildung/Job--->

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