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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Hier findest Du unter den Beispielen einen Projektantrag als Excel-Datei zum Download.
  2. Hallo Dave, guck doch mal bei Uli unter Projektantrag, da steht schon eine Menge.
  3. Noooooin, nicht doch, das ist Darstellen der Wahrheit, Aufklärungsarbeit, würde dazu dienen, auf dem Board nicht als Lügner beschimpft zu werden ... alle reine Nettigkeit, Fürsorge ... :D
  4. Die Beitragszahlen passen sich an, wenn Threads gelöscht werden, das wird von Zeit zu Zeit im CH gemacht. Steht aber übrigens auch im Thread "Postingzahl". Mach Dir nichts draus, die Beitragszahl sagt doch nun wirklich nichts aus.
  5. Zu den Formalien findet ihr etwas bei http://www.tobiasrohde.de/. Die Fragestellung "lohnt sich das" finde ich doch etwas einenartig und schwer zu beantworten. Das kann eigentlich nur jeder für sich beurteilen, vor allem, ob das für einen selbst zu schaffen ist, oder man nur aus Keinen_Bock_mehr_auf_Ausbildung- und _so_früh_wie_möglich_Geldverdienen-Motiven heraus macht und dabei eventuell einen guten Abschluss eintauscht.
  6. Du maulst da gerade den Falschen an, bei Abraxas ist das als Ironie und eher Selbstkritik gemeint.
  7. Kannst ja schonmal eine Kriechspur einrichten, nachher hampelt er Dir sonst laufend vor den Beinen rum. :D
  8. Tja, wer die Nase hoch trägt, rummst gegen den Laternenmast. :D
  9. Siehe auch FAQ Ausbildung/Job bzw.: § 14 BBiG (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
  10. Zuerstmal müsste man wissen, dass es sowas wie Lohnsteuerrichtlinien zum EStG gibt und die neuesten auch zur Verfügung haben. Im Internet ist das schwierig, die meisten veröffentlichen nur Auszugsweise, Chance hat man auf www.steuernetz.de, ist allerdings teilweise kostenpflichtig. Ich hatte ein Buch. Genau. Das Fahrtenbuch sollte Verweildauer, Internetseiten und beruflichen Zusammenhang darstellen, bei privaten Zeiten wird eben nur die Zeit eingetragen. Mach Dir nichts draus, wenn das jeder verstehen würde, würden in diesem Fall Steuerleute einen Teil ihrer Daseinsberechtigung einbüssen.
  11. Hi B. J., Ja, voll abzugsfähig, alles was unter GWGs fällt sofort, sonst Abschreibung über drei Jahre. Wenn bei Deinen Kosten 20 € nicht mehr als 20 v. H. des monatlichen Rechnungsbetrages sind, ja. Ob das Fahrtenbuch trotdem verlangt wird, handhaben die Finanzämter noch unterschiedlich, kommt eben drauf an, ob man die berufliche Nutzung glaubhaft machen kann.
  12. Nö, ich moderiere.
  13. Schwächlinge. :D
  14. Feiglinge! :D
  15. Wär ganz nett, wenn Du erstmal die Images in Deiner Sig verkleinern würdest.
  16. Imparator, das ist das letzte Mal, dass ich ein Posting von Dir editiere, weil Du ein Problem mit der Feststelltaste hast. Beachte bitte die Boardregeln!!
  17. So, nun aber. Erstmal dies: Werbungskosten (§ 9 EStG) R 33 LStR (Lohnsteuerrichtlinie) 2002, Abs. 5 Telekommunikationsaufwendungen sind Werbungskosten, soweit sie beruflich veranlasst sind. Weist der Arbeitnehmer den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nach, kann dieser berufliche Anteil für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden. Dabei können die Aufwendungen für das Nutzungsentgelt der Telefonanlage sowie für den Grundpreis der Anschlüsse entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte an den gesamten Verbindungsentgelten (Telefon und Internet) abgezogen werden. Fallen erfahrungsgemäss beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20 v. H. des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 € monatlich als Werbungskosten anerkannt werden. Zur weiteren Vereinfachung kann der monatliche Durchschnittsbetrag, der sich aus den Rechnungsbeträgen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ergibt, für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden. Nach R 22 Abs. 2 steuerfrei ersetzte Telekommunikationsaufwendungen mindern den als Werbungskosten abziehbaren Betrag.
  18. Dann nimm den aus der Ankündigung für die FAQ in diesem Forum und wenn Du ElektroUlis Seite suchst, klick auch sein Profil.
  19. Das richtet sich nach den erreichten Punktzahlen/Noten, nichts anderes. Siehe auch FAQ , Punkt 4.4 und bei Uli unter Ergänzungsprüfung
  20. Ja, genau, Du hast versucht Frieden zu stiften und legst dann wieder nach, Du willst keine Kommentare mehr abgeben, machst es aber dennoch. Was denke ich, was sage ich, wie handel ich ... passt bei Dir nicht so ganz zusammen, gelle?
  21. Lächerlich. Biste schon runzlig? Wird die Haut schon grau? Schrumpft ... ach nee, ich meinte, gehen die Haare aus? Das ist ein Mittwoch, da kann ich nicht in der Gegend rumfahren.
  22. Es gibt keine gesetzliche Regelung, bisher ist die nur angedacht. Rechtlich siehts erstmal so aus, dass höchstens eine Art Gewohnheitsrecht da ist, wenn das eine zeitlang stillschweigend geduldet wurde. Aber ansonsten ist Arbeit Arbeit, was anderes wären eventuell die Pausen, aber auch da kann der AG das vertraglich ausschliessen.
  23. Wann bist Du nochmal gleich geboren? Hmmm ....
  24. Wie willst Du das denn machen? :D
  25. Das nenn ich Polli-Rhetorik.

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