Zum Inhalt springen

bimei

Administrators
  • Gesamte Inhalte

    5782
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von bimei

  1. Moinsen Chief, hattest Du das http://support.microsoft.com/?kbid=266668 versucht? bimei
  2. Das ist das Datumsformat nach DIN 5008. Persönlich (und dies ist wirklich nur meine persönliche Meinung und nicht mehr oder weniger) denke ich das Datumsformat sollte dem eigenen Stil und dem Anlass entsprechen. Eine Bewerbung ist etwas Persönliches. Bewerbe ich mich international ist das Datumsformat nach DIN angebracht, ansonsten würde ich das danach entscheiden, wo und wie ich mich bewerbe. bimei
  3. Theoretisch: nein. Du kannst schliesslich auch Flipchart, OHP, Tafel bis hin zu ungewöhnlicheren Dingen wie Pantomime oder Zeichensprache benutzen. Sollte Dein AG Dir vorgeben, Deine Präsentation per Beamer zu halten, könnte man sicher darüber streiten. bimei
  4. Das scheint auch manchmal bei einfachen Regeln so zu sein, das sind eben Nichtregeln, sobald man sie aufgestellt hat. Ein anderes Beispiel sind Red ... ach nee, lassen wir das. Ist eigentlich schon wieder Vollmond oder ist es nur die Erkältungs- und Magen-Darmwelle? Oder hat das Forum einen eigenen Vollmond? *Zitroneneis rüberreich*
  5. Beide Fragen wurden beantwortet. Aber nochmal, falls Link anklicken zu schwer ist: 1. Für Prüfungs-/Lösungssuche gibt es hier einen Thread, nicht zig. Gründe sind im verlinkten Thread nachzulesen. 2. Weblinks zu Prüfungen wird es hier nicht geben, da das illegal ist. Siehe auch Boardregeln und/oder Sticky-Thread im Aufgabenforum. 3. Manche Kammern bieten die Online-Abfrage der Prüfungsergebnisse an, andere nicht. Auch das stand in den verlinkten Threads. Und nochmal closed zur Redundanzvermeidung. Auch dazu siehe Boardregeln! bimei
  6. Antwort 1 Antwort 2 und weitere. Hier zur Redundanzvermeidung closed. bimei
  7. Das nicht, aber: Info! bimei
  8. Ergänzend: Gremien und ihre Zuständigkeiten und/oder Prüfungs-FAQ, Punkt 2.2. Oder Google, ZPA Köln ;-) bimei
  9. Dann bekommst Du jetzt erstmal den trockenen Gesetzestext dazu : § 40 BBiG Zusammensetzung, Berufung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder haben Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. (3) Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle längstens für fünf Jahre berufen. Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berufen. Die Lehrkraft einer berufsbildenden Schule wird im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle berufen. Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen Stelle gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die zuständige Stelle insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grund abberufen werden. Die Sätze 1 bis 5 gelten für die stellvertretenden Mitglieder entsprechend. (4) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird. (5) Von Absatz 2 darf nur abgewichen werden, wenn anderenfalls die erforderliche Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann. Heisst in der Praxis ausserdem, wenn Du als Arbeitnehmervertreter für einen Prüfungsausschuss tätg sein willst, muss Dein AG damit einverstanden sein, weil er Dich während der Arbeitszeit freistellen muss. Und ergänzend: Es ist auch immer möglich, bei der IHK vor Ort Interesse an der Mitarbeit in einem PA zu bekunden, wenn man nicht den Kontakt zum DGB o.ä. hat. Wenn Du wirklich Interesse hast und sich das beruflich bei Dir einrichten lässt, frag einfach mal bei der IHK vor Ort nach. bimei
  10. :D Damit wiedrum könnten aber multiple-3-fach (Un-)Persönlichkeiten ein Problem haben. Aber gut, die kann man dann ja auf die Anno-Standards verweisen. :floet:
  11. Theoretisch hast Du auch als Nicht-ausgelernter FiSi die Möglichkeit Prüfer zu werden. Joo, gab es schon häufiger mal die oder eine ähnliche Frage. Als was willst Du denn die Ehrenamtstätigkeit ausüben? Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter, Lehrer? bimei
  12. So merkwürdige Andeutungen lese ich von Dir nicht zum ersten Mal: Vielleicht solltest Du Dich doch mal schlau machen, wen Du fälschlicherweise andeutungsweise beschuldigst, um nicht irgendwann wegen übler Nachrede angezeigt zu werden. Lass doch bitte mal solche Pauschalisierungen, die noch dazu ganz und gar unrichtig sind, weg. Danke. bimei
  13. Das war keine Massregelung, das war Prophylaxe. Wen und wegen was ich in welcher Form und wo massregel, muss nicht zwangsläufig in der Öffentlichkeit stehen. Was den Nachsatz von vimca angeht, gebe ich Dir recht, der ist "daneben" und provokant. Er führt auch bestimmt nicht zur besseren Akzeptanz der Leute, die hier ihr gutes Gefühl nach der Prüfung texten (auch das ist jetzt Prophylaxe und Fingerzeig ). Sorry, wenn es falsch angekommen ist. bimei
  14. Wenn möglicherweise auch nicht so gemeint, ist das dennoch eine unschöne Antwort. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass hauptsächlich die User nach Prüfungen posten, die etwas zu jammern oder zu beklagen haben. Wenn es ganz schlimm ist, melden sie sich sogar extra dafür neu an. Ist auch halbwegs logisch, Zufriedenen quälen sich nicht unbedingt durch Foren und ellenlange Threads. Eines kommt aber noch dazu, warum sich kaum User zu Wort melden, die ein gutes Gefühl haben, die Prüfung relativ einfach fanden oder wie auch immer: Sie wurden hier regelmässig runtergemacht und sogar angegriffen. Das ist später auch oft mit Grund gewesen, warum kaum jemand überdurchschnittliche Ergebnisse postet. Bitte also das nächste Mal darüber nachdenken, wie Antworten beim gegenüber ankommen, egal ob mit oder ohne Smiley dahinter. bimei
  15. Du musst Dir ja auch nicht jeden Tag einen Knoten in die Zunge sabbeln wie heute. Hattest bestimmt Kehlkopf- und Zungenmuskelkater neulich. Nachtrag: Das Schuhezubinden wurde anno xxx erfunden, warum muss ich das heute noch wissen? Aua. :beagolisc
  16. Das ist eine private Webseite wie Fachinformatiker.de auch. Was also von den einzelnen Dokumentationen zu halten ist, muss im Zweifel der Einzelne beurteilen. begga stellt sie wertfrei in den Downloadbereich. bimei
  17. Noch so einen unqualifizierten an Beleidigung grenzenden Seitenhieb und wir werden auf Deinen Beiträge verzichten müssen! Eine weitere Verwarnung /Ermahnung erfolgt nicht. bimei
  18. I.d.R. findet eine MEP im Anschluss an das Fachgespräch statt. Und ja, man bekommt rechtzeitig bescheid (auch i.d.R.). bimei
  19. Das ist NICHT überall so. Manche IHKn nehmen für eine MEP Fragen aus einem Pool. bimei
  20. Weder noch. Die zuständigen Prüfungsausschüsse bewerten die Prüfungen. In den Ausschüssen sind neben Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern aber auch Lehrer ehrenamtlich tätig. bimei
  21. Nein, dann machen sie Grillpause. Habt Geduld, niemand kann genau sagen, wann es Ergebnisse gibt. Das kommt darauf an, wann die Ausschüsse zusammenkommen, wieviele Prüfungen zu korrigieren sind und natürlich, ob der jeweilige PA das Ergebnis überhaupt vor der mündl. Prüfung bekannt gibt. Hilft nichts, hier zu jibbeln. Ein Ergebnis bekommt ihr alle, keine Sorge. ;-) bimei
  22. Wenn digital worker seine Ausbildung in 2002 begonnen hat, also im Jahr seines Posting, dann dürfte ein Tipp der Art als Prüfungsvorbereitung oder zur Ausbildungsunterstützung etwas spät kommen. :hells: bimei
  23. http://www.begga.de/download/ http://www.pruefungsausschuss.de/ bimei
  24. Sorry, können wir nicht freigeben, da das strafbar ist. Siehe auch auf dem Dokument: "Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Widergabe der Prüfungsaufgaben und Lösungen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich (§§ 97 ff, 106 ff UrhG) verfolgt." Thread closed. bimei

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...