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FIAE: GA1 Sommer 06 HS 6
Aus der Verordnung: § 15 (2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie [...] (3) Der Prüfungsteil B besteht aus den drei Prüfungsbereichen Ganzheitliche Aufgabe I, Ganzheitliche Aufgabe II sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Weil der schriftliche Prüfungsteil i.d.R. zeitlich zuerst geprüft wird. Was soll daran nicht stimmen? Ist wohl bei der IHK München/Oberbayern so. bimei
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wiso puktevergabe
Da die Frage nicht neu ist, Prüferantworten dazu aus vergangenen Jahren: http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/61350-punkte-sammeln.html#post559313 http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/62016-wiso-teilpunkte.html#post562742 bimei
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Knut
Nicht einmal "spassig gemeint" möchte ich hier nochmal soetwas lesen! bimei
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Bewerbung bewerten lassen.
Es wäre schön, wenn Du mal eine nachvollziehbare, glaubhafte Quelle für Deine Angaben lieferst. bimei
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Frage zur Schriftlichen Abschlussprüfung
--> Klick bimei
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Bewertung der schriftlichen Arbeit
In zweien. Aus der Verordnung, § 15 (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. bimei
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Tco03
Ausnahme: befristeter Arbeitsvertrag. ;-) bimei
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Alkohol + Fahranfänger
Mal unabhängig vom qualitaiven Inhalt des ersten zitierten Satzes, im Zusammenhang mit dem zweiten Zitatteil: bitte an die eigene Nase fassen. Keine Beleidigungen o.ä.! Letzteres gilt für alle. bimei
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Fahrtkosten
Wenn Du der Meinung bist, die Kostenerstattung steht Dir zu, - schriftlich mit Terminsetzung die Kostenerstattung erbitten/einfordern - Anwalt einschalten und/oder klagen Der übliche Weg eben, was sonst? bimei
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IT Beruf-Prüfungen überall gleich?
Öhm, Du liegst falsch. Nicht Bayern und BaWü "grenzen" sich ab, sondern nur BaWü. Und die Prüfung ist ungleich Restdeutschland. ;-) bimei
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Städtereise - Wohin?
Herrlich, danke. :bimei Och nö, das spricht nicht dagegen. Ich war schon zig mal in FRankreich, Paris, auf Korsika ... und spreche auch kein französisch. Dennoch bin ich jedesmal satt geworden, hab einen Schlafplatz bekommen, bin von einem Ort zum anderen gelangt usw. usf. Griechisch oder türkisch (oder, oder) sprechen auch viele nicht, die in das jeweilige Land fahren. bimei
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Alkohol + Fahranfänger
Ich schon ... :hells: Aber beende doch vielleicht mal Deinen Satz: Von was zeugt es denn, wenn Du "ein Radler oder ein Bier trinkst und danach irgendwann heim fährst"? bimei
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Lernmaterialzusammenstellung für FA Prüfung am 11. Mai
Antwort auf Frage 3: Jupp, genau. Ja, darfst Du, ich guck es mir dann nochmal an. bimei
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Lernmaterialzusammenstellung für FA Prüfung am 11. Mai
Link entfernt, siehe Boardregeln. bimei
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Dokumentation ohne Projektdurchführung
Hmpf... Da steht ja auch nicht "eine Projektarbeit betrieblich durchführen" sondern "eine betriebliche Projektarbeit durchführen". Eine betriebliche Projektarbeit kann ein "innerbetriebliches" Projekt sein, ein Kundenauftrag usw. Einen Kundenauftrag bspw. kann man durchaus auch ausserbetrieblich durchführen. ;-) Wobei es bei Deinem Satz-Szenario weder das eine noch das andere gibt und ich den insofern nicht als falsch interpretieren will. bimei
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Dokumentation ohne Projektdurchführung
Das ist erstmal ein Verstoss gegen die Verordnung. Wenn er als Prüfer das wissentlich durchgehen lässt und auch noch propagiert, halte ich ihn als Prüfer für mind. ungeignet. bimei
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Dokumentation ohne Projektdurchführung
Und woher genau glaubt er das zu wissen? Prüfer sind nicht dumm und es gibt auch noch ein Fachgespräch zum Projekt, mehr sag ich dazu nicht. bimei
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Kostenkalkulation
Falsch. Das kommt auf den Zeitpunkt der Anschaffung an, sowohl Jahreshälfte als auch Anschaffungsjahr. Und wenn es GWGs sind, können Geräte (z.B. Peripherie - Drucker, Monitor usw.) zwar selbständig bewertungsfähige, nicht aber selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter sein. Auch da unterscheidet sich dann, ob Werbungskosten oder Nutzungsdauer/Abschreibung. Es sind nicht "im Schnitt" drei Jahre, bei PCs sind es "genau und immer" drei Jahre. Ist alles festgelegt in den AfA-Tabellen. bimei
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Gehalt im öffentlichen Dienst (TVöD) ?
Hier schonmal zwei aktuelle Threads dazu zum Nachlesen: http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/103697-tvoed-tvl.html http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/102263-einstufung-im-offentl-dienst-ohne-berufsausbildung.html bimei
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Die Lobpiraten schippern durch die Wärme oder: Das Warten auf den Nikolaus.
Tja, die "Decke" auf dem Kopf ist nicht mehr so dicht und lang, da entfleucht es schonmal schneller, was? *wegrenn*
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Die Lobpiraten schippern durch die Wärme oder: Das Warten auf den Nikolaus.
Nö, eher eine Spezialität aus Zeiten, in denen ich noch jung und Du noch nicht auf der Welt warst. Kann man ja auch mit Cola Heavy machen. Ruhig mal probieren, sieht etwas gewöhnungsbedürftig aus, schmeckt und erfrischt aber, vorausgesetzt die Cola ist kalt.
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rechtliche Frage
Du kannst, theoretisch, unter Zuhilfenahme der gesetzlichen Grundlagen darauf bestehen. Siehe auch: http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=955507&postcount=5 Richtig, Du bist nicht der Einzige, das kommt gelegentlich vor und wurde hier auch nachgefragt. Einige User haben sich dann dafür entschieden, um des lieben Friedens Willen das Projekt in ihrer Freizeit durchzuführen, andere eben nicht. Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen. Wie kommst Du denn mit Deinen Ansprechpartnern im Betrieb klar? Kannst Du nicht nochmal darauf ansprechen? Es kommt numal vor, dass man längere Zeit die gleichen Tätigkeiten macht, z.B. auch, wenn man an einem Projekt mitarbeitet. Du hast nur ehrlich aufgeschrieben, was Du gemacht hast, das ist ok. bimei
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Die Lobpiraten schippern durch die Wärme oder: Das Warten auf den Nikolaus.
Tja, siehste, darum hab ich lieber gearbeitet, nebenbei dem Stress auf dem Parkplatz unten ab und zu gelauscht und hab Freitags frei. Muss ich mir Sorgen machen, wenn Ameisen durch das Wohnzimmer laufen? *Cola Zero mit Vanilleeis anbiet* :cool:
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WISO Aufgabe "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
Eigentlich gar keine, weil die sog. "lebenswichtigen Fünf" als letzten Punkt "Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken" heisst. Die letzte von Dir aufgemalerte Lösung ist richtig. Na an der UVV bzw. BGV. Bei der Lösung kommt es auch auf die Fragestellung an (ähnliches Problem siehe z.B. http://forum.fachinformatiker.de/pruefungsaufgaben-loesungen/104406-wiso-2006-allgemeine-frage.html#post961441). bimei
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Makelloses Berichtsheft
Unterschiedlich. Einige IHKn sammeln die Berichtshefte bei der schriftlichen Prüfung ein und schicken sie später zurück. Gucken, was auf der Einladung steht. bimei