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Tool Wer wird Fachinformatiker !
bimei antwortete auf SegerChristian's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Für den Anfang: Klick oder klick. bimei -
Kann ein gekündigtes Arbeitsverhältnis gekündigt werden?
bimei antwortete auf Racker's Thema in IT-Arbeitswelt
Das ist hier aber nicht die Frage. Ein bereits gekündigtes Arbeitsverhältnis kann nicht nocheinmal gekündigt werden. bimei -
Nein, muss er nicht. Dein Beschäftigungsverhältnis endet mit Vertragsende. Willst Du bis zur Prüfung weiter beschäftigt werden, musst Du eine Vertragsänderung vereinbaren. bimei
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Den Hinweis wird man wohl geben müssen, ob er nun schön ist oder nicht. Das hat wohl weniger mit gnädig zu tun. Wenn eine IHK (z.B. Arnsberg) bei unter 50 Pkt. auf 49 Pkt. abrundet, dann ist das bei denen so geregelt. bimei
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Nicht zwangsläufig! Nicht jede IHK rundet kaufmännisch. bimei
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@Threadthema --> Klick, und darum hier closed.
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Auf gar keinen, weil es keinen gibt. Der AG ist nach BBiG verpflichtet, ein Ausbildungszeugnis auszustellen, da gibt es kein wenn und aber. § 16 BBiG Zeugnis (1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. (2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen. Lediglich die Angaben über Verhalten und Leistung müssen im Zweifel eingefordert werden, wenn der AG sie nicht eh schon aufnimmt. Also newbie, ich lese das hier und Deine anderen Threads auch, hab mich aber bisher mit einer persönlichen Meinung zurückgehalten. Der Seltenheit füge ich nun einmal mehr hinzu und muss mal ehrlich sagen, Deine Hampelei verstehe ich nicht so ganz. Du beendest Deine Ausbildung und bekommst ein Zeugnis. Nur weil Du annimmst, das könnte schlechter ausfallen, wenn Du nicht zum Gehalt eines Azubis weiterarbeitest, überlegst Du, auf die Weiterarbeit einzugehen, dann wieder nicht, dann wieder doch. Was ist mt Deinem Rückgrat? Du bist ein erwachsener Mensch, nehme ich an. Von der (nichtmal sicheren) Möglichkeit eines schlechteren Zeugnisses würde ich mich nicht beeinflussen lassen, jedenfalls nicht zur Weiterarbeit zum Azubigehalt, wenn ich das nicht 100%ig möchte. Vorausgesetzt, ich würde das nicht wollen, würde ich mir das Zeugnis ansehen und im Zweifel auch den Klageweg beschreiten. Ein "vielleicht ist der AG sauer und vielleicht schreibt er mir dann ein schlechteres Zeugnis" ist Kristallkugeldenken. Damit wirst Du im Leben immer wieder auf wenns, abers, vielleichts usw. stossen. Woher willst Du eigentlich wissen, dass er Dir nicht trotz Weiterarbeit ein schlechtes Zeugnis ausstellt? Und dann? Also los, geh Deinen Weg, nicht den des vermeintlichen Vielleicht-AG-Handelns. Agieren, nicht reagieren. Lustigerweise kann man alle Fragen stellen, die man möchte, ob man eine Antwort bekommt, steht auf einem anderen Blatt. :hells: bimei
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Das gibt es aber nicht. Du kannst Dir lediglich die einzelnen Prüfungen beim U-Form-Verlag bestellen. bimei
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Steht doch im zweiten Posting dieses Threads. Und nein, das ist keine Schwarzarbeit. Macht der Betrieb ja gar nicht, das ist nur eine Vermutung von fi-newbie. bimei
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Klick! bimei
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Wie fandet ihr so die Prüfung Winter 06/07?
bimei antwortete auf GL05e's Thema in IHK-Prüfung allgemein
*lach* Ja, jetzt verstehe ich, was Du meintest. Danke für die Erklärung. Stimmt. ;-) bimei -
Wie fandet ihr so die Prüfung Winter 06/07?
bimei antwortete auf GL05e's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Das erklär mal bitte genauer. Was soll das heissen? Nebenbei gefragt, dass die Prüfungen von den PA's kontrolliert werden werden und wie PA's sich zusammensetzen ist Dir aber klar, oder? bimei -
Rechte und Pflichten in der Ausbildung
bimei antwortete auf Sternchen78's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Welche IHK? Welcher Ausbildungsberuf genau? Rechte und Pflichten: - siehe BBiG (Berufsausbildungsgesetz zu finden im Downloadbereich unter Gestzestexte), - Verordung über die IT-Berufe (z.B. dort zu bekommen) oder im Downloadbereich gleich mit Rahmenlehrplan - Rahmenlehrpläne (Downloadbereich) - Weitere Infos z. B. beim BiBB unter Berufe Ob Du Wochen-/Tages- "oder"-berichte schreiben musst, legt die zuständige IHK fest. Hat sie das nicht geregelt, bleibt es Dir überlassen, wenn der Betrieb nichts anderes verlangt. bimei -
Das ist aus der Berufsverordnung, klar. "Der Prüfungsbereich für die mündliche Ergänzungsprüfung ist vom Prüfling zu bestimmen." heisst in dem Fall erstmal nur, der Prüfling kann sagen, ob er in GH1 oder GH2 eine MEP machen möchte. bimei
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*lach* Ja, besser. Zum Faktor Mensch gehört entfernt auch noch, dass es zum Sommer häufig länger dauert, weil dann sehr viele Menschen Reisepässe für ihren Urlaub beantragen. Und da manch Mensch ja etwas träge in seiner persönlichen Planung ist ... Um so länger dauert es dann bei der Bundesdruckerei, was dann weniger mit der Gemeinde vor Ort zu tun hat. - Allerdings hat dieser Sommer-Umstand mit der EU etwas abgenommen. bimei
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Falsch, das ist jedenfalls nicht überall so. Es gibt z.B. auch IHKn, da werden per Computer Fragen aus einem Fragenpool gewählt, der die gesamten Themengebiete von GH1 oder GH2 umfasst. bimei
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Unterschiedlich. Du kannst bei einigen Gemeinden/Landkreisen/etc. auch einen Expressreisepass beantragen. Kostet aber mehr. Weitere Infos zu den Lichtbildfragen: Bürgerservice Je nachdem, wie viel sie zu tun haben und wann die "Behörde" vor Ort die Reisepässe fertig von der Bundesdruckerei in Berlin zurückbekommt, meintest Du sicherlich. bimei
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Müsste man das nicht mit "dd" statt "tt" --> Biddeschöööön schreiben? :beagolisc Ach ja, das gab es ja auch noch. Ein netter Link für die Alten unter uns (oder die Jungen, die mitreden wollen ).
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Aktuelles Zwischenzeugnis - bitte bewerten
bimei antwortete auf Leary's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Ob Du Dich noch freust, wenn ich mein Posting geschrieben habe? Hm, eigentlich muss man das Zeugnis nicht weiter "auseinandernehmen", weil der Gesamteindruck schon (sorry) schlecht ist. Als Anhaltspunkte für Dich, was ich damit meine: - Eine Aufzählung der Tätigkeiten ist durchaus gängig und normal, nicht jedoch eine Aufzählung der Eigenschaften/Kompetenzen der beurteilten Person. So eine Aufzählung kann auf ein Distanzieren vom Wortlaut der Erklärung hindeuten. - Eine Aufzählung kann (und hat meistens) auch immer eine Wertigkeit haben, gilt für beide Aufzählungen. Du für Dich solltest also prüfen, ob die Hierarchie stimmt. - Das Zeugnis ist durch seine Aufmachung nicht individuell und kann so den Eindruck erwecken, man ist in Wahrheit mit Dir unzufrieden oder Du bist ganz einfach unwichtig für das Unternehmen. - Du bist knapp 5 Jahre im Unternehmen tätig, das Zeugnis ist aber mit viel Strecken und Zeilenabstand gerade mal eine Seite lang. Ein Zeugnis in der Form und dem Aussehen, ohne auf den Inhalt einzugehen, bekommt vielleicht ein Praktikant, aber nicht jemand, der schon recht lange im Unternehmen ist. Es fehlt, wie schon im ersten Posting geschrieben, die Beurteilung der sozialen Kompetenz und eine Schlussformel. Es wirkt ein wenig so, als ob die Dich (als Person) gar nicht so richtig kennen oder wahr genommen haben in den Jahren. Möglicherweise ist das alles einfach nur Luschigkeit oder Unerfahrenheit im Zeugnisschreiben, prüf die Punkte ehrlich für Dich selbst und sprich es dann unbedingt an. Noch ein paar Punkte stichwortartig (und teilweise überspitzt zur Verdeutlichung): Was unterscheidet Punkt 1 von Punkt 3? Wer sind "ausgewählte Kunden"? Die, bei denen Du nichts kaputt machen kannst oder die, die als Kunden einen hohen Stellenwert haben? Und im Zusammenhang damit dann, was für Dienstleistungen? Umziehen von Rechnern in andere Büroräume, Toner austauschen usw.? Nach dem zweiten Punkt könnte ich denken, aaah ja, er schreibt also detailliert die Anfragen der Kunden auf (Memos) und für die GF bleiben die Sahnestückchen, der Geschäftsabschluss. Das muss zwar nichts schlimmes sein und heissen, aber es ist undeutlich. Was ist "Qualifizierung von Kundenanfragen" wirklich? In dem Abschnitt fehlen "Zauberwörter" wie "selbstständig", "eigenständig", "alleinverantwortlich", "Qualität (-skontrolle)", "Konzeptionierung" – Ausdrücke, die Deine "Wichtigkeit" bei den aufgeführten Punkten unterstreichen. D.h. was? Administrativ oder bist Du nur einfach häufig dort? Was betreust Du? Fachkenntnisse worin? Könnte, aber macht es nicht? [...] bis zur fehlenden ... Schlussformel? Also, wie man hier sagt: Da muss noch Butter bei die Fische! Sie müssen es nicht schlecht meinen und haben ja auch ein paar "Formeln" aufgelistet, aber die Füllung fehlt. bimei -
Weil sie bestellt wurde wie die meisten PA-Mitglieder. Was auch immer "so eine" heissen mag ... bimei
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Ich kenne zumindest eine IHK, die bei geförderten Ausbildungen eine Angabe der Fehltage auf dem Antrag fordert und eine andere, die Berichtshefte bei der schriftlichen Prüfung einsammelt. Aber darauf wollte ich gar nicht hinaus, und nichts Gegenteiliges von dem, was Du schreibst habe ich behauptet oder wollte ich sagen. Was ich schrieb waren lediglich Beispiele, wie eine IHK an Krankheitstage kommen könnte, wenn sie denn will, nachdem einige hier empört einen, für meine Begriffe, ziemlichen Aufriss von dem Thema machen. ;-) bimei
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Unterschiedliche wirtschaftliche Faktoren einer Migration / Rollout ???
bimei antwortete auf bloodhound's Thema in Abschlussprojekte
Das ist nicht so ganz richtig. Bei einem Rollout wird Software i.A. von einer Verteilsoftware auf Clients verteilt und muss vorher paketiert werden. Bei einer reinen Migration wechselt man Softwareformate oder installiert neue Software händisch. Der wirtschaftliche Faktor ist also auch abhängig davon, um wieviel zu migrierende Clients es sich handelt und was genau migriert wird. bimei -
Da (ohne Aufwand) nichtmal ersichtlich ist, welche die für Dich zuständige IHK ist, kann von anderen hier nur geraten werden, ob die für Dich zuständige IHK möglicherweise insgesamt die Ergebnisse noch nicht bekannt gegeben hat. Warum rufst Du nicht dort an und fragst? bimei