Mit Chance lesen andere ja auch weiterführende Links, bevor sie drauflos posten wie Du.
Zu den Infos, die über den Link von ingh nachzulesen sind, speziell für Dich eine Info der IHK Köln:
Zitat:
Für welche Berufe gilt die gestreckte Abschlussprüfung?
Die Prüfung wird bis 2007 in folgenden Berufen erprobt:
Metallberufe
Anlagenmechaniker/-in
Industriemechaniker/-in
Konstruktionsmechaniker/-in
Werkzeugmechanikermechaniker/-in
Zerspanungsmechaniker/-in
Elektroberufe
Elektroniker/ -in für Automatisierungstechnik
Elektroniker/ -in für Betriebstechnik
Elektroniker/ -in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
Elektroniker/ -in für Geräte und Systeme
Elektroniker/ -in für luftfahrttechnische Systeme
Elektroniker/ -in für Maschinen- und Antriebstechnik
Systeminformatiker
Fahrzeugtechnische Berufe
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/ -in
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik
Zweiradmechaniker/ -in
Labor- und Produktionsberufe Chemie/Pharmazie
Biologielaborant/-in
Chemielaborant/-in
Lacklaborant/-in
Chemikant/-in
Pharmakant/-in
Quelle
Also bitte, keinen Unsinn verbreiten und das nächste Mal vorher lesen und verstehen.
bimei
Erstens: Lese ich nochmal ein Posting von Dir in so einer Wortwahl, werde ich es löschen, dann kannst Du es nochmal neu probieren oder es besser ganz lassen, Deine Meinung hier kund zu tun.
Zweitens:
Solltest Du Dich vielleicht mal, bevor Du so grosse Töne spuckst, damit vertraut machen, wie Berufe und Berufsbezeichnungen entstehen und verabschiedet werden.
bimei
Kann, muss aber nicht, ist u.a. von verschiedenen Faktoren abhängig.
In Deiner jetzigen Situation sind das "ungelegte Eier", denn Du hast Deine Ausbildung noch nicht beendet, Dich vermtlich noch nicht beworben (?), Dich vermutlich noch nicht arbeitssuchend gemeldet (--> Anspruchsvorausetzung), und darum auch keinen Antrag auf Kostenerstattung gestellt.
Momentane gesetzliche Regelung, siehe erster Satz d. P.
bimei
Die IHK schaut den gar nicht an, sondern der zuständige PA. Und der kommt i.d.R. nicht für einen vorzeitig abgegebenen Antrag zusammen, sondern erst, wenn alle Anträge vorliegen.
bimei
Das kommt in "normalen" Ausbildungsverhältnissen selten, in Umschulungen häufiger vor, da sich das manchmal terminlich nicht anders machen lässt.
bimei
Das ist eine "merkwürdige" Formulierung. "Elegant" kann (muss nicht) als "schnell umschiffen" ausgelegt werden, was dann dem Wort Lösung widerspricht.
Warum? Das fehlt.
bimei
Nein, das grenzt ja an Betrug, denn das sind nicht die tatsächlichen Kosten.
Entweder nimmt man das, was man in der Zeit der Durchführung "kostet" oder das, was dem AG entgeht, weil die Leistung in der Zeit nicht "nach aussen verkauft" werden kann.
bimei
Das gehört hier nicht her und dafür müsste ich zu weit ausholen, aber dafür kann es mehrere Gründe geben, die sich u.a. in der Anspruchsdauer begründen.
bimei
Mir nicht.
Hast Du Dich dort beworben und einen Job in Aussicht? In welchem Verantwortungsbereich/Segment wirst Du tätig sein? Was heisst flexible Arbeitszeit? Wie alt bist Du? Wie ist Deine Vorbildung und bisherige Berufstätigkeit? Welche Sonderleistungen gibt es?
usw. usf.
Oder kurze Antwort auf Dein zweites Posting: Werd hier bitte nicht frech!
bimei
Dann hast nicht zuende aufgepasst, denn das gilt zwar für unbefristete Arbeitsverträge, aber weder für befristete Arbeitsverträge, noch für Berufsausbildungsverträge (siehe TzBfG bzw. BBiG).
bimei
Wenn Du damit meinst, die Ausbildung ohne Betrieb zuende zu führen, dazu gibt es keinen Paragraphen, weil das immer die zuständige Stelle entscheidet (IHK). Darum ja auch: Vorher bei "Deiner" IHK erkundigen.
Bsp.: Wenn es sich um soetwas wie nicht vergütete Überstunden handelt, ist eine "wasserdichte Begründung" nicht, das so in der Kündigung zu schreiben. Die solltest Du dann zumindest auch vorher schonmal schriftlich angemahnt haben.
bimei
Das ist nicht nur Anspruch von Deiner Seite, es besteht die Pflicht des AG, Dir ein Zeugnis auszustellen (siehe allesweg) und das muss er ohne Aufforderung machen.
Vielleicht wartest Du also einfach mal etwas ab, ob Du das Zeugnis bekommst und sonst kannst Du immernoch nachfragen.
bimei
Wichtige Gründe können sein:
- Verstösse gegen für Dich relevante Gesetze, z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz, wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist
- Sexuelle Belästigung oder Züchtigung
- Ausbleibende Ausbildungsvergütung
- Überstunden, die nicht gezahlt oder ausgegleichen werden
- Systematisch schlechte Behandlung
usw.
Wichtig auch: Bei einer fristlosen Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses ist die Angabe der Gründe Pflicht, ein Nachschieben führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. "Wasserdicht" sollten die Gründe auch sein, weil der AG Dich im Zweifel auch auf Schadensersatz verklagen kann.
Und bevor Du so einen Schritt machst solltest Du Dich bei der für Dich zuständigen IHK erkundigen, ob Du auch ohne Ausbildungsverhältnis zur Prüfung zugelassen wirst. Das entscheidet grundsätzlich die zuständige Stelle, dazu gibt es keine Pauschalaussage.
bimei
Das war keine Aufforderung zur Diskussion, wofür irgendjemand ist. Auf Deinem Forum kannst Du das gerne so machen, hier bleibt es bei meiner Bitte.
bimei