Alle Beiträge von bimei
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übernahme mit lücken?
Richtig. Darum meine Frage, was Du wann gemacht hast. Aus Deinem ersten Posting war nicht eindeutig herauszulesen, ob Du gleich nach Abgabe der Bescheinigung nach Hause gegangen bist (geschickt wurdest, oder eben am Folgetag. Meint er, soso. Tja, das meint er aber dann insofern falsch, da das Ausbildungsverhältnis beendet war und nur eine Auszahlung des Resturlaubs möglich ist. Moment mal. Zum Verständnis zu den 25 Tagen für dieses Jahr: Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tg./Jahr? Und von den 15 anteiligen Tagen, die Dir durch das Ausbildungsverhältnis zustanden, hast Du 5 genommen? Dann ist richtig, dass Du 10 Resttage hast, die aber eben ausgezahlt werden müssen, wenn nicht unmittelbar im Anschluss der Arbeitsvertrag Gültigkeit erlangt. Den Anspruch von 15 Tagen für das zweite Halbjahr erwirbst Du erst, den hast Du (theoretisch) noch nicht. Praktisch ja, bist Du erstmal arbeitslos in dem Zeitraum zwischen den Verträgen. Aaaaber, nun der eventuelle Knackpunkt: auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag gilt, nur befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. (Lt. § 2 Nachweisgesetz (Link) müssen bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis spätestens einen Monat nach Vertragsbeginn die Vertragsbedingungen festgelegt werden.) Also, mein Rat: Hör (guck) Dir mal an, was Dir vorgelegt wird, ab wann der Arbeitsvertrag beginnen soll. Soll der ab 15.06 beginnen, frag doch einfach mal ganz dummerhaftig, ob der Restansruch aus dem Ausbildungsverhältnis in den Vertrag übernommen oder ausgezahlt wird. Es wird sich sicher alles in Wohlgefallen auflösen. Bescheid zu wissen, welche Möglichkeiten es gibt, ist aber nie verkehrt. bimei
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Problem mit meinem Laptop
Thread verschoben --> Security Antwortloses "Doppel" closed.
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Kritik > Bewerbungsanschreiben WICHTIG!
Hört auf mit gegenseitigen Sticheleien! bimei
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Präsentation und was rein?
Wenn die "grobe" Funktion des Produktes nicht aus der Aufgabenstellung und dem Endergebnis hervorgeht, dann hat man irgendwie beides auch nur "grob" erläutert und der rote Faden läge somit gefährlich neben der Spur. ;-) bimei
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Bestanden oder Durchgefallen?
--> Notenrechner, da kannst Du selbst probieren, wieviel Du wo für welches Endergebnis erreichen musst. bimei
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übernahme mit lücken?
Das stimmt nur bedingt, denn wenn Gangsta nicht am Tag des Übringens des Nachweises über die bestandene Prüfung nach Hause geschickt wurde, ist nach § 24 BBiG ein unbefristeter Arbeitsvertrag begründet. Also, erstmal Frage: Und Du hast wann und was gemacht? Bist Du also nach Abgabe des Nachweises wieder nach Hause gegangen? Drei Dinge: 1. Du weisst, dass Du im Ausbildungsverhältnis für dieses Jahr nur einen Teilanspruch auf Urlaub hattest (§ 5 BUrlG)? Und hattest Du denn Urlaubstage "übrig"? 2. Richtig ist, dass nicht genommener Urlaub nicht verfällt, sondern abgegolten werden muss (§ 7, Abs. 4 BurlG: (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten). 3. Hinzu kommt aber der Ausschluss von Doppelansprüchen nach BUrlG: § 6 BUrlG Ausschluss von Doppelansprüchen (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. D.h., wenn Du bspw. einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen hast, Dir aus dem Auszubildendenvertragsverhältnis davon 12 Tage zustehen, stehen Dir im anschliessenden Arbeitsverhältnis ebenfalls die anteiligen 12 Tage zu. Hast Du z.B. nur 10 Tage genommen, kann (nicht muss) der Anspruch im neuen Arbeitsverhältnis 14 Tage betragen. Willst Du Dir die restlichen 2 Tage auszahlen lassen, beträgt Dein Anspruch 12 Tage. Was Du also klären solltest ist: Ab wann besteht der neue Arbeitsvertrag und mit welchem Urlaubsanspruch. - Wird der Resturlaub übertragen, bekommst Du die Urlaubstage auch entsprechend der arbeitsvertraglichen Vergütung bezahlt. Lässt Du Dir die Resturlaubstage aus dem Ausbildungsverhältnis auszahlen, bekommst Du sie mit Azubi-Gehalt vergütet, und, sollte der Arbeitsvertrag rückwirkend abgeschlossen sein, greifst Du jetzt entweder bereits auf den späteren Urlaubsanspruch zu oder Du hast jetzt unbezahlte freie Tage. - Wird der Arbeitsvertrag nicht rückwirkend abgeschlossen, bist Du jetzt arbeitslos. Dann hast Du so oder so keinen Anspruch auf Vergütung durch den Ex- und zukünftigen Arbeitgeber für die Tage bis zum Beginn des Arbeitsvertrages. Dann solltest Du aber dennoch überlegen, ob Du Dir den Resturlaub auszahlen lassen willst oder ob Du den Anspruch in den neuen Vertrag übernehmen willst (vorausgesetzt, der AG würde das machen). Ich hoffe, das war nicht zu kompliziert? :beagolisc Es ist jedenfalls alles gesetzlich geregelt, insofern erstmal keine Panik. Offene Fragen sind: Hast Du nach bestandener Prüfung gearbeitet? Wenn nicht, ab wann soll der Arbeitsvertrag gelten? Wird der AG den Urlaubsrestanspruch übernehmen? bimei
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[Suche] English Nachhilfe dringende suchen!!
Da neben den schon gestellten Fragen und der Frage wer oder was "eine dringende Nachhilfe" überhaupt ist, unklar ist,...
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Präsentation und was rein?
Du präsentierst Dein Projekt, nicht das Produkt selbst. Grob, von der Aufgabenstellung über die Durchführung bis zur Fertigstellung. bimei
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Präsentation - Inhaltlich OK ?
Es heisst aber nicht Produktpräsentation, also auf keinen Fall eine "Verkaufsveranstaltung" daraus machen! bimei
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IHK Köln - FIAE - Prüfungsausschuss FIAE 1
Bist Du mal so nett und gibst nachvollziehbare Quellen für Deine Angaben an? bimei
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Gehalt?
Dann hast Du mein Posting nicht verstanden. Es spielen nunmal viele Faktoren eine Rolle. Wenn jemand nur die Aufgabe hat, den ausgedruckten Code eines über ihm stehenden Anwendungsentwicklers abzuheften und das noch dazu in einer Gegend, in der die Gehälter niedrig sind, sind 1000 Eur Brutto nicht unbedingt unterbezahlt. --> Und damit nicht auch das wieder missverstanden wird, auf deutsch in deutlich: ohne genauere Angaben zu Aufgabengebiet, Arbeitsort, Arbeitsumfeld, Alter, Berufserfahrung usw. usf. (siehe auch vorhergehende Posting), ist nichtmal annähernd eine Angabe möglich. Ach Häuptling, das würdest Du nicht sagen, wenn Du meinen Tagessatz kennen würdest. Oder für wie lange wolltest Du mich einstellen? bimei
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Gehalt?
Schätzungsweise ab 12000 Eur Brutto p.a. aufwärts, abhängig von verschiedensten Faktoren. bimei
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Ende der Ausbildung
Was, wie, wo? :beagolisc Ok, Klickerklacker ;-) bimei
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Unterstüzung beim Umzug
Es könnte bspw. sein, dass Du familiär gebunden bist, Dein Partner durch eine Versetzung in eine andere Stadt übersiedeln muss(te) und Du in der gleichen Gegend einen Job suchst. Dann kannst Du Dich arbeitssuchend melden. Das ist nur ein Beispiel. bimei
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Gehalt AE???
Solange nicht gegen § 612 BGB (Vergütung), § 242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben) und § 138 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft) verstossen wird, ist eine solche Vereinbarung möglich. Möglich ist es sogar in Betrieben mit Tarifbindung u.U., das sind dann die sog. AT-Angestellten (aussertariflichen Angestellten). bimei
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Unterstüzung beim Umzug
§ 53 SGB III (Mobilitätshilfen) (1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. (2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen 1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe), 2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe), 3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe), tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe), c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe), d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe). (3) Leistungen nach Absatz 2 können an Bezieher von Arbeitslosengeld auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden. (4) Leistungen nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 Buchstaben a und d können auch an Ausbildungsuchende erbracht werden, die in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind. In § 54 SGB III findest Du dann die weiteren Modalitäten. Nicht ganz, man kann sich auch arbeitssuchend melden, wenn man schlicht und ergreifend einen neuen Job sucht. Es reicht aus, arbeitssuchend zu sein, siehe oben. (1) 1 Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, [...] bimei
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DIN IHK Vorschriften?
Wie wäre es damit? bimei
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was machen die Fragen der Prüfer für die Note aus?
desweil, poste bitte in normalem, sachlichen Ton! bimei
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FIAE -> Programmierer
Die haben ja auch einen schweren Job. Unterlasst bitte ab sofort Verunglimpfungen jeglicher Art zu anderen Berufen/Jobs! bimei
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Bestanden oder Durchgefallen?
Das heisst, Du bist im schriftlichen Teil durchgefallen und kannst den frühestens in einem halben Jahr wiederholen. Die mündliche Prüfung (Prüfungsteil A) kannst Du unabhängig davon trotzdem in diesem Prüfungsdurchgang bestehen. Durch die mündliche Prüfung kannst Du jedoch kein Gesamtbestehen erreichen. bimei
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Bestanden oder Durchgefallen?
32 * 0,4 41 * 0,4 52 * 0,2 Gesamt = 39,6 Oder: 32*2 + 41*2 + 52 = 198/5 = 39,6 D. h., dass eine Nachprüfung nicht möglich ist, weil Du mind. die genannten Punkte erreichen müsstest, um zu bestehen. Mehr als 100 Punkte kann man aber nicht erreichen, also ist ein Bestehen auch mit Nachprüfung nicht möglich. bimei
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Ausbildung fast geschaft --> nächste schritte
Damit Du es nicht mehr nur "soweit" weisst: § 37b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. bimei
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Unabhängige Baguette Versorgung der Lobpiraten - Trollgrillen am Tadelkrabbenstrand
Super, ich hatte gehofft, ich kann auf Dich zählen. :e@sy Hab Deine Empfehlung und den ersten Alex Kava geordert, für eine Woche wird das reichen. Danke, bimei-LeseChefBerater. Waschmitteltests machen? Also angebissene Fussballstar-Häppchen möchte ich nicht :beagolisc , auch nicht abgeknabberte Hühnibeine ... *Hand vor den Mund halt* ... ähm, keine Angst, Dir wird sicher nichts passieren dort. :floet: :hells:
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Zukunft der Fachinformatiker
Weil "man" sich mehr Zukunftsaussicht erhofft als bspw. als Schlosser. "Bösere" gedachte Entscheidungskriterien sind - Hoffnung auf höheren Verdienst, weil "man" meint, der höherwertigere Facharbeiter zu sein. - "Hobby zum Beruf", "aus dem Zocker wird der Spieleprogrammierer" - [...] "Bösere" ungedachte Entscheidungskriterien können sein - [...]*lieber schweig* Richtig. Wieviel Ausbildungsberufe gibt es, die richtig gute Aussichten auf einen Job haben? Im Moment nur wenige. Der Unterschied zu manch anderen Berufen sind u.a. weiter gefächerte Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. bimei
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IHK Köln mündliche Abschlußprüfung!
Du siehst das vom falschen Standpunkt aus: Wenn Du eine stichhaltige Begründung vorbringen kannst, versuch es. Du hast nichts zu verlieren. Wer nichts macht, hat schon verloren. ;-) Und wenn Du wirklich der Meinung bist, es ist die Mühe nicht wert, bringt nichts, oder was auch immer, dann solltest Du auch aufhören, Dich zu ärgern. Denn das bringt Dir auch nichts. Auch das ist etwas, was einige hier Dir sagen wollten. Nicht immer gleich angegriffen fühlen und in Verteidigungsstellung gehen. bimei