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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. *in Liegestuhl fallen lass und Sonnebrille aufsetz* :cool: Darauf muss ich nochmal zurückkommen, "isschonwiederfast..." Hast Du schonmal einen Alex Kava gelesen und kannst empfehlen oder abraten? :nett: @chickie Du hast also einen Knechtausweis und wenn Du in FiFa Wordcup-irgendwas dann nach dem Knechten die nächsten Spiele vorhersagend vorspielen kannst bekommst Du einen Fieldstempel? Hast Du denn die Zone "Mannschaftskabinen" dabei und besorgst mir ein, kann auch unegewaschen sein, schickes Shirt?
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Wieso nicht? Du kannst begründeten Widerspruch einlegen. bimei
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Sehr brav, Pinnie. *klick*
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Wenn Du etwas gehört hast, und das nicht nur von Leuten, die zu genau dem Zeitpunkt bei der Bundeswehr waren, muss der Satz ja aber richtig sein.
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Lese ich noch eine Beleidigung oder sontige Entgleisung, mache ich den Thread zu. Bleibt bitte sachlich! Ein Lösungsweg stand in einem der ersten Postings und in den folgenden die weiteren Ansätze dazu. Rechtfertigen müsst ihr euch an anderer Stelle, dort rate ich euch aber mind. zu einem anderen Ton. bimei
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Da kann es doch zig Gründe geben. Einer wäre z.B. dass man nur ein Zeugnis für Bewerbungen benötigt. Den Antrag musst Du bei der für Dich zuständigen IHK stellen. Ruf vielleicht einfach mal vorher an, in welcher Form sie das haben möchten. bimei
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Das ist festgelegt im BBiG: § 37 BBiG Abschlussprüfung (1) [...] (2) [...] (3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. (4) [...]
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Das ist nicht davon abhängig, ob man eine Leistung nach SGB bezieht, sondern, ob man arbeitssuchend gemeldet ist. Dann kann man Mobilitätshilfen beantragen. Und um arbeitssuchend gemeldet zu sein, muss man nicht zwangsläufig arbeitslos sein. bimei
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Die Dokumentation macht 50%, Präsentation und Fachgespräch zusammen ebenfalls 50% der Note im Prüfungsteil A aus. Im Fachgespräch kannst Du also bis zu 25% der Note einbüssen. Siehe auch hier, ein paar Threads weiter unten. bimei
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Da der Regen bei uns in der Gegend dann sowieso kreuz und quer kommt. ist ein Schirm eh unsinnig. Es sei denn, man braucht unbedingt etwas zum Festhalten. Aber die Bodenhaftung erhöht so ein Schirm auch nicht gerade.
  11. Jiach, der Arme. Das könnte das angeblich schnelle Bergablaufen erklären, Sickergruben oder sowas in der Art ... :beagolisc Ach, ich glaube wir sind "über den Berg" und bergauf muss er erstmal kommen. :floet: *Liegestühle aufklapp* *Fassbier anstech*
  12. :D Hm, weiss nicht. Möglicherweise ist er eine Sanduhr ohne Verjüngung in der Mitte und läuft schnell ab. Egal, Du hast Erfahrung damit, sag an.
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Jupp. :-) Klar, der künftige AG nicht nur wegen dem Tatbestand der Täuschung aus meinem Posting (an)klagen. Wobei die Anfechtung einer Willenserklärung für den Delinquenten noch die harmlosere Konsequenz ist. Der von Dir verlinkte Fall ist auch kein Einzelfall, ich hab so einen Fall schon "live" vor Gericht erlebt. bimei
  14. Nabend, Was machst Du da eigentlich? Den Rasen in der Halbzeitpause mit Deinen Watschels wieder platt treten? Du bist eine Sanduhr? :beagolisc Hm, dachte immer, eine Satteltasche. *Bierchen mitnehm und renn*
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    § 267 StGB Urkundenfälschung (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht. (4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Das richtet sich auch immer mit danach, wann die Ferien im jeweiligen Bundesland beginnen, in NRW fangen sie am 26.6. an, bei "Dir" erst am 10.7. (dazu die unterschiedlich grosse Anzahl Prüflinge), das ist zwei Wochen später. Da können die Termine der mündlichen schon recht weit auseinander liegen. ;-) bimei
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Und genau wegen dem ersten zitierten Satz ist der zweite Satz wenig sinnvoll, da 1600 Eur Netto je nach Steuerklasse usw. zwischen 2.125 Eur Brutto bis 4.050 Eur Brutto (auf 12 Monatsgehälter 25.500 Eur - 48.600 Eur Brutto) sein können. Theoretisch könntest Du mit Deinen 21 Jahren und der Forderung nach 24.500 Eur Brutto p.a. auch bei fast 1.600 Eur Netto liegen, was dann letztendlich Dein ganzen Posting etwas "krumm" macht. :floet: bimei
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Für den Fall, dass ihr, bzw. Du (wozu die zweite Anmeldung?), mir glaubhaft nachweisen kannst, dass Du nicht versuchst zu werben, kannst Du Dich gerne per PN melden. Links vorläufig entfernt, Thread closed. bimei
  19. Hallo alpha, vielleicht guckst Du auch mal unter folgendem Link, ist eventuell etwas übersichtlicher: http://www.dihk.de/it_wb/ bimei
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Damit ist der prozentuale Anteil der WiSo-Note an der Endnote gemeint! bimei
  21. Ich dachte mir bereits, dass z.B. Unterhaltsgeld gemeint sein könnte, darum ja auch mein Satz "Zahlungsarten gibt es viele". Danke für die Aufklärung und Bestätigung meiner Vermutung. ;-) Der Beitrag war aber ja vom Inhalt her für diesen Thread (auch tatsächlich) nicht massgeblich von Bedeutung, wie ebenfalls vermutet. ;-) bimei
  22. Zahlungen/Förderungen in vergleichbarer Höhe des Arbeitslosengeldes gibt es einige, aber die haben eine ganz andere Grundlage. Vielleicht erklärst Du mal genauer, was der Beitrag aussagen bzw. helfen soll? So ist der etwas kryptisch. bimei
  23. Ja. Theoretisch bleibt Dir also trotz Einladung zur mündlichen Prüfung die Ungewissheit, ob Du den schriftlichen Teil bestanden oder nicht bestanden hast. Du weisst nach dem Einladungsverfahren bei euch nur, dass eine Ergänzungsprüfung für Dich nicht stattfinden wird. Aber keine Panik, wird schon geklappt haben. :-) bimei
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Hab den Verklicker korrigiert und ein eigenes Thema daraus gemacht. bimei
  25. Thread closed

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