Zum Inhalt springen

bimei

Administrators
  • Gesamte Inhalte

    5782
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von bimei

  1. Das heisst, Du bist im schriftlichen Teil durchgefallen und kannst den frühestens in einem halben Jahr wiederholen. Die mündliche Prüfung (Prüfungsteil A) kannst Du unabhängig davon trotzdem in diesem Prüfungsdurchgang bestehen. Durch die mündliche Prüfung kannst Du jedoch kein Gesamtbestehen erreichen. bimei
  2. 32 * 0,4 41 * 0,4 52 * 0,2 Gesamt = 39,6 Oder: 32*2 + 41*2 + 52 = 198/5 = 39,6 D. h., dass eine Nachprüfung nicht möglich ist, weil Du mind. die genannten Punkte erreichen müsstest, um zu bestehen. Mehr als 100 Punkte kann man aber nicht erreichen, also ist ein Bestehen auch mit Nachprüfung nicht möglich. bimei
  3. Damit Du es nicht mehr nur "soweit" weisst: § 37b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. bimei
  4. Super, ich hatte gehofft, ich kann auf Dich zählen. :e@sy Hab Deine Empfehlung und den ersten Alex Kava geordert, für eine Woche wird das reichen. Danke, bimei-LeseChefBerater. Waschmitteltests machen? Also angebissene Fussballstar-Häppchen möchte ich nicht :beagolisc , auch nicht abgeknabberte Hühnibeine ... *Hand vor den Mund halt* ... ähm, keine Angst, Dir wird sicher nichts passieren dort. :floet: :hells:
  5. Weil "man" sich mehr Zukunftsaussicht erhofft als bspw. als Schlosser. "Bösere" gedachte Entscheidungskriterien sind - Hoffnung auf höheren Verdienst, weil "man" meint, der höherwertigere Facharbeiter zu sein. - "Hobby zum Beruf", "aus dem Zocker wird der Spieleprogrammierer" - [...] "Bösere" ungedachte Entscheidungskriterien können sein - [...]*lieber schweig* Richtig. Wieviel Ausbildungsberufe gibt es, die richtig gute Aussichten auf einen Job haben? Im Moment nur wenige. Der Unterschied zu manch anderen Berufen sind u.a. weiter gefächerte Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. bimei
  6. Du siehst das vom falschen Standpunkt aus: Wenn Du eine stichhaltige Begründung vorbringen kannst, versuch es. Du hast nichts zu verlieren. Wer nichts macht, hat schon verloren. ;-) Und wenn Du wirklich der Meinung bist, es ist die Mühe nicht wert, bringt nichts, oder was auch immer, dann solltest Du auch aufhören, Dich zu ärgern. Denn das bringt Dir auch nichts. Auch das ist etwas, was einige hier Dir sagen wollten. Nicht immer gleich angegriffen fühlen und in Verteidigungsstellung gehen. bimei
  7. *in Liegestuhl fallen lass und Sonnebrille aufsetz* :cool: Darauf muss ich nochmal zurückkommen, "isschonwiederfast..." Hast Du schonmal einen Alex Kava gelesen und kannst empfehlen oder abraten? :nett: @chickie Du hast also einen Knechtausweis und wenn Du in FiFa Wordcup-irgendwas dann nach dem Knechten die nächsten Spiele vorhersagend vorspielen kannst bekommst Du einen Fieldstempel? Hast Du denn die Zone "Mannschaftskabinen" dabei und besorgst mir ein, kann auch unegewaschen sein, schickes Shirt?
  8. Wieso nicht? Du kannst begründeten Widerspruch einlegen. bimei
  9. Sehr brav, Pinnie. *klick*
  10. Wenn Du etwas gehört hast, und das nicht nur von Leuten, die zu genau dem Zeitpunkt bei der Bundeswehr waren, muss der Satz ja aber richtig sein.
  11. Lese ich noch eine Beleidigung oder sontige Entgleisung, mache ich den Thread zu. Bleibt bitte sachlich! Ein Lösungsweg stand in einem der ersten Postings und in den folgenden die weiteren Ansätze dazu. Rechtfertigen müsst ihr euch an anderer Stelle, dort rate ich euch aber mind. zu einem anderen Ton. bimei
  12. Da kann es doch zig Gründe geben. Einer wäre z.B. dass man nur ein Zeugnis für Bewerbungen benötigt. Den Antrag musst Du bei der für Dich zuständigen IHK stellen. Ruf vielleicht einfach mal vorher an, in welcher Form sie das haben möchten. bimei
  13. Das ist festgelegt im BBiG: § 37 BBiG Abschlussprüfung (1) [...] (2) [...] (3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. (4) [...]
  14. Das ist nicht davon abhängig, ob man eine Leistung nach SGB bezieht, sondern, ob man arbeitssuchend gemeldet ist. Dann kann man Mobilitätshilfen beantragen. Und um arbeitssuchend gemeldet zu sein, muss man nicht zwangsläufig arbeitslos sein. bimei
  15. Die Dokumentation macht 50%, Präsentation und Fachgespräch zusammen ebenfalls 50% der Note im Prüfungsteil A aus. Im Fachgespräch kannst Du also bis zu 25% der Note einbüssen. Siehe auch hier, ein paar Threads weiter unten. bimei
  16. Da der Regen bei uns in der Gegend dann sowieso kreuz und quer kommt. ist ein Schirm eh unsinnig. Es sei denn, man braucht unbedingt etwas zum Festhalten. Aber die Bodenhaftung erhöht so ein Schirm auch nicht gerade.
  17. Jiach, der Arme. Das könnte das angeblich schnelle Bergablaufen erklären, Sickergruben oder sowas in der Art ... :beagolisc Ach, ich glaube wir sind "über den Berg" und bergauf muss er erstmal kommen. :floet: *Liegestühle aufklapp* *Fassbier anstech*
  18. :D Hm, weiss nicht. Möglicherweise ist er eine Sanduhr ohne Verjüngung in der Mitte und läuft schnell ab. Egal, Du hast Erfahrung damit, sag an.
  19. Jupp. :-) Klar, der künftige AG nicht nur wegen dem Tatbestand der Täuschung aus meinem Posting (an)klagen. Wobei die Anfechtung einer Willenserklärung für den Delinquenten noch die harmlosere Konsequenz ist. Der von Dir verlinkte Fall ist auch kein Einzelfall, ich hab so einen Fall schon "live" vor Gericht erlebt. bimei
  20. Nabend, Was machst Du da eigentlich? Den Rasen in der Halbzeitpause mit Deinen Watschels wieder platt treten? Du bist eine Sanduhr? :beagolisc Hm, dachte immer, eine Satteltasche. *Bierchen mitnehm und renn*
  21. § 267 StGB Urkundenfälschung (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht. (4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
  22. Das richtet sich auch immer mit danach, wann die Ferien im jeweiligen Bundesland beginnen, in NRW fangen sie am 26.6. an, bei "Dir" erst am 10.7. (dazu die unterschiedlich grosse Anzahl Prüflinge), das ist zwei Wochen später. Da können die Termine der mündlichen schon recht weit auseinander liegen. ;-) bimei
  23. Und genau wegen dem ersten zitierten Satz ist der zweite Satz wenig sinnvoll, da 1600 Eur Netto je nach Steuerklasse usw. zwischen 2.125 Eur Brutto bis 4.050 Eur Brutto (auf 12 Monatsgehälter 25.500 Eur - 48.600 Eur Brutto) sein können. Theoretisch könntest Du mit Deinen 21 Jahren und der Forderung nach 24.500 Eur Brutto p.a. auch bei fast 1.600 Eur Netto liegen, was dann letztendlich Dein ganzen Posting etwas "krumm" macht. :floet: bimei
  24. Für den Fall, dass ihr, bzw. Du (wozu die zweite Anmeldung?), mir glaubhaft nachweisen kannst, dass Du nicht versuchst zu werben, kannst Du Dich gerne per PN melden. Links vorläufig entfernt, Thread closed. bimei
  25. Hallo alpha, vielleicht guckst Du auch mal unter folgendem Link, ist eventuell etwas übersichtlicher: http://www.dihk.de/it_wb/ bimei

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...