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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Wenn man am 01. März anfangen möchte, kündigt man aber nicht zum 01. März, sondern zum 28. Februar. ;-) bimei
  2. *Magic-Ouzo geniess* Vollmond eben, plus Winterdepri, Leseschwäche a la "sinnbefreites lesen", Trollomanie ... :floet: Klar, meine Schwester behauptet auch heute noch, sie hat damals nicht ein grosses Stück von der Butter abgebissen, obwohl an der Grösse des Gebissabdrucks eindeutig identifizierbar. Und: Besser als "Tür auf" und "Schlüssel weg", wen schert da das Übernatürliche.
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Es gibt dann immernoch die Möglichkeit den Vertrag "in beiderseitigem Einvernehmen" sofort zu lösen oder mit dem neuen AG einen um ein paar Tage verzögerten Beginn zu vereinbaren. Darum solltest Du Dir nicht zu viele Sorgen machen. ;-) bimei
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Das ist auch nicht Aufgabe der Schule. bimei
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Nein, nur bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben (TzBfG). Genau gesagt ist ein Ausbildungsvertrag kein Arbeitsvertrag, darum sind das zwei verschiedene Paar Schuhe. ;-) Korrekte gesetzliche Quelle ist § 2 Nachweisgesetz. Darum geht es hier aber gar nicht. Kero soll/kann am Mittwoch eine Stelle antreten, bekommt für die andere mögliche Stelle aber erst am Mittwoch bescheid, ob er sie bekommt. @Kero Trittst Du die Stelle am Mittwoch an und hast noch keinen Vertrag, gilt für Dich die Probezeit und deren Kündigungsfrist nach BGB, solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen (vorausgesetzt, es gilt in dem Betrieb kein Tarifvertrag, der etwas anderes regelt). bimei
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Mit Deinem Beispiel zu "ausser" strafst Du Du Deine vermeintlich grenzenlose Toleranz aber lügen. :hells: bimei
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=88215 Oder nach "gestreckte Abschlussprüfung" suchen, dann findest Du diverse, in der Aussage gleichlautende Threads/Beiträge. bimei
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Stand doch im ersten Beitrag. bimei
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Anhang entfernt und Thread closed.
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Für was für eine Praktikumsdauer ist das Zeugnis? Für ein 2-Wochen-Schülerpraktikum wäre es eventuell noch ok, für ein Halbjahrespraktikum bspw. etwas dünn. Bist Du eine Sabbeltasche? bimei
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Tja, wenn man irgendwie einsam ist, mal teuer in Gesellschaft essen möchte usw., dann ist für einige die Cebit wohl das Event des Jahres dafür. Vielleicht wird die Cebit ja irgendwann mal umbenannt, dann ist für ITler der Missbrauch nicht mehr ganz so peinlich. :hells:
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Vielleicht liest Du (und alle anderen am besten auch) nochmal mein letztes Posting. Da "Appell" und eine "Bitte" offensichtlich nicht verstanden wird, füge ich an dieser Stelle hinzu, dass ich "Öl ins Feuer" in keiner Art und Weise mehr in möglichen weiteren Postings akzeptieren werde. bimei
  13. *auf Uhr guck* T+ 10 Min. :beagolisc ... ich muss hier weg. Öhm, ok, Vorlage ist die Frage, ob man nur vor Christmas "merry" sagt oder auch noch bei anderen Gelegenheiten. :floet: :hells:
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    OT-Aufklärungsbemerkung: Es gab über die Jahre seit ich dabei bin schon alle Varianten von Gehälterthreads. Die, die ein hohes Gehalt angaben, wurden als Lügner oder Prahler beschimpft; die, die ein niedriges Gehalt angaben, wurden beschimpft, sich unter Wert zu verkaufen, andere "drücken" zu wollen etc. Dann wurde von Ungläubigen oder Neidern behauptet, es gibt gar nicht die, die ein hohes Gehalt bekommen, weil sie sich ja nie zu Wort melden. usw. usf. alles schon dagewesen. (Vergessen wurde fast immer, beurteilbar ist das Gehalt grundsätzlich immer nur grob, weil viele Faktoren mit hineinspielen, die nicht angegeben oder nicht nicht herausfilterbar waren.) Das belächelte und das beschimpfte Gehaltsniveau in diesen Threads hat sich also über die Zeit geändert. Etwas hatten die Gehälterthreads aber immer gemeinsam: Sie führten bis auf ganz wenige Ausnahmen immer zu Rechthabereien, Besserwisserei, Sticheleien, ... bis hin zu Streitereien und Unruhestiftung, letztendlich zu Threadschliessungen oder Schlimmerem. Mich wundert nichts mehr, höchstens vielleicht, wenn es mal nicht so verläuft. Wer den Appell verstanden hat, darf ihn auch gerne umsetzen. [/OT-Ende] bimei
  15. Braucht ihr eine neue Vorlage, der wie? Freitag, T-2 Std. 20 Min. ... wehe nicht! :beagolisc *Semmel nehm und plödes Multi-dings-Gerät einstellen geh*
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Hi Quark, meine Erfahrungen mit Fleurop sind sehr gut. Schnell, zuverlässig und die Blumensträusse sehen auch so aus, wie ausgewählt.
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Nun ja, der Eindruck von jemand, der sich heute erst, mit so einem "Namen" noch dazu, angemeldet hat, und mit so einer Aussage nicht zu nahe treten will, aber dann doch "tritt", ist auch "merkwürdig". ;-) bimei
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Du meinst doch wohl "des Prüflings"/"des zu Prüfenden", oder? bimei
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Windows
    verschoben --> Windows-Forum
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Der gesetzliche Teil ist: § 17 BBiG Vergütungsanspruch (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. (2) Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus. (3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Wenn es im Betrieb einen Tarifvertrag gibt, sind dort i.d.R. weitere Regelungen zu Überstubnden enthalten. Möglich ist auch, dass es eine Betriebsvereinbarung o.ä. gibt. Das musst Du, solltest Du das nicht bereits wissen oder es aus Deinen Vertrag hervorgehen, im Betrieb erfragen. bimei
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Gib Deinem Projekt einen anderen Titel ("Verbesserung/Optimierung des Datev-Umfeldes beim Kuden" (grob, auf die Schnelle und unrein)) und formuliere dann den Antrag. Der Weg ist dann ein anderer, als eine reine Klickinstallation. ;-) Es ist mir ziemlich schnuppe, was Dich freut; es war kein Rat, sondern eine Antwort auf Dein Posting; lies bitte nicht sinnbefreit; interpretiere nicht etwas in etwas hinein, was ich weder geschrieben, noch gemeint habe. Solltest Du mir irgendwie ans Bein p. wollen, bitte auf anderer Ebene, nicht in diesem Thread. Denn hilfreich ist die Diskussion und die Seitenhiebe auf andere, die Du hier vom Zaun gebrochen hast, sicher nicht. bimei
  22. Ähm, ja, ... danke. :e@sy Ich glaub ich geh jetzt auch, von sinnbefreitem Lesen und Fehlinterpretationen hab ich genug für heute, freundliche Antworten fallen mir langsam schwer... :beagolisc :beagolisc *wink und noch nen Ouzo kipp*
  23. Ich hätte noch Platz für einen Doppelten. Mein Leiden scheint noch nicht zuende. :beagolisc :hells: Ah, das war viiiiiel kaltgestellter Ouzo, ich seh schon. :cool: *noch einen grossen Ouzo einschenk und weg-ex-e*
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Das reicht als Antwort aus. :hells: ? Du bist nichtmal der Threadersteller, die Forderung kann ich nicht erfüllen, sorry. bimei
  25. :beagolisc :beagolisc *Ouzo gierig trink* Danke, sehr aufmerksam. :nett:

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