Alle Beiträge von bimei
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Zwickmühle wegen 2 Jobs - rechtliche Lage
Wenn man am 01. März anfangen möchte, kündigt man aber nicht zum 01. März, sondern zum 28. Februar. ;-) bimei
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Karneval und DAUs in R(h)einkultur - Mehr Ouzo und Whiskey für die Lobpiraten
*Magic-Ouzo geniess* Vollmond eben, plus Winterdepri, Leseschwäche a la "sinnbefreites lesen", Trollomanie ... :floet: Klar, meine Schwester behauptet auch heute noch, sie hat damals nicht ein grosses Stück von der Butter abgebissen, obwohl an der Grösse des Gebissabdrucks eindeutig identifizierbar. Und: Besser als "Tür auf" und "Schlüssel weg", wen schert da das Übernatürliche.
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Zwickmühle wegen 2 Jobs - rechtliche Lage
Es gibt dann immernoch die Möglichkeit den Vertrag "in beiderseitigem Einvernehmen" sofort zu lösen oder mit dem neuen AG einen um ein paar Tage verzögerten Beginn zu vereinbaren. Darum solltest Du Dir nicht zu viele Sorgen machen. ;-) bimei
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Was lernen als IT-SE Schule/Praxis
Das ist auch nicht Aufgabe der Schule. bimei
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Zwickmühle wegen 2 Jobs - rechtliche Lage
Nein, nur bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben (TzBfG). Genau gesagt ist ein Ausbildungsvertrag kein Arbeitsvertrag, darum sind das zwei verschiedene Paar Schuhe. ;-) Korrekte gesetzliche Quelle ist § 2 Nachweisgesetz. Darum geht es hier aber gar nicht. Kero soll/kann am Mittwoch eine Stelle antreten, bekommt für die andere mögliche Stelle aber erst am Mittwoch bescheid, ob er sie bekommt. @Kero Trittst Du die Stelle am Mittwoch an und hast noch keinen Vertrag, gilt für Dich die Probezeit und deren Kündigungsfrist nach BGB, solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen (vorausgesetzt, es gilt in dem Betrieb kein Tarifvertrag, der etwas anderes regelt). bimei
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Piercings
Mit Deinem Beispiel zu "ausser" strafst Du Du Deine vermeintlich grenzenlose Toleranz aber lügen. :hells: bimei
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Ergebnis der ZP auf den Gesamt-Abschluß anrechnen?
http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=88215 Oder nach "gestreckte Abschlussprüfung" suchen, dann findest Du diverse, in der Aussage gleichlautende Threads/Beiträge. bimei
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Angemessenes Gehalt bei 85.000 Euro Jahresumsatz?
Stand doch im ersten Beitrag. bimei
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Ihk-Abschlussprüfungen
Anhang entfernt und Thread closed.
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Bitte Praktikumszeugnis bewerten!
Für was für eine Praktikumsdauer ist das Zeugnis? Für ein 2-Wochen-Schülerpraktikum wäre es eventuell noch ok, für ein Halbjahrespraktikum bspw. etwas dünn. Bist Du eine Sabbeltasche? bimei
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Cebit 2006 - Wo ist was los?
Tja, wenn man irgendwie einsam ist, mal teuer in Gesellschaft essen möchte usw., dann ist für einige die Cebit wohl das Event des Jahres dafür. Vielleicht wird die Cebit ja irgendwann mal umbenannt, dann ist für ITler der Missbrauch nicht mehr ganz so peinlich. :hells:
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Angemessenes Gehalt bei 85.000 Euro Jahresumsatz?
Vielleicht liest Du (und alle anderen am besten auch) nochmal mein letztes Posting. Da "Appell" und eine "Bitte" offensichtlich nicht verstanden wird, füge ich an dieser Stelle hinzu, dass ich "Öl ins Feuer" in keiner Art und Weise mehr in möglichen weiteren Postings akzeptieren werde. bimei
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Glühwein, Schnee und DAUs: die Lobpiraten segeln zu den Weihnachtsinseln.
*auf Uhr guck* T+ 10 Min. :beagolisc ... ich muss hier weg. Öhm, ok, Vorlage ist die Frage, ob man nur vor Christmas "merry" sagt oder auch noch bei anderen Gelegenheiten. :floet: :hells:
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Angemessenes Gehalt bei 85.000 Euro Jahresumsatz?
OT-Aufklärungsbemerkung: Es gab über die Jahre seit ich dabei bin schon alle Varianten von Gehälterthreads. Die, die ein hohes Gehalt angaben, wurden als Lügner oder Prahler beschimpft; die, die ein niedriges Gehalt angaben, wurden beschimpft, sich unter Wert zu verkaufen, andere "drücken" zu wollen etc. Dann wurde von Ungläubigen oder Neidern behauptet, es gibt gar nicht die, die ein hohes Gehalt bekommen, weil sie sich ja nie zu Wort melden. usw. usf. alles schon dagewesen. (Vergessen wurde fast immer, beurteilbar ist das Gehalt grundsätzlich immer nur grob, weil viele Faktoren mit hineinspielen, die nicht angegeben oder nicht nicht herausfilterbar waren.) Das belächelte und das beschimpfte Gehaltsniveau in diesen Threads hat sich also über die Zeit geändert. Etwas hatten die Gehälterthreads aber immer gemeinsam: Sie führten bis auf ganz wenige Ausnahmen immer zu Rechthabereien, Besserwisserei, Sticheleien, ... bis hin zu Streitereien und Unruhestiftung, letztendlich zu Threadschliessungen oder Schlimmerem. Mich wundert nichts mehr, höchstens vielleicht, wenn es mal nicht so verläuft. Wer den Appell verstanden hat, darf ihn auch gerne umsetzen. [/OT-Ende] bimei
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Glühwein, Schnee und DAUs: die Lobpiraten segeln zu den Weihnachtsinseln.
Braucht ihr eine neue Vorlage, der wie? Freitag, T-2 Std. 20 Min. ... wehe nicht! :beagolisc *Semmel nehm und plödes Multi-dings-Gerät einstellen geh*
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Lieferservice für Blumen
Hi Quark, meine Erfahrungen mit Fleurop sind sehr gut. Schnell, zuverlässig und die Blumensträusse sehen auch so aus, wie ausgewählt.
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Angemessenes Gehalt bei 85.000 Euro Jahresumsatz?
Nun ja, der Eindruck von jemand, der sich heute erst, mit so einem "Namen" noch dazu, angemeldet hat, und mit so einer Aussage nicht zu nahe treten will, aber dann doch "tritt", ist auch "merkwürdig". ;-) bimei
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Projektpräsentation - Layout
Du meinst doch wohl "des Prüflings"/"des zu Prüfenden", oder? bimei
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Wie kann ich die Registry sichern?!
verschoben --> Windows-Forum
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Werden überstunden angerechnet?
Der gesetzliche Teil ist: § 17 BBiG Vergütungsanspruch (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. (2) Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus. (3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Wenn es im Betrieb einen Tarifvertrag gibt, sind dort i.d.R. weitere Regelungen zu Überstubnden enthalten. Möglich ist auch, dass es eine Betriebsvereinbarung o.ä. gibt. Das musst Du, solltest Du das nicht bereits wissen oder es aus Deinen Vertrag hervorgehen, im Betrieb erfragen. bimei
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Der schönste Projektantrag der Welt
Gib Deinem Projekt einen anderen Titel ("Verbesserung/Optimierung des Datev-Umfeldes beim Kuden" (grob, auf die Schnelle und unrein)) und formuliere dann den Antrag. Der Weg ist dann ein anderer, als eine reine Klickinstallation. ;-) Es ist mir ziemlich schnuppe, was Dich freut; es war kein Rat, sondern eine Antwort auf Dein Posting; lies bitte nicht sinnbefreit; interpretiere nicht etwas in etwas hinein, was ich weder geschrieben, noch gemeint habe. Solltest Du mir irgendwie ans Bein p. wollen, bitte auf anderer Ebene, nicht in diesem Thread. Denn hilfreich ist die Diskussion und die Seitenhiebe auf andere, die Du hier vom Zaun gebrochen hast, sicher nicht. bimei
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Glühwein, Schnee und DAUs: die Lobpiraten segeln zu den Weihnachtsinseln.
Ähm, ja, ... danke. :e@sy Ich glaub ich geh jetzt auch, von sinnbefreitem Lesen und Fehlinterpretationen hab ich genug für heute, freundliche Antworten fallen mir langsam schwer... :beagolisc :beagolisc *wink und noch nen Ouzo kipp*
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Glühwein, Schnee und DAUs: die Lobpiraten segeln zu den Weihnachtsinseln.
Ich hätte noch Platz für einen Doppelten. Mein Leiden scheint noch nicht zuende. :beagolisc :hells: Ah, das war viiiiiel kaltgestellter Ouzo, ich seh schon. :cool: *noch einen grossen Ouzo einschenk und weg-ex-e*
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Gehalt? Wieviel könnte ich verlangen?
Das reicht als Antwort aus. :hells: ? Du bist nichtmal der Threadersteller, die Forderung kann ich nicht erfüllen, sorry. bimei
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Glühwein, Schnee und DAUs: die Lobpiraten segeln zu den Weihnachtsinseln.
:beagolisc :beagolisc *Ouzo gierig trink* Danke, sehr aufmerksam. :nett: