Alle Beiträge von bimei
-
Der schönste Projektantrag der Welt
Du schreibst es doch selbst in Deinem vorherigen Posting ansatzweise, wie die Herangehensweise ist. Nur weil mein AG/Kunde mir sagt, installier mir "xy", muss ich mich als ITler doch nicht ducken und darauf verzichten, ihm trotzdem die anderen Möglcihkeiten aufzudrüseln. Wenn als "Auftrag" dann dabei herauskommt, dass 1. sein Wunsch der beste ist, oder 2. er trotz schlechter Wunsch-Vorgabe seine Lösung bevorzugt, ist das doch eine ganz andere Sache. Die Realität in meinem (schon recht langem) Berufsleben ist, dass ich mir nicht vorwerfen lasse/lassen kann, einen Vorschlag nicht geprüft und auf eventuelle Schwachstellen hingewiesen zu haben. Das gehört zu meinem Beruf, und genau so würde ich auch an ein Projekt herangehen. Du pauschalisierst schon wieder, wenn auch diesmal persönlich an mich gerichtet. ;-) bimei
-
garantiefall beim notebook?
Ok , zu Deiner ursprünglichen Frage. Umtauschen werden sie es vermutlich nicht. Gesetzlich hast Du Anspruch auf "Nachbesserung" (§ 439 BGB), erst nach erfolgtem zweiten fehlgeschlagenen Versuch hast Du Anspruch auf "Schadensersatz" (§ 440 BGB). Ausnahme: Die AGB's des Verkäufers sagen etwas anderes aus. bimei
-
garantiefall beim notebook?
Nur vorsichtshalber eine Nachfrage, schonmal mit Vorab-Sorry : Du bist sicher, dass nicht in den erweiterten Energieeinstellungen eingestellt ist, dass bei Schliessen des Notebooks nichts passieren soll? bimei
-
Der schönste Projektantrag der Welt
Nirgends steht geschrieben, dass ein Projekt einen Kunden "sehen" muss. Wenn es das nicht tut, ist es nicht = nicht real. Spar Dir bitte so eine allgemeinverurteilenede Polemik! Nicht? Und was, wenn ein PA während der Projektphase vor Ort den Fortschritt/die Durchführung des Projektes begutachtet? Ein Projekt muss schon real durchgeführt werden. bimei
-
Suche teilweise defekt?
Und was bekommst Du raus, wenn Du ausserdem Boole'sche Suche anklickst? bimei
-
ausgehende Mails kopieren
Nicht unbedingt, es kann sogar Pflicht sein. Die entsprechenden Datenschutzrichtlinien müssen nur eingehalten werden. Du kannst das mit einem Script realisieren, guck z.B. mal dort: http://www.outlookcode.com/d/code/autobcc.htm bimei
-
Bücher für Vorbereitung
Mit Verweis auf den Fi.de-Anzeigenmarkt geschlossen. bimei
-
Gehalt? Wieviel könnte ich verlangen?
Werd nicht frech! Das war nicht meine Frage, der von Dir zitierte Gesetzestext ist mir bekannt. Ich fragte nach den 1-2 Wochen (s.o.), die Frage ist bisher unbeantwortet. bimei
-
Rechnung als Privatperson ausstellen ?
Ich sehe zwar nicht die Frage zu der Antwort, aber ok. ;-) Du meinst "Pseudoangestellter", weil der "Verdienst" auf mehrere Monate verteilt werden müsste? Ok. bimei
-
Gehalt? Wieviel könnte ich verlangen?
Sehe ich dort nicht und ein Artikel der Fachzeitschrift "B&B Agrar" ist auch keine allgemeingültige Quelle. Zitier mal bitte eine allgemeine, rechtsgültige Quelle, mit Gesetzesstellenangabe, damit ich das nachvollziehen kann. bimei
-
Speedport W 500V - Kein W-LAN ?!
Wieso teilst Du nicht stattdessen mit, wie die Lösung des Problems ist? Könnte doch anderen auch mal helfen. ;-) bimei
-
Rechnung als Privatperson ausstellen ?
Und an welcher Stelle steht das? :hells: Warum beschäftigt derjenige Dich nicht in Nebenbeschäftigung? Und achte bitte mal etwas auf Deinen Ton! bimei
-
Mein Antrag - Wenn jemand sich den mal anschauen mag
Threads zusammengeführt. bimei
-
Angemessenes Gehalt bei 85.000 Euro Jahresumsatz?
Hört ihr dann jetzt mal bitte auf mit Seitenhieben, gegenseitiger Anpamperei, Interpretationen auf Glaskugelniveau usw. Wer nicht sachlich antworten möchte oder kann, spart sich weitere Postings! bimei
-
Glühwein, Schnee und DAUs: die Lobpiraten segeln zu den Weihnachtsinseln.
Gehört zu Werkstoffwissenschaften nicht, welche Eigenschaften ein Werkstoff hat? Naja, un "glauben", hm, Du musst wohl noch etwas mehr Werkstoffdings büffeln. Man kann z.B. auch Zungenbelag oder Käseummantelung damit "bauen". :D
-
Glühwein, Schnee und DAUs: die Lobpiraten segeln zu den Weihnachtsinseln.
Möööp, Danke :nett: Hab ihn mir extra aufgespart für heute abend, schliesslich ist morgen wieder der erste einer Reihe von Montagen :beagolisc Aber wofür ist der, was hab ich (und/oder D_Z) wieder angestellt oder wer stellt etwas mit mir (und/oder D_Z) an? *Dankouzo zur Stärkung trink* *von Tank Ouzo träum*
-
Abschlussprüfungen der ZPA oder AkA lernen???
Andere gibt es für die IT-Berufe auch nicht. Zitat aka-nürnberg "Die Industrie- und Handelskammern haben einem Konzept zugestimmt, das mittelfristig zu bundeseinheitlichen kaufmännischen Abschluss- und Zwischenprüfungen führt. Zu diesem Zweck wurde die Gemeinschaftsstelle für bundeseinheitliche kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (IHK-GBA) als Gemeinschaftseinrichtung der Kammern gegründet. Bundeseinheitliche Zwischenprüfungen für alle kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufe gibt es bereits seit der Herbstprüfung 2000, die Abschlussprüfungen werden berufsweise auf Bundeseinheitlichkeit umgestellt. Die Erstellung der bundeseinheitlichen Abschlussprüfungen erfolgt arbeitsteilig durch die AkA und die ZPA (Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen)." Die Prüfungen für die IT-Berufe (mit Ausnahme BW) werden vom ZPA erstellt. bimei
-
Bitte Anschreiben bewerten!
Ohne es gelesen zu haben, sehe ich auf den ersten Blick drei von vier Absätzen, die mit "Ich" anfangen, Sätze innerhalb der Absätze aussen vor gelassen. Das solltest Du als erstes schonmal umformulieren. bimei P.S. Innerhalb der ersten 15 Minuten nach Abschicken eines Postings kann man editieren, wenn man noch eine Frage o.a. hinzufügen möchte. ;-)
-
IHK Eignungsprüfung ?
Eine Eigungsprüfung zu "was"? Als Auszubildender geeignet zu sein? bimei
-
Bitte Anschreiben bewerten!
Lernen, weniger vorlaut zu sein. Der erste Schritt dahin ist sicher, zuzugeben, es zu sein. ;-) Du schreibst, Du arbeitest an einer besseren Version Deiner Bewerbung. Poste die "Bessere" Version und Dein Wunsch, darüber zu diskutieren, bekommt die Möglichkeit dazu. bimei
-
Werde nicht übernommen - Frage zum Urlaub
Wobei da eine Anrechnung nach dem Quotelungsprinzip stattfindet, wenn die Urlaubsansprüche auf das Jahr bei den Arbeitsverhältnissen unterschiedliche ist. Es muss also nicht zwangsläufig ein Nachteil sein. Quelle zu Deiner Aussage bzgl. Doppelanspruch: § 6 BUrlG Ausschluß von Doppelansprüchen (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Bitte beim nächsten Mal mit angeben! Und Ergänzung: Tarifverträge können anders lautende Regelungen enthalten. bimei
-
Bild von nichtlustig gesucht
Hast Du schon auf der HP gesucht? Hast Du dort schonmal gefragt? Warum erstellst Du Dir ein solches Bild nicht selbst? Oder kannst Du irgendeinen Teil des von Dir beschriebenen Bildes nicht erfüllen, anders gefragt: Fehlt Dir etwas? bimei
-
MS-Access Anwendung als Abschlussprojekt OK?
Threads hier zusammengeführt. bimei
-
Projektdokumentation Teil des Projektes?
Frage 1: Ja. Fraeg 2: Ja. Begründung (Zitat aus der Berufsverordnung): § 15 Abschlussprüfung (2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren[...] [...] in der Fachrichtung Systemintegration in insgesamt höchstens 35 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation [...] bimei
-
Werde nicht übernommen - Frage zum Urlaub
§ 5 BUrlG Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. bimei