Zum Inhalt springen

bimei

Administrators
  • Gesamte Inhalte

    5782
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von bimei

  1. Braucht ihr eine neue Vorlage, der wie? Freitag, T-2 Std. 20 Min. ... wehe nicht! :beagolisc *Semmel nehm und plödes Multi-dings-Gerät einstellen geh*
  2. Hi Quark, meine Erfahrungen mit Fleurop sind sehr gut. Schnell, zuverlässig und die Blumensträusse sehen auch so aus, wie ausgewählt.
  3. Nun ja, der Eindruck von jemand, der sich heute erst, mit so einem "Namen" noch dazu, angemeldet hat, und mit so einer Aussage nicht zu nahe treten will, aber dann doch "tritt", ist auch "merkwürdig". ;-) bimei
  4. Du meinst doch wohl "des Prüflings"/"des zu Prüfenden", oder? bimei
  5. verschoben --> Windows-Forum
  6. Der gesetzliche Teil ist: § 17 BBiG Vergütungsanspruch (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. (2) Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus. (3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Wenn es im Betrieb einen Tarifvertrag gibt, sind dort i.d.R. weitere Regelungen zu Überstubnden enthalten. Möglich ist auch, dass es eine Betriebsvereinbarung o.ä. gibt. Das musst Du, solltest Du das nicht bereits wissen oder es aus Deinen Vertrag hervorgehen, im Betrieb erfragen. bimei
  7. Gib Deinem Projekt einen anderen Titel ("Verbesserung/Optimierung des Datev-Umfeldes beim Kuden" (grob, auf die Schnelle und unrein)) und formuliere dann den Antrag. Der Weg ist dann ein anderer, als eine reine Klickinstallation. ;-) Es ist mir ziemlich schnuppe, was Dich freut; es war kein Rat, sondern eine Antwort auf Dein Posting; lies bitte nicht sinnbefreit; interpretiere nicht etwas in etwas hinein, was ich weder geschrieben, noch gemeint habe. Solltest Du mir irgendwie ans Bein p. wollen, bitte auf anderer Ebene, nicht in diesem Thread. Denn hilfreich ist die Diskussion und die Seitenhiebe auf andere, die Du hier vom Zaun gebrochen hast, sicher nicht. bimei
  8. Ähm, ja, ... danke. :e@sy Ich glaub ich geh jetzt auch, von sinnbefreitem Lesen und Fehlinterpretationen hab ich genug für heute, freundliche Antworten fallen mir langsam schwer... :beagolisc :beagolisc *wink und noch nen Ouzo kipp*
  9. Ich hätte noch Platz für einen Doppelten. Mein Leiden scheint noch nicht zuende. :beagolisc :hells: Ah, das war viiiiiel kaltgestellter Ouzo, ich seh schon. :cool: *noch einen grossen Ouzo einschenk und weg-ex-e*
  10. Das reicht als Antwort aus. :hells: ? Du bist nichtmal der Threadersteller, die Forderung kann ich nicht erfüllen, sorry. bimei
  11. :beagolisc :beagolisc *Ouzo gierig trink* Danke, sehr aufmerksam. :nett:
  12. Du schreibst es doch selbst in Deinem vorherigen Posting ansatzweise, wie die Herangehensweise ist. Nur weil mein AG/Kunde mir sagt, installier mir "xy", muss ich mich als ITler doch nicht ducken und darauf verzichten, ihm trotzdem die anderen Möglcihkeiten aufzudrüseln. Wenn als "Auftrag" dann dabei herauskommt, dass 1. sein Wunsch der beste ist, oder 2. er trotz schlechter Wunsch-Vorgabe seine Lösung bevorzugt, ist das doch eine ganz andere Sache. Die Realität in meinem (schon recht langem) Berufsleben ist, dass ich mir nicht vorwerfen lasse/lassen kann, einen Vorschlag nicht geprüft und auf eventuelle Schwachstellen hingewiesen zu haben. Das gehört zu meinem Beruf, und genau so würde ich auch an ein Projekt herangehen. Du pauschalisierst schon wieder, wenn auch diesmal persönlich an mich gerichtet. ;-) bimei
  13. Ok , zu Deiner ursprünglichen Frage. Umtauschen werden sie es vermutlich nicht. Gesetzlich hast Du Anspruch auf "Nachbesserung" (§ 439 BGB), erst nach erfolgtem zweiten fehlgeschlagenen Versuch hast Du Anspruch auf "Schadensersatz" (§ 440 BGB). Ausnahme: Die AGB's des Verkäufers sagen etwas anderes aus. bimei
  14. Nur vorsichtshalber eine Nachfrage, schonmal mit Vorab-Sorry : Du bist sicher, dass nicht in den erweiterten Energieeinstellungen eingestellt ist, dass bei Schliessen des Notebooks nichts passieren soll? bimei
  15. Nirgends steht geschrieben, dass ein Projekt einen Kunden "sehen" muss. Wenn es das nicht tut, ist es nicht = nicht real. Spar Dir bitte so eine allgemeinverurteilenede Polemik! Nicht? Und was, wenn ein PA während der Projektphase vor Ort den Fortschritt/die Durchführung des Projektes begutachtet? Ein Projekt muss schon real durchgeführt werden. bimei
  16. Und was bekommst Du raus, wenn Du ausserdem Boole'sche Suche anklickst? bimei
  17. Nicht unbedingt, es kann sogar Pflicht sein. Die entsprechenden Datenschutzrichtlinien müssen nur eingehalten werden. Du kannst das mit einem Script realisieren, guck z.B. mal dort: http://www.outlookcode.com/d/code/autobcc.htm bimei
  18. Mit Verweis auf den Fi.de-Anzeigenmarkt geschlossen. bimei
  19. Werd nicht frech! Das war nicht meine Frage, der von Dir zitierte Gesetzestext ist mir bekannt. Ich fragte nach den 1-2 Wochen (s.o.), die Frage ist bisher unbeantwortet. bimei
  20. Ich sehe zwar nicht die Frage zu der Antwort, aber ok. ;-) Du meinst "Pseudoangestellter", weil der "Verdienst" auf mehrere Monate verteilt werden müsste? Ok. bimei
  21. Sehe ich dort nicht und ein Artikel der Fachzeitschrift "B&B Agrar" ist auch keine allgemeingültige Quelle. Zitier mal bitte eine allgemeine, rechtsgültige Quelle, mit Gesetzesstellenangabe, damit ich das nachvollziehen kann. bimei
  22. Wieso teilst Du nicht stattdessen mit, wie die Lösung des Problems ist? Könnte doch anderen auch mal helfen. ;-) bimei
  23. Und an welcher Stelle steht das? :hells: Warum beschäftigt derjenige Dich nicht in Nebenbeschäftigung? Und achte bitte mal etwas auf Deinen Ton! bimei
  24. Threads zusammengeführt. bimei
  25. Hört ihr dann jetzt mal bitte auf mit Seitenhieben, gegenseitiger Anpamperei, Interpretationen auf Glaskugelniveau usw. Wer nicht sachlich antworten möchte oder kann, spart sich weitere Postings! bimei

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...