Zum Inhalt springen

bimei

Administrators
  • Gesamte Inhalte

    5782
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von bimei

  1. Gehört zu Werkstoffwissenschaften nicht, welche Eigenschaften ein Werkstoff hat? Naja, un "glauben", hm, Du musst wohl noch etwas mehr Werkstoffdings büffeln. Man kann z.B. auch Zungenbelag oder Käseummantelung damit "bauen". :D
  2. Möööp, Danke :nett: Hab ihn mir extra aufgespart für heute abend, schliesslich ist morgen wieder der erste einer Reihe von Montagen :beagolisc Aber wofür ist der, was hab ich (und/oder D_Z) wieder angestellt oder wer stellt etwas mit mir (und/oder D_Z) an? *Dankouzo zur Stärkung trink* *von Tank Ouzo träum*
  3. Andere gibt es für die IT-Berufe auch nicht. Zitat aka-nürnberg "Die Industrie- und Handelskammern haben einem Konzept zugestimmt, das mittelfristig zu bundeseinheitlichen kaufmännischen Abschluss- und Zwischenprüfungen führt. Zu diesem Zweck wurde die Gemeinschaftsstelle für bundeseinheitliche kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (IHK-GBA) als Gemeinschaftseinrichtung der Kammern gegründet. Bundeseinheitliche Zwischenprüfungen für alle kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufe gibt es bereits seit der Herbstprüfung 2000, die Abschlussprüfungen werden berufsweise auf Bundeseinheitlichkeit umgestellt. Die Erstellung der bundeseinheitlichen Abschlussprüfungen erfolgt arbeitsteilig durch die AkA und die ZPA (Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen)." Die Prüfungen für die IT-Berufe (mit Ausnahme BW) werden vom ZPA erstellt. bimei
  4. Ohne es gelesen zu haben, sehe ich auf den ersten Blick drei von vier Absätzen, die mit "Ich" anfangen, Sätze innerhalb der Absätze aussen vor gelassen. Das solltest Du als erstes schonmal umformulieren. bimei P.S. Innerhalb der ersten 15 Minuten nach Abschicken eines Postings kann man editieren, wenn man noch eine Frage o.a. hinzufügen möchte. ;-)
  5. Eine Eigungsprüfung zu "was"? Als Auszubildender geeignet zu sein? bimei
  6. Lernen, weniger vorlaut zu sein. Der erste Schritt dahin ist sicher, zuzugeben, es zu sein. ;-) Du schreibst, Du arbeitest an einer besseren Version Deiner Bewerbung. Poste die "Bessere" Version und Dein Wunsch, darüber zu diskutieren, bekommt die Möglichkeit dazu. bimei
  7. Wobei da eine Anrechnung nach dem Quotelungsprinzip stattfindet, wenn die Urlaubsansprüche auf das Jahr bei den Arbeitsverhältnissen unterschiedliche ist. Es muss also nicht zwangsläufig ein Nachteil sein. Quelle zu Deiner Aussage bzgl. Doppelanspruch: § 6 BUrlG Ausschluß von Doppelansprüchen (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Bitte beim nächsten Mal mit angeben! Und Ergänzung: Tarifverträge können anders lautende Regelungen enthalten. bimei
  8. Hast Du schon auf der HP gesucht? Hast Du dort schonmal gefragt? Warum erstellst Du Dir ein solches Bild nicht selbst? Oder kannst Du irgendeinen Teil des von Dir beschriebenen Bildes nicht erfüllen, anders gefragt: Fehlt Dir etwas? bimei
  9. Threads hier zusammengeführt. bimei
  10. Frage 1: Ja. Fraeg 2: Ja. Begründung (Zitat aus der Berufsverordnung): § 15 Abschlussprüfung (2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren[...] [...] in der Fachrichtung Systemintegration in insgesamt höchstens 35 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation [...] bimei
  11. § 5 BUrlG Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. bimei
  12. Du lernst, was flauschig ist? Fein. Viel Erfolg.
  13. Wieso 1-2 Wochen nach der Prüfung? Ist das eine Erkenntnis, für die Du nur keine Quelle angegeben hast, oder eine Schätzaussage? Klär (mich) bitte auf, wo das steht und wie in den 1-2 Wochen der "Status" des Bewerbers/Übernahmekandidaten/Ausgelernten ist. bimei
  14. Wenn das der "Antrag" ist und nicht nur die Projektidee, dann geht z.B. nicht klar daraus hervor, was Du überhaupt machst. ;-) bimei
  15. *reinschleich* Der Seewolf (Raimund Harmstorf, Edward Meeks...) *rausschleich*
  16. *schnell noch eins der hektisch fliegenden Brötchen ess, bevor Daumendrücken losgeht und das Essen in kleinen Portionen schwieriger wird* Viel Erfolg, Du packst das! :nett:
  17. Nein, passt nicht und soll hier auch nicht Thema sein. bimei
  18. Joo, und danke fürs warmstellen. Nun aber Pfoten weg von dem Zeug, das hab ich mir heute verdient. :beagolisc *grossen Schluck nehm und auf Beruhigung wart*
  19. Lass es uns "tiefergehende Info" nennen, Belehrung klingt so von oben herab und das ist nicht meine Absicht. Richtig, man muss nicht alles ausreizen. Um so eher gibt es auch einen Berechnungsbescheid usw. Damit man schon möglichst viele Unterlagen dabei hat, kann man z. B. den Bald-Ex-Arbeitgeber auch bitten, vorher schon eine Arbeitsbescheinigung auszustellen (Gibt es bei der Agentur als Download, wenn der AG keine haben sollte). bimei
  20. Ok. § 37b SGB III - Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. § 37b eingefügt durch Gesetz vom 2002-12-23 (BGBl. I S. 4607), in Kraft ab 2003-07-01; Satz 1 geändert durch Gesetz vom 2003-12-23 (BGBl. I S. 2848), in Kraft ab 2004-01-01; Satz 1 bis 3 neu gefasst durch Gesetz vom 2005-12-22 (BGBl. I S. 3676), in Kraft ab 2005-12-31 bimei
  21. Nun, bei den beiden Aussagen solltest Du ihnen vielleicht mal mitteilen, wie sie es Dir denn nun recht machen sollen. Oder ist das sowas wie "ich finde immer das Haar in der Suppe, auch wenn keins da ist"? Hauptsache meckern und eine Schlechtigkeit hinter allem vermuten. Da würde bei mir ehrlich gesagt auch jeder gute Wille von Entgegenkommen stark zusammenschrumpfen. Danke und :uli Möglicherweise ist das nicht so leicht. bimei
  22. Lies einfach nochmal Deine eigenen Postings und bitte nicht sinnbefreit lesen. Dann mach es doch. Publiziert wird aber auch das hier nicht! bimei
  23. Neee, ganz anders. Ab sofort muss nur noch zahlen, wer das Lied nicht mind. stündlich hört, es als Handy-Klingelton eingestellt hat, als Ton auf dem Rechner usw.
  24. Der ist mir nicht entgangen, aber die Frage gehört wohl nicht zu dieser, da noch ein Thread aufgemacht wurde. Das war ausserdem auch hier ---> http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=821597 schon beantwortet, und es kam keine Rückmeldung, welche Infos eventuell noch fehlen oder konkretisierte Fragen. Darum muss ich davon ausgehen, es handelt sich um einen anderen Beruf. bimei
  25. :uli Danke, das muntert wieder auf. *noch einen Schluck Notouzo trink und wieder verschwind*

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...