Alle Beiträge von bimei
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Glühwein, Schnee und DAUs: die Lobpiraten segeln zu den Weihnachtsinseln.
Du lernst, was flauschig ist? Fein. Viel Erfolg.
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Gehalt? Wieviel könnte ich verlangen?
Wieso 1-2 Wochen nach der Prüfung? Ist das eine Erkenntnis, für die Du nur keine Quelle angegeben hast, oder eine Schätzaussage? Klär (mich) bitte auf, wo das steht und wie in den 1-2 Wochen der "Status" des Bewerbers/Übernahmekandidaten/Ausgelernten ist. bimei
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Ich Bitte Um eine Bewertung für Projektantrag!
Wenn das der "Antrag" ist und nicht nur die Projektidee, dann geht z.B. nicht klar daraus hervor, was Du überhaupt machst. ;-) bimei
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Kinobilder die vierte
*reinschleich* Der Seewolf (Raimund Harmstorf, Edward Meeks...) *rausschleich*
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Glühwein, Schnee und DAUs: die Lobpiraten segeln zu den Weihnachtsinseln.
*schnell noch eins der hektisch fliegenden Brötchen ess, bevor Daumendrücken losgeht und das Essen in kleinen Portionen schwieriger wird* Viel Erfolg, Du packst das! :nett:
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Arbeitslos melden
Nein, passt nicht und soll hier auch nicht Thema sein. bimei
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Glühwein, Schnee und DAUs: die Lobpiraten segeln zu den Weihnachtsinseln.
Joo, und danke fürs warmstellen. Nun aber Pfoten weg von dem Zeug, das hab ich mir heute verdient. :beagolisc *grossen Schluck nehm und auf Beruhigung wart*
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Arbeitslos melden
Lass es uns "tiefergehende Info" nennen, Belehrung klingt so von oben herab und das ist nicht meine Absicht. Richtig, man muss nicht alles ausreizen. Um so eher gibt es auch einen Berechnungsbescheid usw. Damit man schon möglichst viele Unterlagen dabei hat, kann man z. B. den Bald-Ex-Arbeitgeber auch bitten, vorher schon eine Arbeitsbescheinigung auszustellen (Gibt es bei der Agentur als Download, wenn der AG keine haben sollte). bimei
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Arbeitslos melden
Ok. § 37b SGB III - Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. § 37b eingefügt durch Gesetz vom 2002-12-23 (BGBl. I S. 4607), in Kraft ab 2003-07-01; Satz 1 geändert durch Gesetz vom 2003-12-23 (BGBl. I S. 2848), in Kraft ab 2004-01-01; Satz 1 bis 3 neu gefasst durch Gesetz vom 2005-12-22 (BGBl. I S. 3676), in Kraft ab 2005-12-31 bimei
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Die GEZ und Ihre dreisten Forderungen...
Nun, bei den beiden Aussagen solltest Du ihnen vielleicht mal mitteilen, wie sie es Dir denn nun recht machen sollen. Oder ist das sowas wie "ich finde immer das Haar in der Suppe, auch wenn keins da ist"? Hauptsache meckern und eine Schlechtigkeit hinter allem vermuten. Da würde bei mir ehrlich gesagt auch jeder gute Wille von Entgegenkommen stark zusammenschrumpfen. Danke und :uli Möglicherweise ist das nicht so leicht. bimei
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Prüfungsrelevante freie e-books
Lies einfach nochmal Deine eigenen Postings und bitte nicht sinnbefreit lesen. Dann mach es doch. Publiziert wird aber auch das hier nicht! bimei
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Glühwein, Schnee und DAUs: die Lobpiraten segeln zu den Weihnachtsinseln.
Neee, ganz anders. Ab sofort muss nur noch zahlen, wer das Lied nicht mind. stündlich hört, es als Handy-Klingelton eingestellt hat, als Ton auf dem Rechner usw.
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Ausbildung Saar
Der ist mir nicht entgangen, aber die Frage gehört wohl nicht zu dieser, da noch ein Thread aufgemacht wurde. Das war ausserdem auch hier ---> http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=821597 schon beantwortet, und es kam keine Rückmeldung, welche Infos eventuell noch fehlen oder konkretisierte Fragen. Darum muss ich davon ausgehen, es handelt sich um einen anderen Beruf. bimei
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Glühwein, Schnee und DAUs: die Lobpiraten segeln zu den Weihnachtsinseln.
:uli Danke, das muntert wieder auf. *noch einen Schluck Notouzo trink und wieder verschwind*
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Zivildienst
Zurück zur ursprünglichen Frage, bitte! bimei
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Die GEZ und Ihre dreisten Forderungen...
Lese ich nochmal an irgendeiner Stelle verbale Entgleisungen wie diese oder sonstige Diskussionanasätze a la GEZ-Flamewar, mache ich den Thread ohne weitere Ankündigung zu. bimei
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Ausbildung Saar
Die was ausbilden? Fleischer? Maurer? ... bimei
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Unterlagen von der IHK zum Projektantrag?!?
Da das abhängig von der jeweiligen IHK unterschiedlich sein kann, geht es am schnellsten und sichersten, wenn Du bei der für Dich zuständigen IHK direkt freundlich nachfragst. ;-) bimei
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Sind Küken flauschig?
Das hat aber doch nichts mit der Flauschfrage zu tun, ob sie dann flauschig sind oder nicht, ist ja Geschmacksache. :beagolisc
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Wo sind die netten Menschen geblieben??
Ja, doch hab ich. Fragst Du, weil Du ihn für eine Rüpel hälst oder in Bezug auf U-Bahnen zu Urzeiten?
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Wo sind die netten Menschen geblieben??
Tja, das waren noch Zeiten, als es keine U-Bahn- und Regionalexpressproblme gab. :hells:
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Multiple-Choise , alles auswählen oder g ibts abzüge?
In dem Thread http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=641097 sollte das auch beantwortet sein. bimei
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Sind Küken flauschig?
Was ist mit den Antworten? Die bieten doch für jeden etwas. Och, wie niedlich. Hm, die Antwort "ja, so flauschig wie chickies Avatar" könnte ich noch einbauen ...
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IT Handbuch für Fachinformatiker/Systemintegration
Nutz dafür bitte den Anzeigenmarkt. Hier closed. bimei
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Sind Küken flauschig?
Eine Umfrage hat mit 43:13 Stimmen ergeben, dass 76,79% derer, die abgestimmt haben, dafür sind eine Umfrage zu machen, ob Küken, Hühnis und ähnliche "Verwandte" flauschig sind. Hier ist sie. Eine Mehrfachauswahl soll die Stimmabgabe erleichtern. :hells: :floet: Viel Spass und danke für alle Stimmen. Wer in der Umfrage zur Umfrage mit "nein" gestimmt hat, ist hier nicht stimmberechtigt! bimei