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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf bimei's Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    *extremtest*
  2. bimei hat einem Thema gepostet in Coffeehouse's Themen
    Ihr seid einfach zu neugierig. *weitertest*
  3. Egal, welche Gedankengänge über andere Du in Deinen Grundfesten verankert hast, aber sollten es solche sein, will ich sie hier trotzdem nicht nocheinmal in dieser Form lesen. Tips zum Layout: Mach auch ruhig mal einen Absatz, liest sich besser, auch in einer Bewerbung. ;-)
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Dass es zu der Antwort keine Frage gibt; dass es in diesem, wie im vorherigen Thread nicht darum geht; dass eben die Betrachtung des Themas auf der von Dir angeführten Argumentationsgrundlage im Allgemeinen schon x-mal zu Streit und Unfrieden geführt hat; und, dass ich bereits im vorherigen Thread darum gebeten habe, beim Thema zu bleiben. Dass Du nun hier auch das jetzt wieder in Frage stellst, abgesehen von meiner Bitte, ist mir mind. rätselhaft, wenn ich dahinter nicht erneute Unruhestiftung oder Nichtkapieren vermuten will. Weitere Antworten, die nicht meiner Bitte entsprechen, werden entfernt und bei Häufung solcher Antworten, wird dieser Thread geschlossen. bimei
  5. bimei hat auf janlutmeh's Thema geantwortet in Plauderecke
    Ja, Pinky, ich finde auch, dafür, dass ich Dich an einen klasse Film erinnert hab (gibt es übrigens auf DVD ), kannst Du ruhig noch einen Tip spendieren.
  6. Erstens bitte ich Dich, anderen nicht vorzuwerfen "zu tönen", wenn Du es selbst machst, noch dazu mit einem Hang zu Pauschalbeleidigungen. Zweitens, bitte ich Dich, dann auch Sachlichkeit vorzumachen. Haltet euch im Folgenden auch bitte an die Boardregeln. bimei
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Falsch, nicht unerklärlich. Aber wenn es so schon gleich bei der ersten Antwort wieder losgeht, wird dieser ebenso erklärlich enden. Also bitte...! bimei
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Einen rechtlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast Du bei sogenanntem "berechtigtem Interesse". Das ist der Fall bei strukturellen Änderungen des Betriebes (Änderung des Vorgesetzten u.ä.), Bewerbung auf eine neue Stelle, längere Abwesenheit vom Betrieb (Wehrdienst, Elternzeit), zur Vorlage bei Behörden und Gerichten. In anderen Fällen muss der AG kein Zwischenzeugnis ausstellen, kann er aber auf Bitte des AN.
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    http://www.globalknowledge.net
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Das zwar nicht, aber eine erneute Finanzierung über die Arbeitsagentur, Reha o.ä. bei einem Abbruch geht in die Richtung "nicht mehr möglich". (Von eventuellen zu erstattenden Kosten für die erste Massnahme mal abgesehen.)
  11. bimei hat auf janlutmeh's Thema geantwortet in Plauderecke
    Darum hab ich mich auch flennend dem stummen Entsetzen über das schnelle Erraten hingegeben. ;-) Klar, Real Genius ist richtig. Rag, den solltest Du Dir ansehen, Du Banause.
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Du kannst beantragen als Externer zur Prüfung zugelassen zu werden, falls Du das meinst. Grundlage dafür: Nach neuem BBiG ist die Regelung für die Zulassung zur Prüfung für einen Externen: § 45 BBiG Zulassung in besonderen Fällen (1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen. (3) Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige Soldaten oder Soldatinnen sind nach Absatz 2 Satz 3 zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Wie immer gilt, es entscheidet die zuständige Stelle.
  13. bimei hat auf janlutmeh's Thema geantwortet in Plauderecke
    Dann ich zur Abwechslung mal, wenns recht ist. Klick
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Weil sich die Dauer der Ausbildung ändert. § 11 BBiG Vertragsniederschrift (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen 1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll, 2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung, 3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, 4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, 5. Dauer der Probezeit, 6. Zahlung und Höhe der Vergütung, 7. Dauer des Urlaubs, 8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, 9. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind. (2) ... (3) ... (4) Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Aber, wie gesagt, die Dauer der Ausbildung ändert sich. Dass die Änderung des Vertrages mangels Wissen (oder aus welchen Gründen auch immer) nicht immer erfolgt, ist mir klar, führt aber nicht daran vorbei, dass sie rechtlich erfolgen müsste. ;-) Ist übrigens jetzt § 21 BBiG.
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Weil das eine Vertragsänderung ist und nach BBiG dann der Vertrag entsprechend neu gefasst werden muss. ;-)
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Du kannst Dich vor allem an die Boardregeln halten! bimei
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Du wirst Dich schon etwas gedulden müssen, es ist Wochenende, da sind nicht so viele auf Fi unterwegs. Mal unabhängig von den Boardregeln, Drängeln fördert nicht unbedingt die Hilfsbereitschaft. ;-) bimei
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Und: Wer beurteilt, was schwerer ist? Oder: Was ist das Mass für schwer? ;-)
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Ok, scheint nicht ohne Provokationen zu gehen, dann eben gar nicht. bimei ~~closed~~
  20. bimei hat auf janlutmeh's Thema geantwortet in Plauderecke
    Ach, sorry. Bitte einfach jemand anderes weitermachen.
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Schnellpostend? Ich hab immer das Gefühl, ich schreibe ewig an einem Posting, ihr plappert einfach zu schnell. Keine Rücksicht unter den jungen Leuten. Die alte Frau geht dann jetzt auch mal... *wink* Morgen machen wir den Montag um, jawoll ja. :marine
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Öhm, "was man am Wochenende mal kochen könnte"? Oh nee, das ist ja Essen. Dann .... *grübel* "Die dauernde Verzerrung des Zeitkontinuums auf Fi.de"? *nochmal gründlich grübel* Das ist ne Falle, oder?
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    So ein richtiges Pekingentenmenue, mind. drei Wochen vorher bestellt, ist echt lecker... *was anderes zum reden überleg* :floet:
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Wenn Du schon zu lange rastest und benebelt bist von Drogen, sollten wir ein Gegenmittel einflössen, was Dich ein bisschen flippig macht... *Kaffeebohnen zum Picken auf Boden streu* :hells:
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Fragt sich dann nur noch, wer ist welcher Teil davon. Das glaub ich erst, wenn Du mich in Schüchternheit schlägst. *Lolli in Hühni-Flusch schieb* Nervös werden kann man ja aus verschiedenen Gründen. :floet: Aber rot? Als Küken? Hm, das ist doch dann eher abgebrüht, oder?

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