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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Ja, bitte um ein Zwischenzeugnis, damit Du Dich bewerben kannst.
  2. Bei einigen IHKn kannst Du eine Liste der ausbildenden Betriebe bekommen, einfach mal nachfragen.
  3. Aaaach so, verstehe. Na dann ist es aber doch klar, im Vertrag steht die Vergütung im 2. Ausbildungsjahr und die steht Dir auch zu, wenn Du Dich im 2. Ausbildungsjahr befindest. Aber auch die nachträgliche Verkürzung ist dann insgesamt eine Vertragsänderung, die ebenfalls nach § 11 BBiG schriftlich festzuhalten ist. § 11 BBiG Vertragsniederschrift (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen 1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll, 2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung, 3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, 4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, 5. Dauer der Probezeit, 6. Zahlung und Höhe der Vergütung, 7. Dauer des Urlaubs, 8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, 9. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind. (2) Die Niederschrift ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterzeichnen. (3) Ausbildende haben den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift unverzüglich auszuhändigen. (4) Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
  4. ... oder in den Verordnungen in unserem Downloadbereich.
  5. Ja, mach ich. :floet: Das fehlende "i" in BBiG mal als Tippflüchtigkeitsfehler vermutend, berichtige ich nur mal, dass es keineswegs so eindeutig im Gesetz steht, auch wenn die Vergütung nach Ausbildungsjahr üblich ist. § 17 Vergütungsanspruch (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. (2) [...] (3) [...] Aber Frage an Dich, tasrip: Warum steht die Vergütung nicht im Ausbildungsvertrag? Das ist nach § 11 BBiG Pflichtbestandteil des Vertrages.
  6. Nur als kleine Korrektur zur Info: Stimmt nicht ganz, es kann auch noch andere Gründe für eine Bewilligung geben, z.B. keine abgeschlossene Berufsausbildung. Aber der und die weiteren möglichen Gründe spielen in diesem Fall noch weniger eine Rolle, als eine eventuelle Umschulung als bspw. Reha-Massnahme, was wir theoretisch mangels Information nicht beurteilen können. ;-)
  7. Du hast gesehen, dass Miriams Posting von 2001 ist?
  8. Das dürfte aus Big sein.
  9. Wieso sollte wohl auch alles im Buch stehen? Es gab schon Prüfungsjahrgänge, in denen kein Buch benutzt werden durfte und welche, in denen Fragen drankamen, die mangels Buch gar nicht im Buch stehen konnten.
  10. Wenn man eine Prüfung als Externer ablegen möchte, ist das auch an Voraussetzungen gebunden. 1,5 Jahre Arbeitslosigkeit nach dem ersten Berufsabschluss sind da etwas mager, wenn man sich den entsprechenden Gesetzestext anguckt.
  11. Dazu musst Du erstmal wissen, fallen jährliche Lizenzkosten oder einmalige an? Sind es einmalige, sollte die Software eigentlich einen Buchwert im Anlagevermögen haben. Ist sie abgeschreiben, fallen keine Lizenzkosten an.
  12. bimei

    Abschlussprojekt

    Wenn Dein Betrieb Dir nicht ein Projekt "vorgibt", sind da auf jeden Fall die zu erfüllenden Anforderungen aus der Berufsverordnung, die zu beachten sind. Ausschnitt aus der Verordnungist: "... zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann." Und, auch wichtig in Hinblick auf Dein "beiseitelegen": "Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen."
  13. Wie kommt Ihr eigentlich auf die Idee? Zitat Prüfungspage, Gremien: Aufgabenerstellungsausschuss Die meisten Bundesländer (in Moment bildet nur Baden-Würtemberg eine Ausnahme) nehmen am zentralen Prüfungsverfahren teil. Hierbei erstellt ein zentraler Prüfungsausschuss bestehend aus Prüfern, die nach dem gleichen Schlüssel ausgewählt sind wie die Prüfungsausschüsse vor Ort, die Aufgaben für die schriftlichen Abschlussprüfungen und einen Lösungsvorschlag mit Korrekturhinweisen.
  14. Für manche mehr, für andere weniger. Und manche haben es wohl nicht anders verdient und schreien geradezu danach. K.A., die Dinger heissen so. :cool: :D Es wäre einen Versuch wert. Bring dem 44er-Matröschen doch mal bei, wie ein sauberes Deck ohne Watschelspuren aussieht. :floet: @Chief: Bin mir sicher.
  15. Ähm, ja, ich musste auch erstmal nochmal lesen, ob ich mich nicht doch verlesen habe. Konnte es kaum glauben. *auch :beagolisc * Üüüüüch, abhängig? Nicht doch. *Kissen, Decke und chiep-ted nehm und es im Deckchair mit Ouzo gemütlich mach* Nein danke, muss wirklich nicht sein, ich gönne anderen auch etwas. Ausserdem, wahrscheinlich hatte ich den schon. *nochmal am Ouzo nipp* :beagolisc Wer jetzt? Und Milch? *börghs* :beagolisc Ich glaube, bei Dir wird es wirklich Zeit für den Decksdienst, Du verweichlichst da unten ja total. Landrattten und entern, der ist gut. :floet:
  16. Nach 18 Stunden arbeiten am Dienstag hat das keine verschlechternde Wirkung gehabt. :hells: Am besten halte ich den Status weiterhin aufrecht. Einer der aktuellen Troll ist gerade aufgetaucht und andere Threads machen nüchtern Kopfschmerzen, wenn man die Texte sinnerfassend lesen können muss. Wenn ich weiter Ouzo trinke, kann ich mir wenigstens einbilden, davon Kopfschmerzen zu haben.
  17. Darf man in Deinen Lesezeichen-Thread denn überhaupt posten? Du kannst z.B. noch hier gucken, ob etwas Hilfreiches dabei ist.
  18. Vielleicht solltest Du Deine bewerbung hier im Bewerbungsforum mal online stellen, möglicherweise lässt sich ja etwas verbessern.... Die BfA kann und darf nicht beurteilen, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Sie muss sich an die Vorschriften des SGB halten. Deine Vermischung von Ausbildung und Umschulung finde ich sehr unglücklich. Als Umschüler gelten für Dich nicht alle gesetzlichen Grundlagen, die für Auszubildende gelten und umgekehrt. Genauso ist es mit den Zuständigkeiten. Dein "Status" ist so eigentlich unklar und nicht nachvollziehbar. Und als Anmerkung noch: Die IHKn und Gewerkschaften sind keine Behörden. Dennoch: Viel Glück!
  19. Moin, *Wärmeleitpaste auf Webcamlinse schmier* *Megaouzoglas aus Kühlschrank nehm und auf Ex trink* Danke :e@sy , und ja, ich wusste sofort wofür. Und das nach dem eh so tollen Arbeitstag gestern... :beagolisc *hicks* *starken Kaffee zieh*
  20. Jetzt reicht es, Du bist hiermit verwarnt! Pauschalisierungen, Diskriminierungen, Verunglimpfungen und Beleidigungen möchte ich ab sofort nicht mehr lesen. bimei
  21. Unterlass doch mal bitte in jedem Posting, das Du schreibst, zu pauschalisieren. Deine Aussage stimmt so einfach nicht und ist nicht nur nicht hilfreich, sondern auch noch ein fahrlässiger Ratschlag. bimei
  22. Herrjeh, das wird ja immer schlimmer. :beagolisc Und seit wann gibt es Wochenende auf einem Schiff? *Lappen und Eimer hinstell* Also los, saubermachen und polieren bis sie glänzt und fremde Piratenschiffe blendet. Und dann ab in den Ausguck bis Montag. Ist auch schön sonnig da oben. Harharhar ... *Sonnestühle zurechtrück und Chief auch einen Eiskaffee hinstell*
  23. Sorry, die Hand hat es undeutlich werden lassen, das hiess :"nee, ich lach auch nicht, wirklich nicht. :hells: " :floet:
  24. :eek Waaah, die blank polierte Kanone! Pass bitte auf, dass nicht Stückchen von Deiner eventuell Haut, die im Stadium zwischen weich-angegammelt und lederig-gegerbt sein könnte, dran hängen bleiben. *Hand vor den Mund press* mee, hm hach nich, hiklich nich.
  25. Jein. Es gab zu dem (Original-) Buch eine Dokumentation, auch bei Systhema erschienen, in der auch Steve Jobs, Bill Gates usw, zu sehen waren. Das, was Amazon in dem Link von Dir anbietet ist eher ein "Unterhaltungsfilm". Für jemand, der "Silicon Valley" gelesen hat, ziemlich gruselig, genau wie einge andere "Nachahmer" der Slicon Valley Story. .

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