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charmanta

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Lösungen

  1. charmanta's Beitrag in Jobsuche mit einer spanischen Ausbildung wurde als Antwort markiert.   
    Ein deutscher Fachinformatiker ist aber auch ein KAUFMANN. Schau Dir mal die "Sachliche und Zeitliche Gliederung" der Ausbildung an, dann siehst du, dass der Fachinformatiker viel mehr macht als nur programmieren.
    Was die Stunden angeht so reden wir hier über eine 3.5 jährige Ausbildung, die ist auch erheblich länger.
    Kurz: ich bleibe dabei, Dein spanischer Schein ist nicht vergleichbar
  2. an der Zeiteinteilung musst Du noch arbeiten, aber das ist zulassungsfähig. Ich hatte so ein Projekt auch kürzlich
    Denk Hinweise für Lasten- oder Pflichtenheft, Entscheidungsmatrix unter Berücksichtigung der Kosten, Hinweis auf Datenschutz oder Schutzbedarfsanalyse
  3. charmanta's Beitrag in ansible rsync fehler wurde als Antwort markiert.   
    da steht doch dass auf dem Target kein rsync installiert ist ???
  4. charmanta's Beitrag in Logging von Mailordner, Mailadressen und DSGVO wurde als Antwort markiert.   
    zuwenig Futter um das genau zu sagen.
    Erste Idee: wer sind denn Kunden ? Gewerbliche Ansprechpartner oder natürliche Personen ?
    Zweite Idee: "Analytics" .... eigene ? Guschl Analytics ??
    Grundsätzlich ist das denkbar. Gruss an den internen Datenschützer: Der Betrieb und damit ER muss das im Verfahren belegen aufgrund welcher Rechtsgrundlage er das vorhat. ICH würde das NICHT wegen Vertragserfüllung, sondern auf DSGVO 6.1 Lit F und dann behelfsweise mit Lit B begründen ....
    ER muss dann aber auch darlegen wielange die Daten gespeichert werden, was die Weitergabekontrolle angeht etc ...
    Ein pauschales "geht" ist nicht des Datenschützers Arbeit

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