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teddy1973

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  1. Also laut Westermann 4.Auflage 2005: Rechtsgrundlage: §1 ff. BetrVerfG Wahlberechtigte: Alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§7) Wählbarkeit: Alle Wahlberechtigten, die 6 Monate dem Betrieb angehören(§8) (seite 9) Das heisst doch dann, dass die 17jährige nichtmals wählen darf, oder??

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