hallo, leute
bin neu hier und hoffe mal, das richtige forum erwischt zu haben.
folgendes liegt vor.
mein kollege (ihk-abschlussprüfung am 8.6.05) und ich (ihk-abschlussprüfung am 16.6.05) wissen nicht, wie im moment die sachlage ist.
fakt ist, die ausbildungsverträge sind ja mit bestehen der prüfung hinfällig. wir sitzen aber dennoch im moment beide jeden tag in der firma, werden allerdings nicht mit arbeiten belegt. nun würden wir gerne wissen, wie wir in dem fall nun vorgehen sollen, bzw. müssen. man hört ja so einiges, der eine sagt das is so und der andere sagt wieder genau das gegenteil.
fakt ist weiterhin, das unser arbeitgeber nicht ausdrücklich gesagt hat, das wir nicht übernommen werden, daher kommen wir jeden tag zur arbeit.
gefunden haben wir hierzu den "§17 Weiterarbeit" des BBiG.
Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
nun ist die frage, ob man unsere reine "anwesenheit" schon als beschäftigung ansehen kann. wir haben auch mal etwas gelesen in foren bezüglich in der firma "gedultet" sein, wissen aber nicht, was es damit auf sich hat.
desweiteren haben wir von der firma auch noch keinerlei papiere, wie ausbildunszeugnis, oder unsere sozialversicherungsausweise und die steuerkarte zurückerhalten.
wenn uns hier jemand klarheit verschaffen kann, wie wir nun vorgehen sollen und was wir weiterhin machen können, wären wir echt froh.
vielen dank im vorraus
gruß
blade