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blade-runner

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Beiträge von blade-runner

  1. wir haben andauernd nachgefragt, das ist es ja, aber wir haben nie ne klare aussage erhalten, daher sind wir weiter hingefahren. hätte ja sein können, das man uns doch nen vertrag gibt. da wir aber zwischen den stühlen standen, haben wir uns sicherheitshalber eben schonmal vorsorglich arbeitssuchend gemeldet. das war ja eh noch vor der prüfung.

    mein gott, wir haben eben erstmal die hoffnung auf übernahme nicht aufgegeben und sind deswegen nach der prüfung die tage noch hingefahren, was ist so schlimm daran?

    aber da man uns dann ja nun vorgestern nahegelegt hat, doch bitte unseren arbeitsplatz zu räumen, war das für uns zum ersten mal ne klare aussage.

    ps: arbeitssuchend ist nicht gleich arbeitslos.

    blade

  2. Das mit der Rechtslage ist so eine Sache, da kann wohl nur ein Anwalt genaue Infos geben.

    Denn er hat doch geschrieben das die beiden zwar in der Firma waren aber keine Arbeit erhalten und nur rumgesessen haben......

    Und ich habe auch schon gehört/gelesen das der Vertrag erst dann losgeht wenn man wirklich Arbeit vom Chef erhalten hat.....

    eben, daher hatte ich ja gefragt, wie das mit der rechtslage aussieht...ob die alleinige anwesenheit ausreicht, um ein beschäftigungsverhältnis zu begründen oder eben nicht.

    blade

  3. § 24 BerBiRefG (BBiG) Weiterarbeit

    Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

    Beides ist doch aussagekräftig genug.

    das ist ja das problem....wir saßen ja nur rum in der firma. man hat uns ja keine arbeit zugeteilt. daher ja meine frage, ob die einfache anwesenheit ausreicht für ein unbefristetes arbeitsverhältnis. wir sind ja nach der prüfung einfach wieder hingegangen. uns hat niemand gesagt, dass wir doch bitte wieder gehen möchten.

    blade

  4. ein ausbildungsvertrag ist ein befristeter vertrag, dieser muss nicht gekündigt werden, der kündigt sich automatisch mit ablauf der ausbildung (ende der ausbildung steht ja auch im vertrag drin) oder mit bestehen der prüfung.

    von daher muss keine kündigung ausgesetzt werden. deswegen ja die fragerei, weil wir (mein kollege und ich) uns wohl im moment in einer extremen "grauzone" befinden.

    blade

  5. hallo, leute

    bin neu hier und hoffe mal, das richtige forum erwischt zu haben.

    folgendes liegt vor.

    mein kollege (ihk-abschlussprüfung am 8.6.05) und ich (ihk-abschlussprüfung am 16.6.05) wissen nicht, wie im moment die sachlage ist.

    fakt ist, die ausbildungsverträge sind ja mit bestehen der prüfung hinfällig. wir sitzen aber dennoch im moment beide jeden tag in der firma, werden allerdings nicht mit arbeiten belegt. nun würden wir gerne wissen, wie wir in dem fall nun vorgehen sollen, bzw. müssen. man hört ja so einiges, der eine sagt das is so und der andere sagt wieder genau das gegenteil.

    fakt ist weiterhin, das unser arbeitgeber nicht ausdrücklich gesagt hat, das wir nicht übernommen werden, daher kommen wir jeden tag zur arbeit.

    gefunden haben wir hierzu den "§17 Weiterarbeit" des BBiG.

    Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

    nun ist die frage, ob man unsere reine "anwesenheit" schon als beschäftigung ansehen kann. wir haben auch mal etwas gelesen in foren bezüglich in der firma "gedultet" sein, wissen aber nicht, was es damit auf sich hat.

    desweiteren haben wir von der firma auch noch keinerlei papiere, wie ausbildunszeugnis, oder unsere sozialversicherungsausweise und die steuerkarte zurückerhalten.

    wenn uns hier jemand klarheit verschaffen kann, wie wir nun vorgehen sollen und was wir weiterhin machen können, wären wir echt froh.

    vielen dank im vorraus

    gruß

    blade

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