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Beiträge von Fab-tar
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LOL !!! okay wie ihr meint !!!
Ich halte mich da jetzt lieber raus !
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Es gibt schon Richtwerte. Also man weiß ja was in den letzten Jahren vorkam und kann sich dementsprechend vorbereiten, aber man findet keinen Lehrer mehr, der einem definitives sagen kann. Das meinte ich. Ich kann auch rätselraten und hinterher sagen "siehst, 80% von dem was ich sagte, kam in irgendeiner Form dran"...
Davon hat niemand gesprochen !
Die Lehrer wissen ganz genau was in der Prüfung steht, die kennen auch die genauen fragen !
Nur kenne ich keinen Lehrer der Dumm genug währe, alles in jeder Einzelheit preiszugeben und seinen Job (und die gesammte Prüfung) zu gefährden !
MFG
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Wohngeld beantragt man beim Wohngeldamt. Das hat nichts mit Hartz 4 zu tun. Wie hoch das ausfällt hängt ganz von Deiner Lebenssituation, Deiner Wohnung, Deiner Nebenkosten usw. ab. Du kannst zusätzlich noch einen Heizkostenzuschlag beantragen. Eventuell musst Du, wenn Du mit Wohngeld und ALG1 nicht auskommst dann noch zum Sozialamt.
Wieviel ALG1 Du bekommst wirst Du sehen wenn Du beim AA gewesen bist, denn dort wird das berechnet. Bei mir wurde zu Grunde gelegt was ich in dem Betrieb in dem ich ausgebildet wurde bekommen hätte wenn ich übernommen worden wäre. Also bei mir wurde das ALG1 nicht nach dem Aubigehalt berechnet. ALG1 ist ca. 60% des Nettolohns (wobei für die Rentenkasse mehr gemeldet wird, da bei ALG1 auch Sozialversicherung gezahlt wird).
LG Sabine
Vielen Dank !!!!
da werde ich mich doch gleich nochmal mit dem Arbeitsamt und dem zuständigem Wohngeldamt in Verbindung setzen.
MFG
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Allerdings hast Du mit abgeschlossener Berufsausbildung KEIN Anrecht mehr auf Kindergeld, denn Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gilt: "Für ein Kind, das bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird Kindergeld unter folgenden Voraussetzungen weiterhin gezahlt: bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sich das Kind noch in Schul- oder Berufsausbildung oder noch im Studium befindet." Es sei denn es gilt: "Ist Ihr Kind arbeitsuchend, kann es bis zum vollendeten 21. Lebensjahr berücksichtigt werden.
Das ich nach der Ausbildung kein Anrecht mehr auf Kindergeld habe war mir klar, ich wollte nur wissen wann Sie die Zahlung stoppen. Oder besser gesagt ob das arbeitsamt / die ihk, die Familienkasse informiert das ich keinen Anspruch mehr habe und wenn, wann ?
(habe ich überigens jetzt schon erfahren ! Sobald ich mich arbeitslos melde war es das MIT kINDERGELD ![war irgendwie logisch oder])
" (Du bist also unter 21).
Wie kommst du denn da drauf ?
Demnach musst Du wohl Wohngeld oder ALG 2 beantragen müssen, wenn Du mit dem ALG 1 nicht auskommst.
Wohngeld ? bitte erläutere das etwas für mich ! kann ich das einfach so beantragen oder gehört das zu hartz 4 ?
Wie viel ist ALG 1 Prozentual gesehen ?
MFG
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Tja, da Du ja vielmehr Infos in diesen Dingen hast, kannst Du mich ja auf dem laufenden halten. Da bin ich ja gespannt
Sorry, aber ich werde mich wohl für keine weiter Prüfung mehr interessieren, da ich bereits bestanden habe ! :cool:
Aber frage doch deine Lehrer oder andere Auszubildende, was deren Lehrer gesagt haben.
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Vielen Dankf für Eure Meinungen, die durchgehend auf eine Verkürzung geraten haben! Ich habe gestern meinen Vertrag auf zwei Jahre verkürzt.
Am 9. Mai 2006 ist Abschlussprüfung, habe also noch knapp vier Monate, um mich auf die Prüfung vorzubereiten!
Toi, toi, toi....!!!!
Viel Glück !
Das halte ich für mehr als ein Gerücht! Schau Dir mal bitte die ganzen Postings an, wie sauer viele waren, dass so saublöde Fragen drankamen mit denen keiner gerechnet hat.
Es gab auch leute die mit Multicast, dhcp, usw. gerechnet haben.
Die fragen waren aber trotzdem mist !
Seitdem es 2000 oder 2001 mal die Problematik gab, dass vorab einige Fragen druchgesickert sind, werden genug Vorkehrungen getroffen, dass derartiges nicht mehr passiert.
Ich meine ja auch nicht die fragen direkt !
Sondern eher die Themen !
Gerade die BS-Lehrer sehen die Abschlußaufgaben am Tag der Prüfung auch das erste Mal.
Da kann ich gleich mal zu sagen : FALSCH !
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Wenn ichdas richtige verstehe JA die Ausbildungsverordnung der IHK :floet:Gibst Du dafür bitte auch eine nachvollziehbare Quelle an? -
Was sagt Ihr?
Verkürzen !!!
Auf jeden fall !
In 5 Monaten kannst du soviel lernen !!!
Bevor die Prüfung geschrieben wird, sickern eh wieder informationen über den inhalt durch und auf die kannst du dich dann noch etwas intensiver vorbereiten.
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du bist aber ab bestehe n der Prüfung dann arbeitslos.Weil der Vertrag endet.Die Firma zahlt dir ja auch deinen Lohn nicht weiter bzw du arbeitest nimmer für sie.
Also, ich weiß wann ich Arbeitslos bin !
Ich will nur wissen was mit dem Kindergeld ist.
Falls es bei der Familienkasse noch falsch steht liegt es an dir es berichtigen zu lassen.Alles andere wäre Betrug.
Heul , betrug ist nicht fein. Also überprüfen die das garnicht ?
Dann bin ich mir ja sicher das viele Gelder ohne Berechtigung gezahlt werden.
Ob es als Arbeitsloser Kindergeld gibt weiss ich nicht.War bisher zum Glück noch nicht in der Situation.
Nein gibt es nicht (nicht ohne weiteres).
Und das wollte ich auch nicht wissen !
(Das ist nicht aggressiv gemeint ! Ich bin dankbar für jeden antwort !)
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Wieso würdest du vertraglich erst im Sommer 06 arbeitslos? Das Ausbildungsverhältnis endet entweder zum Vertragsende oder - falls dies früher ist - mit Bestehen der Prüfung.
Der standt bei der Familien Kasse müsste so sein, das mein Ausbildungsverhältnis im Sommer 06 endet.
Nun endet es aber (da ich verkürtzt habe) schon diesen Monat !
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Ich habe mal ne andere frage:
Wann wird die Zahlung des Kindergeldes (nach vollendung der Ausbildung) gestopt ?
Ich habe diesen Winter meine Prüfung bestanden und bin nach der Präsentation arbeitslos, da es leider keine möglichkeit für mich gibt übernommen zu werden.
Jetzt stellt sich für mich die frage wie lange erhalte ich noch Kindergeld ???
Informiert die Ihk nach der bestanden Prüfung, die Verantwortlichen das die Zahlung nicht mehr berechtigt sind ?
Oder das Arbeitsamt wenn ich mich Arbeitslos melde ?
Oder wird weiter gezahlt, bis zu dem Zeitpunkt wo ich eigentlich (Vertraglich) Arbeitslos werden würde ? (sommer 06)
Kann mir da jemand weiterhelfen ?
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hm ne bin kein russe und geh 100 pro auffe mmbbs, und ich werde mit S geschrieben nicht mit Z
Dann tut mir das leid !
Der Film Hackers hat wohl sehr viele Inspiriert.
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ich gehe auf die MMBBS
bist du dir sicher ? lol. Du heist aber nicht zufällig Sergej und gehts nicht vielleicht doch auf die BBsBL ? (in lehrte)
ZeroCool ???
Ich habe diesen namen nähmlich in meinem Icq und dieser Junge heist auch ....mann mit nachnamen !
Da passt Seroman aber echt gut !
Auch das du diesen Sommer Prüfung hast !
Aber wie du meinst, es gibt bestimmt mehrere Zerocools:cool: !
Haste jetzt schon Prüfung auf zerocool4u@gmx.de geschickt bekommen ?
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dein homie bringt mir nix, der gibt mir nur schulungen meinstens in frankfurt oder münchen. ich will hier aber in hannover eine haben
Lade ihn zu nem Bier ein, dann hilft der dir bestimmt !
Jetzt mal spaß beiseite.
Informiere dich doch bei der Ihk direkt, der Herr Konstien ist sehr hilfsbreit.
Oder beim Arbeitsamt, auch wenn das schon wieder als Witz angesehen werden kann !
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also ich sag ja, die IHK lösung ist nur eine NOTLÖSUNG falls es echt nix anderes gibt.
lol, sorry da war ich nicht ganz auf der höhe.
ich gehe auf die MMBBSDann frage mal deine Lehrer die kennen sich bei sowas eigentlich auch ganz gut aus !
Oder denn guten alten homie von mir : Google:D
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Hallo erstmal,
ich habe meine Abschlussprüfung diesen Winter geschrieben und nur mit alten Abschlussprüfungen gelernt, nebenbei habe ich auch noch (die letzten vier Wochen vor der Prüfung) mit nachhilfe angefangen !
Ich finde das reicht eigentlich vollkommen !
Falls du aber Geld ausgeben willst um dein Wissensstand aufzubessern versuchs mal hier:
www.ihk-e-learning.de/pruefung
P.S auf welche Berufsschule gehst du ? (MMBBS/BBSBL)
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Ja, ob bestanden oder nicht ist für eine Einsichtnahme unerheblich.
NA wunderbar, dann werde ich gleich nach den Ferien Prüfungseinsicht verlangen !
DAnke !!!
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Ja, das ist möglich. Dazu wendest Du Dich an die zuständige IHK.
gruss, timmi
Auch wenn man bestanden hat ??
MFg
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bis 27 kannst du das Kindergeld beantragen
Sicher ?
In ganz Deutschland ?
Ich dachte nur bis zum 25 Lebensjahr, man lernt halt nie aus.:marine
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Da kann ich dir ja etwas Mut zusprechen
Danke !!! Sehr nett von dir !
Aber mit etwas fleiss sollte das alles zu schaffen seinDann fühle ich mich jetzt durch euch ermutigt, und werde mich gleich im Februar auf ner FOS anmelden !
Ich und die deutsche Wirtschafft werden euch ewig DAnkbar sein !:marine
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Im Zweifelsfall wähle die Zielgruppe "fachkundiges Publikum". Dann müssen sich deine Prüfer nicht in irgendeine Rolle hineindenken, und du kannst genau das vortragen, was deine Prüfer zum Bewerten deines Projekts wissen müssen.
Mehr dazu in der Forumssuche
DANKE SEHR !!!
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Ich finde auf der Homepage der IHK HAnnover leider keinen Eintrag darüber welche Zielgruppe gewünscht ist. Kann mir da irgendjemand weiterhelfen ?:eek
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Teilstudium im pädagogischen Bereich.
Mehr oder weniger, die meisten LEhrer dürfen sich eh nicht Pädagogen schimpfen.
Das sagen zumindestens die meisten Leute die wirklich pädagogik studiert haben.
Projekt !Hilfe!
in Abschlussprojekte
Geschrieben
Sorry, aber ich kann denn Jungen Voll verstehen !
Wenn man antworten bekommt, die sich hauptsächlich negativ/destruktiv anhört, obwohl man denkt man ist gerade dabei sein abschlussprojekt zu planen, das auch noch vom Arbeitgeber so vergegeben wurde (manche AG sollten garnicht ausbilden dürfen). Dann kann einen das schon nerven !
Aber wie ihr schon sagt, keine wollte ihn was böses !
Und eigentlich sind Timmi`s aussagen ja sehr hilfreich !
MYy 2cent ! if you want it or not !