Hallo zusammen,
ich kram die olle Kamelle hier nochmal aus.
Mich würde interessieren wie die Regelungen mittlerweile sind.
Da wird sich doch sicherlich was verändert haben, oder?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß
Christian
So hab gerade mal meine Berufsschulunterlagen durchgeguckt. Demnach wäre bei diesen beiden Punkten jeweils beide Antworten richtig :
4.1) 2 + 4
4.2) 3 + 5
Die Fragestellung waren teilweise einfach nur lächerlich.
Genau wie bei der Frage, was nicht im Ausbildungsvertrag steht.
Das sind bei mir sowohl die Kündigungsmöglichkeiten sowie die Prüfungstermine.
Naja egal, 60-70% werden es sein. :hells:
Laut Berufsbildungsgesetz darf eine Ausbildung nach Ende der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden wenn Du entweder die Ausbildung aufgeben willst oder aber Dich für einen anderen Ausbildungsberuf entschieden hast.
Die Kündigungsmöglichkeiten, oder?
Wird es eigentlich irgendwo eine "offizielle" Lösung zur Prüfung geben, oder muss man sich aufs Vergleichen beschränken?