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stefanniehaus

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Alle Inhalte von stefanniehaus

  1. Ich sehe auch keinen Grund, warum der AG wirklich Zwangsurlaub anordnen könnte. Aber: Was hat der Azubi davon wenn er den Urlaub nicht will? Nachholen beim nächsten Arbeitgeber kann er ihn nicht und eine Auszahlung wird auch schwer durchsetzbar sein, da der Azubi ja die Möglichkeit hat den Urlaub abzubauen (mal abgesehen von den 2 1/2 Tagen). Ergo hätte der Azubi keinerlei Vorteile. Wenn er dann wirklich noch arbeiten will, soll es dem AG nur recht sein. Theoretisch 7 Tage lang eine Arbeitskraft für lau ;-)
  2. Der direkte Einstieg in das 2. Lehrjahr mit Abitur sollte absolut kein Problem sein. Die meisten Grundvoraussetzungen bringt man mit dem Abitur schon mit. Habe bisher im Bekanntenkreis und in der Firma keinen einzigen Fall erlebt, wo der Azubi mit Abitur nicht im 2. Lehrjahr anfangen konnte. Höchstens vielleicht dass die Firma was dagegen hat.
  3. Spätestens auf dem Zeugnis würde sich das unentschuldigte Fehlen bemerkbar machen
  4. Ja, BW ist sowieso ein Sonderfall; auch bei den Abschlussprüfungen.
  5. Mit Abi sollte es absolut kein Problem sein, im 2. Lehrjahr anzufangen. Du solltest dich aber besser vorher mal anfragen ob das möglich ist. Sonst müsste der Ausbildungsvertrag ja wieder geändert werden. Ich denke nicht, dass die Telekom dir darauf nen Strick drehen werden. Entweder sie sind damit einverstanden oder nicht; dadurch wirst du ja kein schlechterer Azubi
  6. Da identische Prüfung (pro Ausbildungsberuf) in ganz Deutschland geschrieben wird, kannst du davon ausgehen, dass alle gleichzeitig schreiben
  7. Also mit fast 3000 Euro Brutto liegst du unter den genannten Voraussetzungen schon sehr gut! Da ist die Frage ob "noch ok" wohl etwas fehl am Platz Für ne wirklich signifikante ERhöhung müsstest du wohl schon deinen Chef verdrängen
  8. Korrekt. Der Betrieb muss den Auszubildenden nur für die Zeit der Prüfung freistellen; nicht für die Zeit danach. (I.d.R. ist danach ja kein Unterricht mehr). Bei allen Azubis die ich kenne hat der Betrieb zwar gesagt "nach der Prüfung braucht ihr nicht zu kommen, ruht euch mal aus", aber der Betrieb kann auch verlangen, dass man nach der Prüfung zur Arbeit kommt; das ist sein gutes Recht.
  9. @Crash2001: Ein Großteil der Zeitarbeitsfirmen bezahlen nach Tarif. Entweder nach IGZ oder BZA.
  10. Schön wärs, aber ein Vater kann normalerweise nicht die Fahrtkosten der Kinder absetzen.. Was aber möglich wäre ist das was LadyPreis angesprochen hat: Theoretisch könntest du, wenn du näher an den Arbeitsplatz ziehen würdest, Zuschüsse von der Arbeitsagentur bekommen; heißt also Unterstützung bei der Miete etc. Du solltest dich dort einfach mal über die Voraussetzungen etc. informieren.
  11. Korrekt. Steuerberaterkosten können nicht abgesetzt werden. Entsprechend die Kosten für das Programm auch nicht.
  12. Hmm.. unschön... Sehe ich das richtig, dass du im Moment noch in der Ausbildung bist und jetzt kurz davor bist, eine Arbeitsstelle nach deiner Ausbildung zu bekommen? Ich würde mal vorsichtig anfragen, ob man das Vorstellungsgespräch vielleicht verlegen kann. Wenn du schon mal in die engere Auswahl bekommen bist glaube ich nicht, dass die sagen werden "dann wollen wir Sie nicht mehr...". Wenn das nicht geht (und Urlaub kein Thema ist).. krank melden... hast dich halt noch nicht ganz auskuriert oder dir am Wochenende was eingefangen. Wenn es dann nur ein Tag ist.. wirst dadurch wohl nicht gekündigt werden
  13. Auch die Prüfer sind nur Menschen. Wenn ein Handlungsschritt offensichtlich nicht bearbeitet worden ist, wissen die schon was zu tun ist. Da würde ich mir nicht allzu viele Gedanken machen.
  14. ja ok, ich habe die genauen Abläufe da mal etwas ausgeblendet. Real ist es dann wirklich so, dass die aktuelle Gesetzeslage umgesetzt wird, d.h. berechnung ab dem 21. Kilometer und der Bescheid automatisch unter Vorbehalt ausgestellt wird. In diesem Fall sollte das FA aber selbst tätig werden. Sonst ist das nicht der Fall.
  15. Nein es ist genau umgekehrt. Wenn man alles ab dem 1. km angibt, werden vom Finanzamt automatisch 20km abgezogen. Sollte ein Urteil mal etwas anderes besagen, so bekommt man dann Geld vom Finanzamt zurück.
  16. Und ich muss mich korrigieren; in die Abschlussnote fließen wie Franzose schon gesagt hat auch eben solche Fächer wie Deutsch mit ein. Die Note für die Fachtheorie setzt sich aus den gewichteten Lernfeldern zusammen.
  17. @SoL_Psycho: Hast du einen Beleg für das "nicht dürfen"? Bei mir stehen auch entsprechende Noten wie Deutsch, Englisch und Politik drauf. Soll mich nicht stören, aber eine Rechtsgrundlage, dass diese unterrichteten Fächer nicht erscheinen dürfen, kenne ich nicht.
  18. In Niedersachsen bzw. an meiner Berufsschule: Berücksichtigt werden alle Fächer bzw. Lernfelder, die laut Rahmenlehrplan für diesen Beruf vorgesehen sind. Die Gewichtung ergibt sich aus der vorgegebenen Stundenanzahl im Rahmenlehrplan. Heißt also auch, dass durchaus eine Note aus dem 1. Lehrjahr mit einfließen kann, wenn dieses LF beispielsweise nur im 1. Lj unterrichtet wurde.
  19. Die betrieblichen Gegebenheiten haben damit nichts zu tun, da die Lernfelder und deren Inhalt den schulischen Teil betreffen und nicht den betrieblichen. Aber es stimmt schon, dass die Schulen u.U. unterschiedliche Schwerpunkte setzen und somit die Angaben der Stunden und der Inhalte nicht überall gleich ist.
  20. Das kommt so nicht hin. Entweder die kriegen das so schnell auf die Reihe, dann wird er zum Zivildienst gezogen - oder die kriegen es nicht auf die Reihe und er muss zum Bund, da er ja schon seine Einberufung bekommen hat. Die Chance für das Studium ist da nicht gerade groß. Zumal er zu dem Zeitpunkt, wo er sich einschreiben würde, vorher schon den Einberufungsbescheid bekommen hat.
  21. Verweigern bringt ihm aber nicht viel. Dann wird er zum Zivildienst herangezogen, wo die ihn auch sehr gut gebrauchen können Und vor dem Studium werden die wohl nicht Halt machen. Bundeswehr/Zivildienst geht hier vor.
  22. Mit Abitur sollte man in der Regel um 1 Jahr verkürzen können. Gruß Stefan
  23. Eigentlich hätte der erste Treffer bei Google schon Klarheit gebracht Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Somit dürfte die Frage beantwortet sein. Was mich aber interessieren würde: Du zahlst 2400 Euro jährlich für die Autoversicherung? Ist dein Auto aus Gold oder fährst du nen Ferrari oder was ?
  24. Ich weiß ja nicht wo du das her hast, aber wir hören das hier wohl zum ersten Mal. Und Durchschnitt ist dann auch wohl n bisschen übertrieben. 18 Euro pro Stunde wären ja 3000 Euro Brutto; das wäre wohl definitiv zu hoch gegriffen. Deine Angabe von 26300 ist schon ganz in Ordnung; es verdienen auch einige wesentlich weniger.
  25. Das mit dem "vollen Urlaubsanspruch" ist vielleicht etwas mißverständlich. Wie aber im entsprechenden Gesetzestext schon steht hast du Anspruch auf 2008: 8/12 * 24 Tage = 16 Tage 2009: 12/12 * 24 Tage = 24 Tage 2010: 8/12 * 24 Tage = 16 Tage kommt also schon hin.

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