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stefanniehaus

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Alle Inhalte von stefanniehaus

  1. Denkfehler nicht direkt, aber nicht genau gelesen. Hinweis: Und jetzt denk nochmal drüber nach
  2. Dann könnte es durchaus klappen. Es müsste dann nur wenn das Arbeitsamt nachfragt folgendes Formular eingereicht werden: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg5c-Werbungskosten.pdf
  3. Oh oh... lass das deine Prüfer nicht wissen.. im schlimmsten Falle könntest du noch nen halbes Jahr verlängern müssen
  4. Ergänzung: Die einzige Möglichkeit, das Kindergeld zu behalten wäre meiner Meinung nach folgende: Du müsstest das Arbeitsamt überzeugen, dass der weiter von deinem Arbeitsplatz entferntere Wohnsitz deinen Lebensmittelpunkt darstellt (wobei du dort ja vermutlich nur am Wochenende bist), um somit einen Teil der Fahrten zwischen den Wohnsitzen als Familienheimfahrten anrechnen zu können. Dann würden deine Eltern vermutlich noch Kindergeld bekommen. Wie man die überzeugt? Keine Ahnung...
  5. Hmm ich sehe grad, dass du den Pauschbetrag schon eingerechnet hast. Um weiterhin Kindergeld zu bekommen, müsstest du Webungskosten von mehr als 1150 Euro geltend machen. Das dürfte nur schwer machbar sein, da einige deiner o.g. Ausgaben entweder gar nicht oder nur zum Teil abgesetzt werden können.
  6. Du kannst pauschal schon mal 920 € als Arbeitnehmer-Pauschbetrag ohne Nachweis absetzen. Mehr nur dann, wenn du höhere Werbungskosten nachweisen kannst.
  7. Das kann man so keinesfalls stehen lassen! Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist das letzte Schulzeugnis, das man ausgehändigt bekommen hat. In der Regel wird erwartet, dass man dieses vorlegt! Während man auf dem "Wisch der IHK" nur die Noten der Prüfungsteile sieht, kann man auf dem Abschlusszeugniss Stärken/Schwächen in einzelnen Fächern/Bereichen ausmachen, ggfs. auch etwas über das Verhalten erfahren (bei Kopfnoten). Ich würde das Berufsschulzeugnis keinesfalls unterschätzen!
  8. ALV nun 3,3% statt 4,2% ja, aber sonst noch was? In der Regel stehen die Prozentwerte aber bei der Aufgabe dabei, da die Werte sich zwischen Erstellung der Prüfung und dem Termin, an dem diese geschrieben wird, bereits geändert haben können (siehe ALV ab 01.01.2008) Gruß Stefan
  9. Wenn sich jetzt aktuell nichts geändert haben sollte, ist es wie folgt: Die APs sind in fast allen Bundesländern identisch, nur BW braut sein eigenes Süppchen. Von den Berufen her: Die GA2 und der WiSo-Teil sind bei den IT-lern identisch, die GA1 je nach Beruf verschieden (dort wird auch zwischen FISI und FIAE unterschieden). Gruß Stefan
  10. Und wenn man einen Paragraphenreiter bei der IHK hat, kann selbst das Wechseln des Ausbildungsbetriebes zum Problem werden. ...
  11. nö. Siehe Wenn man die Prüfung bestanden hat, endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe, dass man bestanden hat. Also i.d.R. mit der mündlichen Prüfung.
  12. Oh ja stimmt.. ich sollte am Wochenende um halb sechs morgens keine Beiträge schreiben Hatte beides verwechselt, sorry! 0,9% fallen für den AN immer an, 0,25% für die kinderlosen. siehe auch Lohnabrechnung â€â€œ Wikipedia
  13. Sagen wir mal Jain... Es ist wie folgt: 1.) Es gibt einen Beitragssatz für die Krankenversicherung. Dieser liegt im Bereich von ca. 11,5% - ca. 15%, je nach Krankenkasse. Die Beiträge werden zu 50% vom AN und zu 50% vom AG bezhalt. 2.) Seit ein paar Jahren ist es so, dass kinderlose Arbeitnehmer ab dem 23. Lebensjahr einen zusätzlichen Beitrag von 0,9% an die KK leisten. Dieser Beitrag ist nur vom AN zu leisten. Beispiel: Krankenkassenbeitrag liegt bei 14%: 1.) Kinderlos über 23: AN: 14%/2 + 0,9% = 7,9 % // AG: 14%/2 = 7% 2.) mit Kind oder unter 23: AN: 14%/2 = 7% // AG: 14%/2 = 7% Das mit den 0,9% Unterschied zählt also nur für den Fall von AN ab 23 kinderlos. So ganz hat er nicht unrecht, aber er scheint nur die Hälfte der Wahrheit erzählt zu haben. Ich hoffe es ist etwas deutlicher geworden. Gruß Stefan
  14. Bedenke: Es ist einfach nur eine Dokumentation eines durchgeführten Projektes - nicht mehr und nicht weniger. Bei zu viel Spielerei begibst du dich auch in Gefahr, dafür Punktabzug zu bekommen; für den Fall dass deine "Aufwertungen" aus dem Rahmen einer Dokumentation fallen.
  15. Völliger Quatsch! Sowohl die Zwieschenprüfungen als auch der Wiso-Teil in der AP werden automatisch korrigiert. Das geschieht auch sehr zuverlässig. In den Ausfüllhinweisen wird auch darauf hingewiesen, dass die Lösungsbögen deutlich lesbar auszufüllen sind und es wird auch genau vorgeschrieben, wie ein Wert zu korrigieren ist. Wer sich an die Regeln nicht hält, hat halt Pech gehabt.. I.d.R. gibt es aber keine Probleme.
  16. also erstens ist dein Ausbildungsgehalt ja gaar nicht mal so niedrig. Wenn du dich hier umschaust merkst du, dass so einige durchaus weniger verdienen. Zweitens kann man vom Ausbildungsgehalt nicht zwangsläufig auf das Angestelltengehalt schließen. Ich habe eine Ausbildung zum FIAE gemacht. In meiner Firma haben alle Azubis das selbe Ausbildungsgehalt bekommen, egal ob Azubi zum FIAE, FISI, ITSE, ITK oder auch Bürokaufmann/-frau. Das Gehalt nach der Ausbildung war dann aber schon ganz ok
  17. In der offiziellen Fassung sind aber keine Einmalzahlungen für Azubis vorgesehen. Nur die 70 Euro Erhöhung.
  18. Hmm also ich habe die Stunden nicht gezählt und kann es deswegen auch schlecht beurteilen. Die benötigte Stundenzahl hängt natürlich auch davon ab, wieviele Kurse du belegst. Wenn man der Empfehlung der Fernuni folgt (bezüglich der Kursbelegung), so gibt die FU einen durchschnittlichen wöchenlichen Aufwand von rd. 16 Stunden (Teilzeit) an. Wobei das natürlich nur geschätzt sein kann. Es gibt sicherlich welche, die schaffen den ganzen Stoff in 10 Stunden, andere mögen auch 20 Stunden brauchen. Ist von Student zu Student unterschiedlich. Hängt aber sicherlich auch von der Disziplin an. Ich musste mich im ersten Semester doch sehr mit Mathe rumquälen. Zwar hatte ich aufm Gymnasium Mathematik als Leistungskurs, aber es ist doch schon was anderes, ob man explizit konkrete Werte ausrechnet (wie in der Schule) oder ständig irgendwelche Beweise durchführt (wie im Studium). Aber nun gut.. werde ich sicherlich auch noch rein kommen. Alles andere war auf jeden Fall zu schaffen.
  19. Hallo Fragezeichen! Ich bin auch seit Oktober 2007 an der FU Hagen und bin im Studiengang B.Sc. Informatik. Zu deinen Fragen: Kosten: Der riesige Unterschied bei den Kosten liegt darin, dass AKAD, PFFH Darmstadt etc. private Hochschulen sind, wobei hingegen die FU Hagen eine staatliche Universität ist (wie jede "normale" Präsenzuni auch) und somit vom Staat finanziert wird. Bei den privaten Unis bezahlst du also auch die Professoren etc. mit. Dies ist bei einer staatlichen Uni eben nicht der Fall. Du musst aber davon ausgehen, dass das Studium in Hagen ab 2009 teurer wird, da dann dort die Studiengebühren eingeführt werden sollen. So teuer wie an den privaten Unis wirds aber wohl nicht werden. 1.) Es gibt in machen Kursen Präsenzveranstaltungen am Wochenende, bei denen der bisherige Stoff nochmal mit dem Prof. und anderen Studenten durchgenommen werden kann. Dies sind freiwillige Veranstaltungen, aber sicherlich sehr nützlich. Diese Veranstaltungen finden um den Studiengang B.Sc.Informatik als Beispiel zu nehmen meist 2x im Semester an 2 verschiedenen Orten statt. (Dieses Mal in Bochum und in Nürnberg). Man muss zwar etwas fahren, aber es lohnt sich wohl. Bei den Klausuren ist der Anfahrtsweg meist etwas kürzer, da dort rund 15 Klausurorte in ganz Deutschland zur Auswahl stehen. Du kannst unter den angebotenen Orten frei wählen. 2.) Bisher habe ich ganz gute Erfahrungen gemacht. Wenn Fragen sind, wird man doch recht schnell und kompetent an der Uni beraten. Die einzigen schlechten Erfahrungen hängen mit meiner Selbstdisziplin zusammen 3.) kann ich dir leider nicht beantworten. Es gibt halt nur dieses Informatik-Studium 4.) An sich schon. Manchmal muss man sicherlich mehrmals drüber weg lesen; aber das wird an jeder FernUni wohl so sein. 5.) In keinem Kurs sind die Einsendeaufgaben pflicht. In manchen diesen sie wirklich nur der eigenen Leistungskontrolle. In anderen Kursen muss man jedoch eine festgelegte Punktzahl erreichen um zur Kursabschlussklausur zugelassen zu werden. Die Grenze liegt aber meist unterhalb der 50%, sodass man es sich auch mal erlauben kann, eine Einsendeaufgaben-Einheit nicht einzuschicken (oder verspätet). 6.) Es gibt an sich 3 Gründe, für das Studium einen entfernteren Ort aufzusuchen: a) Präsenzveranstaltungen - werden ein paar Mal im Semester angeboten und sind nicht verpflichtend Klausuren - durchschnittlich 2x im Semester c) Fachprüfungen - diese werden nur in Hagen angeboten. Da liegen 5 - 10 Prüfungen über das ganze Studium verteilt an. Je nach Belegung der Kurse aber frühestens ab dem 3. Semester. Insgesamt bin ich sehr zufrieden mit dem Studium. an der Zeiteinteilung und Selbstdisziplin muss man sicherlich arbeiten, aber dann ist es zu schaffen. Bei Fragen einfach melden... Gruß Stefan
  20. Das sozialversicherungspflichtige Gehalt beträgt 3000 €, du hast fälschlicherweise mit 2975 € gerechnet
  21. Hmm und dafür gräbst du einen 6 Jahre alten Thread aus ? :hells:
  22. Aber Achtung: Bei den Prozentangaben sind manchmal auch schon die Arbeitnehmeranteile angegeben d.h. schon die halbierten Werte
  23. Einfach bei der örtlichen IHK anrufen; die können dir sagen wie das in ihrem IHK-Bezirk gehandhabt wird.

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