Stony84
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Also diese Klausel ist in Arbietsverträgen mitlerweile häufig vertreten, jedoch nur wenn man in direktem Kontakt mit Betriebsreleventen Kunden steht und eine Gewisse Weisungsbefugnis hat. Denn der Betrieb muss sich ja irgendiwe davort schützen das man einfach dem Kunden vorteile verschafft um selbst die Seiten zu wechslen etc. Ist also normal, aber du kannst es mit sicherhiet einfach mal ansprechen und dir eine Begründung geben lassen, jedoch solltest du dabei aufpassen das es nicht falsch rüberkommt.
mfg
Stony84
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Also der Abschluss der Berufsausbildung bedeutet eigentlich "nur", dass man in der Lage ist Thematiken des IT Bereiches zu lernen, es beinhaltet nur selten wirkliches "Können" in spezifischen Bereichen.
Das sehe ich so ähnlich. Eines der Hauptaugenmerke ist tatsächlich dir ein brietes Spektrum aufzuzeigen und dir beizubringen wie du es dir aneignen kannst. Aber genau dann bist du gefragt. Du hast doch auch nach eigenen Angaben nun das beigebracht bekommen was dich befähigt dich zu spezialisieren.
Ich mache z.B. die Ausbildungf zum Fachberater Integrierte Systeme, die aus der IHK Ausbildung zum Fachinformatiker Integrierte Systeme besteht, plus einem halben Jahr zusätzlicher kaufmännscher Ausbildung, damit man nicht zum "sogenannten Fachidiotenm" wird und sich gegen die Kaufleute behaupten kann.
Des Weitern habe ich den MCP 70-270, 70-290, 70-291, 70-292 und bin somit Microsoft Certified System Administrator, was mich befähigt nachezu alles was in Zusammenhang mit einem Firmennetz steht zu erledigen.
Ausserdem habe ich den Cisco Certified Network Administrato (CCNA) mir dem ich auch die eigentlich Netzwerktechnik begreife.
Alles andere und teifere Spezifizierung kommt dann so und so erst mit der eigentlichen Berufserfahrung. Doch auch ich bin nicht sicher ob ich nach der Ausbildung einen Job finde. Denn man weiss nie.
mfg
Stony84
die wahrheit darf nicht ins berichtsheft
in Ausbildung im IT-Bereich
Geschrieben
Ich selbst bin tätig in der JAV eines großen Betriebes <100.000 angestellte und kann dir nur raten dich mal bei deiner JAV oder dem Betriebsrat zu melden. Dann wird meiner Erfahrung nach deine Tätigkeit in Zukunft in der Tat ausschließlich auf Berufsrelevante Theman beziehen, denn sonst drohen dem Berteib abmahnungen, strafzahlungen, oder der Enzug der Ausbildungsgenehmingung. Jedoch ist zu bedenken, dass auch ungeliebte Tätigkeiten, wie z.b. Kabelverlegen, Dokumenmtieren, etc. zu den Tätigkeiten zählen die Berufsspezifisch sind.
mfg
Stony84