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Hi, also ob so ein Shellscript die Welt noch gebraucht weiss ich nicht, aber mir sind gleich mal 3 Dinge aufgefallen ... 1) Ich glaub man muss root rechte haben um das script auszuführen oder? Wo ist die überprüfung darauf? 2) rm -r *.vad Meine gesamte Buchhaltung ist in der Datei vollcool.vad. Nachdem ich dein Script ausgeführt hab ist sie gelöscht? Blöd oder? 3) Fehlerfälle hast du überhaupt nicht abgefangen. Was passiert, wenn du während das Script läuft strg+c drückst? Räumt es dennoch auf? Oder wenn svcd ein Problem hat? Oder oder oder ... So das waren jetzt 60 Sekunden das Script überfliegen ... Also ich seh das als Azubiscript um ein bisschen bash zu üben. Und das ist ok. Aber daraus ein "Projekt" zu machen ist doch ein bisschen overkill ciao, vic
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Hi, Naja, es ist im Endeffekt indentisch. Beidesmal hat der Kunde kein Brötchen bekommen. Aber da stimmt halt mal wieder das Motto: Schweigen ist Gold ... Klagen kann jeder, aber ob er Recht bekommt bezweifle ich stark. Vertragsfreiheit ist ein hohes Gut. Ebenso wie das Hausrecht. Kannst es ja mal versuchen eine Disse zu verklagen, wenn nicht reinkommst. Dann wirst du sehr schnell merken, wie chancenlos du bist. ciao, vic
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Hi, dann ändere das doch. Es liegt NUR an dir. :beagolisc Aber wir drehen uns im Kreis - es ist halt einfacher rumzunörglen, anstatt seinen Hintern zu bewegen. ciao, vic
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Wieso iSCSI? Eine gehypte Technologie die inzwischen zurecht wieder am sterben ist (persönliche Meinung). Ich würde entweder NFS/CIFS machen (file) oder eben gleich FC (block). ciao, vic
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Hi, korrekt. Bei dem Fall oben, war der Türsteher einfach nur dämlich. Deshalb ist beste Antwort auf die Frage: "Warum darf ich nicht rein?" - "Weil ich das sage!" Im Zweifel rufst die Polizei und die schaffen dann den ungebetenen Gast weg. Also sehe ich mich da nicht auf dünnem Eis, sondern auf einer ziemlich gut ausgebauter Strasse. Mit dem Schild bin ich mir auch nichts so sicher - denn ich hab in einer deutschen Stadt (war glaub ich Köln, aber bin mir nicht mehr sicher) schonmal vor einem "Gayclub" das Schild gesehen: "Frauen haben kein Zutritt". Ob das legal ist - who knows? Ich sage wieder doch. Ich würde halt sagen: "Ich verkaufe Ihnen nichts." Völlig ohne Begründung. Dann bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Was denkst du, warum du bei einer Jobabsage keine Begründung bekommst? Weil es genug Spinner gibt, die sich bei einem falschen Wort einklagen würde ... ciao, vic
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Hi, glaub ich nicht unbedingt, denn dann würde das der Realität entsprechen. Wie gesagt werden die Leute nahezu immer aus subjektiven Gründen eingestellt, die vllt. juristisch betrachtet diskriminierend sind. Vor der AGG hat das System glaub ich auch nicht schlechter funktioniert. Aber ich bin nicht wirklich gegen das AGG, wenn man gut darauf achtet, dass es nicht missbraucht wird. @ShadowManZ Die wikischlacht ist eröffnet http://de.wikipedia.org/wiki/Hausrecht Fakt ist, dass niemand das Recht hat in deine Kneipe, Restaurant, .... (Grundstückseigentum) zu kommen und man völlig subjektiv ohne Grund entscheiden kann wer rein darf und wer nicht. ciao, vic
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Hi, ist aber so ... Unverletzlichkeit der Wohnung ? Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch ciao, vic
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Hi, ja - darf man. Ich meinte ja nur, dass es effektiv eh nix bringt, da man in einer Firma die einen nicht will (aus welchen Gründen auch immer) sowieso nicht glücklich wird. Oder glaub ihr das ernsthaft? Ich zumindest nicht. Ausserdem glaube ich, dass es heute normalerweise auch nicht anderst läuft - man stellt den ein, den man will. Fertig. Völlig subjektiv. Und ich finde, das ist auch gut so. Und der Dame aus dem Fall oben geht es mMn um Rache/Geld/... denn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nachdem der AG verklagt wurde, ist sowieso nicht mehr möglich. Speziell als Entscheider. ciao, vic
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ähh - in Deutschland gibt es glaub ich keine Lieferpflicht und man kann tatsächlich sagen: Du bekommst von mir keine Ware (aus welchem Grund auch immer) [Ausnahmen sind natürlich Dinge, die zum Leben notwendig sind - Kontrahierungszwang]. Wäre ja noch schöner, wenn man mir auch noch vorschreibt mit wem ich meine Geschäfte mache. Also manchmal frag ich mich echt, ob die Grundlagen der Marktwirtschaft allgemein bekannt sind ciao, vic
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Hi, das gibts! Und ich glaub ist garnicht so selten - je nach Branche eben. Hab letztens erst ein Interview (auf http://www1.swr.de/podcast/xml/swr1/bw/leute.xml) mit einer Firmeneigentümerin von einer reinen Frauenfirma gehört (über 100 MA). Eine echte taffe Frau - war echt beeindruckt. Wenn es nach dir geht sollte man sich doch da als Mann mal reinklagen oder? ciao, vic
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willst du damit sagen, dass das Hausrecht diskrimnierend ist und es abgeschafft gehört? Also der Wirt JEDEN reinlassen MUSS in SEINE Beiz nur weil der sich eventuell diskriminiert fühlt? Quasi das Eigentumsrecht aushebeln? ciao, vic
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Hi, ich finde die Urteilsbegründung "statistische Wahrscheinlichkeit" und die daraus folgende Beweislastumkehr so unerträglich. Laut dem Artikel heisst es ja: Statistisch gesehen sind sie schuldig. Bitte beweisen sie mir das Gegenteil. Wenn das bei anderen Fällen Schule macht, na dann heissts mal wieder - armes Deutschland Simples Beispiel: In einer Strasse wohnen 10 Spanier. Davon sind 9 schon wegen Diebstahl straffällig geworden. Irgendwann wird wieder ein Diebstahl begangen und der eine bisher unauffällige Spanier wurde in der Nähe vom Tatort gesehen. Somit hat man ein Indiz, dass er es sein könnte. Und nun kommt er vor Gericht und wird für schuldig befunden wegen des einen Indizes (er war in Tatortnähe) und der statistischen Wahrscheinlichkeit von 90%, dass er es war. Ich glaube da würde jeder mit normalem Menschenverstand sagen: Ihr spinnt doch. ciao, vic P.S.: Zum AGG - Ich finde prinzipiell sollte ein Eigentümer eines Unternehmens mit seiner Firma so verfahren dürfen, wie der Gastwirt mit dem Hausrecht in seiner Beiz.
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Hi, du hast natürlich Recht - war ein Verschreiber ... ciao, vic
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Hi, @ganymed Bei Feiertagen darf der Arbeitgeber keinen Urlaub abziehen. Aber 24.12 und 01.01 sind keine Feiertage :floet: ciao, vic
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Hi, ich hab vorher den Artikel gelesen: Urteil gegen Arbeitgeber: Frau gewinnt Diskriminierungsprozess mit Hilfe der Mathematik - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft Ein Mann hätte sich bei anderen Unternehmen umgeschaut, wenn er übergangen wird. Eine Frau klagt sich in die Führungetage mit der Begründung "statistischen Wahrscheinlichkeit der Diskriminierung". Amerikanische Verhältnisse - bin mal gespannt wo das noch hinführt ... cu, vic
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hi, was ist dann der Vorteil einer Kreditkarte, wenn das gleich vom Girokonto abgezogen wird? Dann kann ich ja gleich mit der ec/Maestro-Karte zahlen. Edit: Online einkaufen, international evtl. öfter akzeptiert sind Dinge dir mir zwar auch einfallen, aber der massgebende Vorteil - einen zinsfreien Kredit - wird damit ja ad absurdum geführt. ciao, vic
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Erfahrungen mit Headhuntern
bigvic antwortete auf janlutmeh's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Hi, RHI ist kein kleiner Laden, sondern ein relativ renommierter Schuppen. Hatte zwar bisher nix mit denen zu tun, aber wird denke ich bei so grossen Vereinen meist ähnlich laufen. Ich hab immer relativ schnell gefragt, was das genaue Aufgabengebiet, wer die Klienten und wie der Gehaltsrahmen ist. Wenn das nicht gepasst hat, dann hab ich ein persönliches Treffen abgelehnt und nicht mal meine CV rausgegeben. Das sind teilweise auch nur Sammler um ihre Datenbank zu füllen - speziell bei kleinen Agenturen. Tipp: Wenn du als "Contractor" arbeiten willst, dann würde ich aufpassen, dass sie dich nicht über den Tisch ziehen mit der prozentualen Abgabe des Stundenlohns. Da gibts riesige Unterschiede - manche wollen bis zu 30%! Hier mal ein paar links: Bewerbungsgespräch: High Noon mit dem Headhunter - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - UniSPIEGEL Headhunter: Beichtgespräch beim Berater - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - UniSPIEGEL Headhunter-Kandidaten: Vom Gejagten zum Jäger - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - UniSPIEGEL bye, vic -
Hi, warum nicht? Wenn er dem Chef vorab schon gesagt hat, dass er mehr will und der Chef ihn vertröstet hat auf Ende vom Jahr, dann hätte ich da jetzt überhaupt keine Skrupel. Anderst wäre der Fall, wenn man vor ein paar Monaten ohne Widerspruch mit dem Gehalt einverstanden gewesen wäre. Wenn du 25200 haben möchtest, dann würde ich nicht mit 25200 zu verhandeln anfangen. Mach 5-10% mehr, so dass der Chef ein Verhandlungserfolg hat. ciao, vic
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Hi, sag halt mal 28-30k. Ueberbezahlt wärst damit bestimmt nicht. Wirst ja denn sehen was er sagt ... du kannst nur gewinnen. ciao, vic
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Hi, also "möchte gern" ist ungleich "muss". Wie KoB schon gesagt hat kann man niemand zwingen im Betrieb zu bleiben - auch nach einer solchen Weiterbildung nicht, sondern nur "Strafzahlungen" vereinbaren. D.h. ich würde unterschreiben, da der Vertrag sowieso im Zweifel unwirksam ist und besser als ein regulärer Vertrag mit Strafzahlungen Und ich glaube nicht, dass ein MA Anspruch auf "Extrageld" hat wenn er eine Zertifizierung macht. (Mal abgesehen vom regulären Gehalt und den Auslagen). bye, vic
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Hi, hier noch der Link zum alten Thread ... http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/115724-schulung-5-jahre-bindung-arbeitgeber.html Ich hab die Frage nicht ganz verstanden. Muss er zu der Weiterbildung vom AG aus? Bekommt er Gehalt während der Weiterbildung? Oder was meinst du mit "ohne zahlung von x euro"? bye, vic
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Hi, ja, kann man mache. Ist nicht unüblich speziell bei sehr teurer Weiterbildungen. Normalerweise macht man da sowas wie: Wenn der MA nach innerhalb eines Jahres geht dann muss er 75% zurück zahlen. Im 2ten Jahr 50 % und im 3ten Jahr 25%. Es gibt aber eine Obergrenze, d.h. man kann nicht reinschreiben, dass er sich für die nächsten 10 Jahre verpflichtet da zu bleiben. Bzw. verpflichten da zu bleiben kann man eh niemand, aber eben diese "Strafzahlungen". bye, vic
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ähhh, da steht ja abziehen .... muss dann natürlich wie folgt sein: date -d @$(expr $(date +%s) - 600)
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Hi, mir fällt auch kein anderer weg ein, als der ... date -d @$(expr 600 + $(date +%s)) bye, vic
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Leitender Angestellter?? Karriere auf dem Schleudersitz?
bigvic antwortete auf Ikoone's Thema in IT-Arbeitswelt
Hi, hört sich nach einem miesen Deal an. Kannst du den alten Vertrag behalten und dennoch die neuen Aufgaben übernehmen? Somit hättest du den "Karriereschritt" aber nicht die Vertragsnachteile. Ansonsten würde ich einen angemessenen finanziellen Ausgleich fordern für das mehr an Verantwortung/Aufgaben. ciao, vic