Ist doch ganz einfach:
Vornamensänderung - Ändert Deinen Vornamen, allerdings nicht Dein rechtliches Geschlecht
Personenstandsänderung - Ändert Dein rechtliches Geschlecht
Rechtliches Geschlecht - Relevant bei der Geburtsurkunde, bei Eheschliessungen/Partnerschaften, behördlichen Verkehr, Strafvollzug, etc. Ist die Personenstandsänderung noch nicht durchgeführt ist man noch rechtlich als Person zu behandeln, die das vormalige Geburtsgeschlecht (in meinem Fall: Mann) besitzt.
Zielgeschlecht - Das Geschlecht zu das man äußerlich transitioniert (Bei Mann-zu-Frau => Frau, bei Frau-zu-Mann => Mann).
Heterosexuell - Man begehrt Personen des anderen Geschlechtes
Homosexuell - Man begehrt Personen des gleichen Geschlechtes
Das ganze heisst, nun bezogen auf die sexuelle Identität, eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle ist, wenn sie sich in eine Frau verliebt, lesbisch und wenn sie sich in einen Mann verliebt hetero.
Alle Klarheiten beseitigt?