Hallo,
die Passage 'bindende Bestimmungen über Arbeitsbedingungen' zitiere ich aus dem Merkblatt 1 der Agentur für Arbeit. Und ich studiere das Merkblatt aus dem einfachen Grund, dass ich vorhabe zu kündigen, und würde es gern vermeiden, dass mir die Leistungen der Agentur für Arbeit gesperrt werden. In diesem Merkblatt steht unter anderem, dass eine Sperrzeit vermieden werden kann, wenn man selbst aus wichtigem Grund kündigt. Meine Gründe sind, dass ich nach der Vertragsunterzeichnung vom Arbeitgeber erfahren habe, dass
ein Programmierer in der Fa vor ein Paar Monaten gekündigt hat, der andere und der letzte meiner Vorgänger/Programmierer in einem Monat die Fa verlässt. zahlreiche Programme, die in einer jahrelangen Programmerarbeit erstellt sind und die ich weiterentwickeln bzw. betreuen muss, ausser der Beschreibung im Pflichtenheft keine Programmdokumentation haben
Programmkommentare im Quelltext fehlen gänzlich. Ich habe inzwischen einen anderen Job gefunden, wo die Arbeitsbedingungen wesentlich besser sind. Müsste aber deswegen erst einige Monaten wöchentlich pendeln und dann umziehen. Würde die Agentur für Arbeit meine Kündigungsgründe für wichtig erkennen, dann hätte ich Chancen, dass mir zumindest teilweise die Reisekosten und eventuell die Zweitwohnung erstattet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Berater bei der BA eine Vorstellung hat, was es bedeutet, ein nicht dokumentiertes Softwareprojekt zu betreuen ist eher gering. Hat jemand irgendeine Erfahrungen in einer ähnlichen Situation bzw. Tipps auf Lager What is to do?