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weeD0r

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Beiträge von weeD0r

  1. Hallo,

    ich habe auch eine Ausbildung im ÖD gemacht und danach 1 Jahr dort gearbeitet.

    Die Ausbildungszeit zählte bei mir nicht, d.h. ich hatte eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Diese jedoch zum Quartalsende, da wir einen hauseigenen Tarifvertrag haben.

    (meiner hatte abgelehnt ;P)

    Jau, habe nach diversen Telefonaten mit Verdi letztendlich herrausbekommen, dass ich in der Tat eine Frist von 2 Wochen habe und die Ausbildungszeit demnach nicht angerechnet wird. Ich konnte mir es auch nicht vorstellen, aber nachdem ich in einigen Foren gelesen habe, dass es in einigen Fällen doch der Fall ist, wollte ich auf Nummer sicher gehen.

    Zitat Verdi: "Die Ausbildung ist ein besonderes Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Ausbildung und wird nicht angerechnet!"

    Diese Aussage hab ich mir jetzt auch nochmal vom Betriebsrat abgsegnen lassen, also sollte das wohl stimmen ;)

    Danke an alle poster... ^^

    @ qut: Personalverwaltung würde ich nur im Notfall einschalten, da ich solange ich noch nichts in trockenen Tüchern habe, lieber den Schleier des Schweigens über die Sache lege (u know?) ;)) :old

  2. Hallo zusammen,

    kann mir jemand sagen wie lang die Kündigungsfrist in folgender Situation ist?

    - Ausbildung in der selben Firma absolviert

    - anschließend sofort übernommen und einen 1-Jahresvertrag ohne Probezeit

    unterzeichnet

    - Nach 2 Monaten möchte ich nun kündigen

    Fragen:

    - wird die Ausbildungszeit angerechnet?

    - welche Kündigungsfrist besteht in beiden Fällen?

    Dieser Absatz macht mich etwas stutzig, zumal ich nicht weiß, ob die Ausbildungszeit angerechnet wird:

    Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwöfl Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit besträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber

    - von insgesamt mehr als sechs Monaten => 4 Wochen

    - von insegesamt mehr als einem Jahr => 6 Wochen

    zum Schluss eines Kalendermonats,

    - von insgsamt mehr als zwei Jahren => drei Monaten

    - von insgesamt mehr als drei Jahren => vier Monate

    zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

    So wie ich das verstehe, habe ich entweder vier Monate, falls die Ausbildungszeit mit angerechnet wird, oder 4 Wochen, falls nicht.

    Vielen Dank für eure Antworten.

  3. So, bin auch durch...

    Schriftl. 84,2

    Mündlich. 96%

    Komme damit leider nur auf genau 90% ;( Fehlte nicht mehr viel... Aber kann man nichts machen... Hauptsache das Schiffchen erstmal geschaukelt... :)

    Viel Glück an die, die noch dran sind...

    Schöne Grüße.......

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