Ich hatte erst nen Termin im AA.
Der BErater war der Vater eines Freundes, darum hat er mir auch alles recht gut und ausführlich erklärt.
Wenn du dich jetzt arbeitslos meldest, werden als Bemessungsgrundlage deines A-Geldes 60% deiner Ausbildungsvergütung genommen.
Wenn du dann während / nach der Probezeit gekündigt wirst, würden wieder nur die 60% von der AUsbildung als Grundlage genommen, da du dich bereits zum ZWEITEN Mal arbeitslos meldest.
Wenn du für die paar Tage darauf verzichtest, ist es so, dass eben für die Berechnung des A-Geldes, ein halbes Jahr von deinem Anschlussjob und ein halbes Jahr von deiner Ausbildungsvergütung genommen werden.
Sprich es wäre sinnvoller sich nicht arbeitslos zu melden.
Einzig zu beachten wäre, dass du dich bei der Krankenkasse erkundigst, ob die KV bestehen bleibt übergangsweise, oder ob du dich privat krankenversichern muss für die paar Tage .....