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tanktoo

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  1. BAG, Urteil vom 20.06.00, 9 AZR 405/99 2. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG). Das Gerichtsurteil sollte hoffe ich da oben mit verlinkt sein.

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