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Mistkerl

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Beiträge von Mistkerl

  1. Guten Morgen,

    dann möcht ich auch einmal mein Projekt zeigen. Bitte um Kritik und Info zum Antrag. Ist noch nicht ganz fertig, jedoch will ich vorab wissen ob die Richtung stimmt.

    1.0 Projektbezeichnung

    Planung und Realisierung eines Konzeptes zur zentralen Verwaltung der Clients in einem Netzwerk

    1.1 Kurzform der Aufgabenstellung

    Es wird eine Software gesucht, mit welcher Probleme von Mitarbeitern über eine Remote-Verbindung gelöst werden können.

    1.2 Ist-Analyse

    Derzeit werden Problemstellungen von Mitarbeitern immer vor Ort behoben. Es gibt keine Möglichkeit, das Problem vom Arbeitsplatz aus zu bearbeiten. Da dies sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, wird nach einer geeigneten Software gesucht.

    2.0 Soll-Konzept / Zielsetzung

    2.1 Ziel zum Abschluss des Projektes

    Ziel ist es, eine Software zur zentralen Verwaltung eines Netzwerkes in die bestehende Infrastruktur zu implementieren, welche den Anforderungen meines Unternehmens entspricht. Nach Abschluss des Projektes muss eine Software ermittelt und installiert sein, die eine Remote-Verbindung zu allen Clients im Netzwerk ermöglicht.

    3.0 Strukturplan

    3.1 Softwarevergleich / Gegenüberstellung Vor- Nachteile

    Anhand von festgelegten Anforderungen und Kriterien, welche die Software mit sich bringen muss, werden die Vor und Nachteile der einzelnen Lösungen gegenübergestellt, um so die für das Unternehmen geeignetste Software zu ermitteln.

    3.2 Kosten-Nutzen-Analyse / Entscheidung für eine Lösung

    3.3 Implementierung

    4.0 Projektphasen mit Zeitplanung in Stunden

    - Analyse des Ist-Zustandes - 1 Std.

    - Zeilsetzung - 1 Std.

    - Anforderungen / Kriterien ermitteln - 3 Std.

    - Gegenüberstellung verschiedener Lösungen - 6 Std.

    - Implementierung / Installation - 7 Std.

    - Dokumentation - 10 Std.

    Gruß Jens

  2. Und bei der Frage mit der Kündigung, glaub 4.4 war das, da muss meines Wissens nach 3 die richtige Lösung sein denn.

    § 22 Kündigung

    5 Gesetze verweisen aus 5 Artikeln auf § 22

    (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

    (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

    1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

    2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

    (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

    (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

    Hier die Seite

    Da ein Streit ja kein wichtiger Grund ist muss es laut Gesetz antwort 3 sein. Oder ist ein Streit ein wichtiger Grund? Den hat man halt schonmal :D

  3. Zum Thema Ablaufdiagramm:

    Es ist kein Ablaufdiagramm (Handbuch Seite 39)

    Diese Pfeile gehen nur in eine Richtung und nicht zurück. Also abfolgen. Es ist schon ein Vorgangskettendiagramm. Mit viel Phantasie sieht man das auch auf Seite 49

    Ich denke auch das bei der USV beides gelten wird...

    Es ist zu 99,99% ein Ablaufdiagramm! Denn in einem Ablaufdiagramm steht die Lfd.Nr., die Ablaufstufen und die Verrichtung.

    Genau so wie auch in der Aufgabe 1.8 zu sehen!

  4. Dann schau mal im IT Handbuch auf Seite 39!

    Es ist zu 100% ein Ablaufdiagramm!

    Und zu 4.4:

    § 22 Kündigung

    (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

    (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

    1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

    2.von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

    (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

    (4) 1Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. 2Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

    Demnach wäre es 3 oder?

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