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  1. laut IHK: Die mündliche Ergänzungsprüfung bezieht sich nur auf die schriftlichen Prüfungsbereiche des Prüfungsteils B. Sie kann demnach nur gewährt werden, wenn in bis zu zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche die Prüfungsleistungen mit "mangelhaft" (unter 50 bis 30 Punkte) bewertet wurden, im dritten schriftlichen Bereich jedoch mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erzielt werden konnten. d.h. im klartext in allen 3 insgesamt 50% oder nachprüfung
  2. 28.05. sind sie online kannste Dir dann auf der IHK Seite(mit Identnr und Prüflingsnr einloggen) anschauen

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