Bei uns hat man sich zunächst nach den Vorgaben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen gerichtet. Damals hieß es, Fachinformatiker gehören nicht in den BAT Zusatz Tarifvertrag für Angestellte in der DV (von 1983), da sie nur eine 3-jährige Ausbildung vorweisen. Als Tarif wurde damals BAT VIb genannt. Inzwischen ist es differenzierter und die 3-jährige Ausbildung wurde mit der, der Verwaltungsfachangestellten gleichgestellt. darum gibt es nur noch BAT VII, ggf. mit Zuschlag. Eine Stelle ist etwas höher bewertet (BAT Vc mit Bewährungsaufstieg nach Vb) und hat als Voraussetzung, die Ausbildung als Fachinformatiker, oder vergleichbare Kenntnisse und mindestens eine einjährige Berufserfahrung.
Scheinbar handhabt das jede Stelle im öfentl. Dienst anders. Ich kenne auch welche, die gleich nach der Ausbildung nach BAT IV eingruppiert wurden.
Letztendlich entscheidend ist die Stellenbewertung. Meine Stelle (Systemkoordinator/Systemadministrator) z.B. ist nicht nach den Fachkenntnissen bewertet worden sondern nach den Verwaltungsaufgaben die zu erfüllen sind. Fachkenntnisse werde nicht näher definiert und einfach mit der Ausbildung zum Fachinformatiker gleichgesetzt.
Eine annähernd einheitliche Richtlinie wäre schon wünschenswert, vor allem damit die sogenannten Stellenbewertungskommissionen mal passende Richtlinien haben.
Irgendwie frustrierend wenn die Stelle in der IT so bewertet wird, wie eine Verwaltungsstelle.
Gruß, 2-frozen