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wmfips

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  1. Ruft doch am besten mal bei der IHK-Stuttgart an. Vielleicht wenn genug anrufen überlegen siees nomal anders da es meiner Meinung nach en großer Nachteil für die Azubis in BW ist. Das stimmt in der ZP war das noch erlaubt
  2. Das habich auchimmergedacht dass das IT-Handbuch von Westermann = Tabellenbuch. In der Berufschule war das IT-Hanbuch auch als Tabellenbuch bekannt. Doch die gute Frau sagte ausdrücklich dass das IT-Handbuch nicht erlaubt ist. Das regelt aber IHK für IHK anders. Also in BW ist es nicht erlaubt. MfG
  3. Hallo zusammen, hab gerade beider IHK-Stuttgart angerufen. Und wollt nur fragewelch Auflagedes IT-Handbuches erlaubt sind darauf meinte sie dass das IT-Handbuch in Baden-Württenberg nicht erlaubt sei aber ein Tabellenbuch und eine Formelsammlung sind erlaubt. Da haben die Kollegen aus den anderen Bundesländer vorteile. Viel Glück allen für diePrüfung mitoder ohne Tabellenbuch
  4. Hallo zusammen, hab gerade beider IHK-Stuttgart angerufen. Und wollt nur fragewelch Auflagedes IT-Handbuches erlaubt sind darauf meinte sie dass das IT-Handbuch in Baden-Württenberg nicht erlaubt sei aber ein Tabellenbuch und eine Formelsammlung sind erlaubt. Da haben die Kollegen aus den anderen Bundesländer vorteile. Viel Glück allen für diePrüfung mitoder ohne Tabellenbuch

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