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dominika

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Beiträge von dominika

  1. huhu dominika,

    bis zur vollendung zum 25. lebensjahr (also wenn du 26 oder älter bist, sind sie nicht mehr unterhaltspflichtig) sind deine eltern für den unterhalt zuständig. hast du schon eine abgeschlossene ausbildung bzw. studium ist der unterhaltsanspruch auch abgegolten. solltest du bereits ein kind haben, bildest du mit dem eine eigene bedarfsgemeinschaft und könntest somit auch ausziehen. während der ausbildung könntest du auch ausziehen und bab beantragen. allerdings müssen, wenn deine eltern zuviel verdienen, sie dir was abgeben bzw wird das halt bei der berechnung von bab angerechnet.

    Vielen dank für die Hilfe. Das heißt dann so viel, dass sie mir nix Zahlen müssen, bis auf wenn sie zu viel verdienen. Wie könnte man aber das denn umgehen? Ich möchte nämlich von meinen Eltern nichts nehmen müssen.Ich will denen nicht mehr zur Last fallen.

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