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Definition von "Mehrarbeit"
in IT-Arbeitswelt
Geschrieben
Moin!
Meines Wissens nach heißt hier gesetzliche Regelung, daß bei normalen Angestellten max. 20h/Monat mit dem Gehalt abgeglichen sein dürfen, bei leitenden Angestellten max. 30h/Monat.
Für darüber hinaus gehende Überstunden muß dann eine Abgeltung erfolgen.
In manchen Tarifverträgen/Arbeitsverträgen gibt es dann noch Unterscheidungen bzgl. angeordneter und freiwilliger Überstunden...
Gruß
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