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thunder85

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  1. Danke für die vielen Hinweise, Akku. Werde dann schauen, ob die grafische BEP Analyse noch in die 10 Seiten, so die Vorgabe IHK Hannover, passen, oder nicht. Tabellen habe ich dahingehend ergänzt, dass diese die Planung (SOLL), die tatsächlichen Zahlen (IST), sowie deren Differenzen veranschaulichen. Zu jeder Tabelle Erläuterungen, damit ersichtlich ist (sein soll), dass ich die Zahlen auch auswerten und in Relation setzen kann. Klassendiagramm für ein kleines Projekt mit 70 Std. wäre auch meiner Meinung nach nicht so sinnvoll. Sequenzdiagramm klingt interessant, vielleicht an einem konkreten Beispiel aus der Funktionalität. Mal schauen, wo es passt. Es wird hoffentlich nicht erwartet, dass ich jede Funktionen mit Diagrammen versehe. Dachte bisher an die Offensichtlichen, das Use Case als Einstieg, ERM der alten und neuen Datenbank, Sequenz-, bzw. Aktivitätsdiagramm für interessante Funktionen der Anwendung. Bzgl. dem BEP stellt sich mir eine Frage, da es sich bei meinem Projekt um eine kostenlose Zusatzleistung des Unternehmens handelt, die Arbeitszeiten verringen soll. Darüber habe ich den BEP ermittelt, jeweils für SOLL und IST. Wären zwei separate Grafiken in den jeweiligen Bereichen oder eine gemeinsame im Zeitvergleich sinnvoller? EDIT: Bzgl. dem Spiralmodell frage ich mich, ob ich es im Rahmen der Projektrealisierung erwähnen soll, oder explizit vorher bei der Planung erläutern soll. Derzeit beschreibe ich nur, dass einzelne Komponenten implementiert und getestet werden, danach zur Gesamtanwendung hinzugefügt und erneut getestet werden. Danach beginnt das Spiel von vorne für die folgende Komponente. Wo würdet ihr das zu Grunde liegende Modell erwarten und wie ausführlich erläutern?
  2. Danke für den Hinweis. Fußnoten sollen wir vermeiden, aber die Form des Verweises ist gut. Es sind nicht viele Verweise, das meiste ist - typisch Doku - Bla, Bla.
  3. Derzeit schreiben viele, darunter auch ich, an der Doku für die AP 2010. Jedoch schwirren mir noch einige wenige Fragen im Kopf herum, vielleicht weiß hier jemand Rat... 1.) Spiralmodell Mein Projekt ist eine Anwendung, die ich in mehreren Schritten entwickelt habe. Immer eine Komponente, lösgelöst vom ganzen, dann integriert. So habe ich nach und nach - gemäß dem Pflichtenheft - das Projekt erstellt. Für jede Komponente habe ich getestet, usw. Daher dachte ich daran, explizit das Spiralmodell zu nennen in der Doku bzgl. der Projektphasen. Nun frage ich mich aber, wie ich es am Besten verwenden kann. Hat jemand Vorschläge, wie man die Abläufe der Konzeption, Implementierung und Testing anhand des Spiralmodells gut schildern kann? 2.) Tabellen vs. Fließtext Um den Fließtext zu lockern und die Lesbarkeit zu erhöhen, habe ich bereits für die Zeit (Soll & Ist) Tabellen erstellt. Nun bieten sich weitere Kapitel, z.B. Kostenplanung an. Sparsam umgehen, Tabellen möglichst vermeiden oder doch ausführlich einsetzen um besser zu visualisieren? Immerhin benötigen Tabellen mehr Platz als Fließtext und es soll nicht der Eindruck entstehen, dass ich nur Platz verschwenden will. 3.) Grafiken & Diagramme Ich füge alle Grafiken und Diagramme in Anhänge. Da wären ein UseCase (UML) und ein ERM. Da es eine RIA ist, die MVC verwendet, denke ich über ein Klassendiagramm nach, aber es sind nur drei Klassen, der Controller und die Views... Vielleicht eine Ordnerstruktur als Diagramm? Oder ein GANTT als Übersicht des gesamten Projekts? Was meint ihr, welche sollten drin sein? 4.) Verweise auf Anhänge An einigen Stellen möchte ich auf Anhänge verweisen, z.B. auf Abb. X in Anhang B oder Codeschnippsel Y in Anhang A. Wie am besten verweisen, da die einzelnen Dinge in unterschiedlichen Anhängen sind? Vllt so - (vgl. Anhang B, Abb. X)?
  4. Aufgrund vieler mehrdeutiger Fragen, bzw. möglicher mehrfacher richtiger Lösungen je Frage, würde ich gerne wissen, wann man die vorläufige Lösung von der OHK erhält und wann man Einspruch / Beschwerde gegen vermeintlich "unglücklich" gestellte Fragen einreichen muss. Wir Azubis hier im Betrieb sind uns einig, dass viele Fragen "unglücklich" gestellt wurden, so dass mehrfache Lösungen möglich sind. Nicht dass uns am Ende eine Lösung als falsch angerechnet wird, weil die Lösungsbögen mit einem Muster verglichen werden und etwaige weitere richtige Lösungen dadurch unter den Tisch fallen.
  5. Die ZWP war bescheiden aufgebaut. ZB die Frage zu den englischen Begriffen Chef - Chief und Boss Büro - Bureau und Office Was wird nun als richtig anerkannt? Man konnte/ durfte ja nicht alle richtigen Lösungen eintragen. Oder die Aufgabe mit der Anzahl der benötigten Blocks, die zu 80% belegt sein sollen. Rechnet man über die Anzahl der in einen Block passenden Datensätze kommt man auf 1000. Rechnet man, wie ich es auch gemacht habe, über den Speicherbedarf der Datensätze, so kommt man auf 989. Beide Ergebnisse sind wiederum richtig, je nach Ansatz. Insgesamt empfand ich die Prüfung als sehr kaufmännisch ausgelegt und die wenigen IT Fragen waren überwiegend lächerlich. Hat jemand eine Kopie der ZWP? Es ist zwar erst zwei Tage her, aber ich habe die meisten Fragen bereits vergesssen.
  6. Also am Besten bei jeder Frage, die einem mehrdeutig ertscheint eine kurze Begründung schreiben? Das kann es ja auch nicht sein. Wie geschrieben, sind das nur drei Beispiele dafür, wo Mitschüler, Lehrer und ich, die Fragen anzweifeln, weil sie nicht eindeutig formuliert sind. Wir bekamen den dezenten Hinweis, dass die Auswertung anhand einer Musterlösung erfolgt und was davon abweicht wird als falsch gewertet. Ausnahmen stellen Rechnungen dar, die Folgerichtig sein können. Auf den IHK prüfungsbögen habe ich mal gesehen, dass KB=1000 stand und mal KB01024. Da ist es eindeutig, womit man rechnen soll. Formal ist es falsch. Aber das soll mir und den anderen Prüflingen egal sein. Muss ich also akzeptieren, dass mir evtl. Fragen als falsch gewertet werden, weil diese nicht exakt eindeutig formuliert wurden? Ich frage mich ernsthaft, was daran so schwer ist, eindeutige Fragen und Antworten zu stellen. Auch interessant aus ZWP 08: Was kennzeichnet eine Matrixorganisation. Richtige Antwort: Ein Mehrliniensystem bla bla bla. Antwort hat nichts mit der Frage zu tun...
  7. Ich frage, besonders im Bezug auf bisher gesichtete ZWP, bei denen nicht eindeutige Fragen vorkommen. ZB: Wähle 2 Pixelgrafikformate mit rel. platzsparende Speicherung, univ. Einsetzbarkeit, effektive Verwendung Internet. BMP, CDR, GIF, HTM, JPG, TIF, WMF Hier kann man sich nun über GIF, JPG und TIF streiten. in 2008 gab es die Frage danach, was nicht den Erfolg einer Abteilung beschreibt. Leider kann man alle Möglichkeiten begründet als richtig angeben. Dann gab es die Aufgabe mit dem Ablaufdiagramm, in dem man die Symbole zuordnen sollte. Hier gab es mehrere Lösungen, die alle logisch sind und man begründen kann. Auch beliebt. Mal bedeutet 1KB 1000 Byte (ZWP <2005) und mal 1024 Byte (ZWP >2005). Habs beim Querlesen gesehen. Sowas nervt einfach und macht unsicher. Wie soll man denn nun rechnen?! Beide Einheiten bedürfen gegenseitige Umrechnungen, was die IHK auch verwirren würde Nur interessiert die IHK doch keine Begründung (so unsere Auskunft). Sondern lediglich die computergenerierte Lösung, bzw. die Folgerichtigkeit.
  8. Beim Lernen für die kommende ZWP sind mir viele "schwammig" formulierte Fragen aufgefallen. Darunter leider auch sachlich falsche Fragen / Lösungen. Dies bestätigten auch die Lehrkräfte, die einige Fragen mit uns bearbeitet haben. Jedoch konnten sie uns nicht mitteilen, wie wir uns korrekterweise verhalten sollen. Wenn ich nun Fragen beantworte, die schwammig formuliert sind, bzw. deren Lösungen sachlich falsch sind, bzw. nicht eindeutig, und ich dadurch Punktabzug bekomme, wie sollte ich mich verhalten? Für die ZWP ist es eher nebensächlich, aber für die AP enorm wichtig. Kann ich Ergebnisse der IHK anfechten? Wenn ja, wie muss ich belegen, dass der Irrtum/ Fehler bei der IHK liegt?
  9. Würde mich über Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen für FIAE freuen, wenn möglich mit Lösungen. Zeitraum 2001 - 2008, wenn möglich. Bitte an rm-design@gmx.net Vielen Dank im Voraus!
  10. Vllt denke ich wg. dem Studium noch zu theoretisch. Will eben am Ende einen perfekten Schein haben, bis ich mein Studium abschließe. Im Stduium ergab sich folgende Problematik: 1kB (SI) = 10E3 Byte (1000 Oktett) -> Kilobyte 1KB (BI) = 2E10 Byte (1024 Oktett) -> K-Byte Ki(bi)byte hier ist die unterschiedliche Vorsilbe (groß/ klein k) deutlich zu erkennen. Nun wird dieses Schema fortgesetzt, was aber nicht mehr eindeutig unterscheidbar ist, weswegen man die XiB Bezeichnung schuf. XB ist also nicht eindeutig. Bsp: 1 MB (SI) = 10E6 Byte -> Megabyte 1 MB (BI) = 2E20 Byte -> M(eb)ibyte -> auch MiB In der Uni haben wir stets alles in Binärform gerechnet, was auf die Binärtechnik, sowie der Oktettbildung zurückzuführen ist. Des Weiteren wurde uns umgehend die Umrechnung von SI in BI eingehämmert. SI entspricht eher der techn. Anwendung, BI der wissenschaftlichen. Ist eine Frage wie in der Elektrotechnik in welcher Richtung die Elektronen fließen Beide Ansichten sind richtig, aber in diesem Fall ist die Eindeutigkeit leider kaum gegeben. GB kann sowohl 2E30 als auch 10E9 bedeuten, lediglich GiB wäre eindeutig. Noch eine Kleinigkeit zur (dummen) IHK: xEn oder x^n ?! Nur zur Sicherheit. Rechenwege angeben? Alte Lösungen zeigen Alles, aber irgendwie war Nichts falsch xD (Faulheit der Prüfer?)
  11. bzgl. 1024x1000 ich hatte eine Erleuchtung, auch Wikipedia genannt 3,5" Diskette: 1MB = 1000 x 1024 Daher hat der olle Lehrer wohl sein Wissen ^^ Langsam wird es sehr philosophisch. Wichtig ist, dass die IHK lt. den bisherigen Aussagen beides akzeptiert, solange man es nicht vermischt. Offen ist noch der erste Rechenschritt (lt. alten Zwischenprüfungen kennzeichnet die IHK nicht, welche Einheit sie verwendet.). 80GB = 80 * 10E9 Byte oder 80GB = 80 * 2E30 Byte (korrekt wäre 80GiB) Welches davon sollte ich annehmen? Falls Erstes zutrifft, dann sollte ich vorher in Binärpräfixe umrechnen, oder nicht?
  12. @Ikaruga: Das der Blödsinn meines Lehrers eben absoluter Schwachsinn und somit falsch ist, ist mir bewusst. Ich bin nur verwundert darüber, ob die IHK Wissen ignoriert, welches jedem Informatikstudenten im 1. Semester beigebracht wird. Zu Mal die kiB / KB Einheit seit 1998 oder so Standard ist, sich nur noch nicht durchgesetzt hat. Kann mir jemand sagen, ob ich bei 80GB einfach auf Byte hochrechne (mit 1024 als Faktor) oder erst auf die (wie es Windows auch anzeigt) ca. 75GB herunterrechnen muss und dann wieder hochrechnen?! Das Gleiche müsste ich dann auch bei dem 2MB Bild tun. Kann mir nicht vorstellen, dass das von einem Azubi (vorallem in einer Ausbildung ohne Mathematik!) verlangt wird. Mir ist es rel. egal, hab ja vorher studiert, aber wo man sich Arbeit sparen kann...
  13. Der Lehrer ist folgender Ansicht (zusammengefasst): 1 Byte sind 8 Bit -> 2E3 = 8 1 KByte sind 1024 Byte -> 2E10 Byte 1 MByte sind 1000 KByte -> "es heisst ja kilo" (das geht mir net mehr aus dem Kopf) Er machte eine Ausnahme für rotierende Speicher, hier rechne man anders, so habe er es mal gelernt. Muss ich in der Prüfung deutlich machen, welche Einheit ich benutze? 1KB (1024) = 1 kiB (1024) != 1kB (1000) Hmm, in dem Beispiel stellt sich mir eine essentielle Frage. Wenn dort 80GB steht, rechne ich dann schlicht auf byte hoch (wie geschehen) oder rechne ich erst den dezimalen Bytewert aus und teile diesen dann durch 1024?! Ich tendiere zum Ersten, erscheint mir logischer und espart minimale Rechenarbeit ^^
  14. Wir haben eine hitzige Diskussion in der BBS bzgl. der IHK Prüfung. Da ich zuvor studiert habe, sind mir (und einigen Anderen) - im Gegensatz zu vielen Lehrkräften - die Unterschiede in den Einheiten bekannt. Der konkrete Streit geht aus einer Zwischenprüfungsaufgabe hervor. Es sollte berechnet werden, wieviele Bilder (2MB) auf eine Festplatte mit 80GB passen. Der Lehrer stellte folgende irrwitzige Rechnung an, die falsch ist: 80 (GB) x 1000 (MB) x 1000 (kB) x 1024 (= 81920000000 Byte 2 (MB) x 1000 (kB) x 1024 ( = 2048000 Byte ==> 81920000000 / 2048000 = 40000 Bilder Ein Schüler stellte die einfache Rechnung an: 80 (GB) * 10E3 = 80000000 2 (MB) * 10E2 = 2000000 ==> 80000000 / 2000000 = 40000 Bilder Andere, darunter ich, rechnen so: 80 (GB) * 1024 (MB) * 1024 (KB) * 1024 ( = 85899345920 2 (MB) * 1024 (KB) * 1024 ( = 2097152 ==> 85899345920 / 2097152 = 40960 Bilder Nun ist die Frage, da in einem Monat die Zwischenprüfung ansteht und unserer Lehrer uns partout die Auskunft verweigert (2E10 anstelle von 10E§ ignoriert), welche Rechnung gemäß IHK Richtlinien die richtige ist und demnach anerkannt wird. Ebenfalls stellt sich uns anfangs die Frage, ob man die 80GB vllt andersherum rechnen müsste, sprich reduzieren, so das man auf einen Wert um die 72GB kommt (80 (G)Byte ). Habt ihr Erfahrungswerte und Fakten zu diesem philosophischen IT Thema? Ich kann mich zwar nur schwer damit anfreunden meine Studiumskenntnisse zu verleugen, aber deswegen will ich mir nicht meine Prüfung versauen. Vielen Dank im Voraus.
  15. Würde mich über die Abschluss- und Zwischenprüfungen der letzten drei Jahre (06 bis 08) freuen. Möchte einen Überblick über das erhalten, was mich in naher Zukunft erwarten wird. Bitte per mail an info@rmdesign.de Danke.
  16. Habe vor Beginn meiner Ausbildung an der Uni Informatik, B.Sc. studiert, 5. Semester, dann ging mir das Geld solangsam aus und das theoretische Mathje machte Probleme. Nebenfach war BWL, habe ich vier Semester lang, sprich vollständig, gehabt. Ich denke daher, dass ich alle wirtschaftlichen Kenntnisse nur auffrischen muss. Softwareentwicklung und - qualität habe ich ebenfalls erfolgreich im Studium durchgebracht. Programmieren, IT-System, Mathe, E-Technik, usw. waren in den ersten beiden Semestern stark vertreten, das müsste ich wiederholen. Mathe gibt es an meiner BBS nicht für Informatiker, außer Dreisatz und so ein Schmu im Rahmen von Rechnungswesen und E-Technik. Denke, dass ich das auch schnell lernen kann. Habe mich nur eher gefragt, ob ich zur Prüfung zugelassen werde, wenn ich doch in der falschen Klasse - bedingt falscher Beruf - sitze. Oder ist das völlig irrelevant für die Prüfung? Beginne ja nun meine AE Ausbildung im zweiten Lehrjahr einer SI Klasse. Im dritten LJ unterscheiden sich diese ja. Jedoch sieht es bei mir nach einer Verkürzung auf 1,5 Jahre aus, wodurch ich widerum nur drei Mal Blockunterricht im dritten Lehrjahr habe.
  17. Nachdem ich nun das erste Lehrjahr überspringen darf, werde ich eine Ausbildungsklasse des zweiten Lehrjahres versetzt. Nun ist leidder die Situation, dass die Schule, an der ich bin, nur eine FISI Klasse zeitgleich mit meiner jetzigen FIAE Klasse hat. Nun unterscheiden sich beide Ausbildungen erst im dritten Lehrjahr, welches ich wohl noch einmal um die üblichen sechs Monate verkürzen werde. Ich frage mich jedoch, ob ich eine FIAE Prüfung ablegen kann, da ich nun in einer FISI Klasse bin. Gibt es irgendwelche Besonderheiten, die es zu beachten gilt, bzw. Einschränkungen? Oder muss ich mir keine Gedanken machen, den FIAE Stoff lernen und ruhigen Gewissens ins in 1,5 Jahren zur Prüfung gehen?
  18. Habe nach einem Gespräch mit dem Firmenchef die Erlaubnis bekommen zu überspringen. Somit habe ich einen neuen Vertrag erhalten, der zwei Jahre Ausbildungszeit beinhaltet. Damit ist dieses Thema und meine Angst geklärt.
  19. Danke für die schnelle Antwort. Ich habe keinen Ausbilder im eigentlich Sinn. Es wurde ein Mitarbeiter (Informatik-Assistent) dazu benannt, aber wie geschrieben, es kommen keine Ausbildungsinhalte in der Tätigkeit vor und von daher ist er nur ein Platzhalter, der angegeben werden muss. Mit meinem Abteilungsleiter habe ich schon gesprochen. Er wusste a) nicht, dass ich ein Berichtsheft führen muss und ist es ihm egal, wielange die Ausbildung dauert und somit hat er mich an den Personalchef verwiesen. In meinem Ausbildungsvertrag gibt es einen Absatz dazu, der jedoch vom Betrieb nicht ausgefüllt wurde trotz meiner Hinweise (und Nachweise) bzgl. meines Studiums - welches nicht unerhebliche fünf Semester dauerte. Habe aus überwiegend finanziellen Gründen abgebrochen und möchte es nach der Ausbildung fortsetzen, falls möglich. Ich habe die Firma mehrfach darauf aufmerksam gemacht, aber sie haben meine Vorbildung einfach nicht gemeldet/ eingetragen. Nun frage ich mich, ob ich meine Vorbildung noch irgendwie anrechnen lassen kann. Gerade im ersten Lehrjahr, der Grundsteinlegung, werde ich mich zu Tode langweilen aufgrund meines Studiums. Und nein, darüber freue ich mich nicht und es ist kein Paradies für mich... Meinem Betrieb war seit dem Vorstellungsgespräch bekannt, dass ich studiert habe, was auch eine Bedingung für die Einstellung dort ist. Daher ärgert mich das derzeit schon etwas. Habe mehrfach gelesen, dass Abitur und ein eventuelles Studium zur Verkürzung auf zwei Jahre führen, sofern dies vom Betrieb beantragt/ mitgeteilt wird. Und genau das tat der Betrieb nicht. Ich würde nun aber gerne davon Gebrauch machen, jedoch will ich meine Ausbildung auch nicht riskieren. Der Betrieb begründet seinen Wunsch auf Beobachtung von bis zu einem Jahr damit, dass sie absolut sicher sein wollen, dass ich geeignet und Willens bin für die praktische Ausbildung. Für mich ist das klar eine Hinhalte Taktik. Könnte ich nach einem Jahr noch überspringen (nicht verkürzen auf 2,5 Jahre!)? Ich glaube irgendwie nicht. Ich habe vier Monate Probezeit und erachte diese Zeit als ausreichend um festzustellen, ob jemand geeignet und Willens ist oder nicht. Wirkliche Alternativen scheine ich nicht zu haben. Externe Prüfung aufgrund eines Studiums erscheint mir unrealistisch, zu Mal ich nun in einer Ausbildung bin und dadurch Vertragsbruch begehen würde. Und wer würde mir bescheinigen, dass ich geeignet bin. (siehe Bundes-Ausbildungsgesetz) Verkürzen auf 2,5 Jahre wäre eine Möglichkeit, wäre aber nur ein Teilerfolg. Ich sträube mich derzeit so gegen das Verhalten meines Betriebs, da es bisher eine mündliche Abmachung gab diesbezüglich, an die ich mich strickt hielt und nun erwarte, dass auch die andere Partei sich an die Vereinbarung hält. Aber daraus habe ich nun gelernt, immerhin Etwas, das ich aus der Ausbildung mitnehme. (Vertraue niemals den Zusagen deines Betriebs *Sarkasmus*)
  20. Ich habe am 01.08. nach Abbruch meines Informatikstudiums im 5. Semester eine Ausbildung zum FI AE begonnen. Habe den ersten Block der Schule rum und von allen Fachlehrern aufgrund meiner bisher erbrachten Leistungen und meiner Vorkenntnisse die Empfehlung bekommen direkt ins zweite Lehrjahr einzusteigen. Sprich zu springen. Darauf habe ich den Personalchef meiner Firma angesprochen und er fährt eine Hinhaltetaktik. Er ist der Ansicht, dass ich auch noch nach einem Jahr springen könne und dass die Firma mehr Zeit brauche mich zu beobachten, damit sie wissen, wieviel Einsatz ich zeige und wie ich in der Praxis lerne. Nun muss ich aber ehrlich sagen, dass ich Nichts in der Firma lerne. Ich werde seit dem ersten Tag als fester Mitarbeiter behandelt, es werden bewusst keine Lehrinhalte in der Ausbildung "durchgeführt". Ich habe meinen täglichen wiederkehrenden Arbeitsablauf, der mir generell Spaß macht, aber eben Nichts mit der Ausbildung zu tun hat. Ich programmiere nicht, ich entwickle Nichts, sondern ich bearbeite Kundenanfragen, schreibe Mails, baue Drucker auf und ab und drucke auf diesen. Jeden Tag. Nun gab es im Vorfeld des Vetragsabschluss die mündliche Vereinbarung, dass ich mir mindestens einen Block des ersten Lehrjahres an der Schule ansehen solle und mich ggf. dann melden um zu verkürzen. Nun stellen sich mir einige Fragen hierzu, die ich vorerst nicht gegenüber meiner Firma und der hiesigen IHK stellen möchte, da ich keinen Anlass für eine Abmahnung oder Kündigung liefern will. Vielleicht wisst ihr bei der ein oder anderen Frage rat, wäre super. 1.) Muss ich diesen Klos schlucken und die drei Jahre stillschweigend durchziehen? 2.) Haben mein Studium und die Empfehlungen der Lehrer keine Bedeutung/ Gewichtung? 3.) Wäre eine Prüfung in meinem Fall ohne komplette Ausbildung möglich? (Gibt den Absatz im Ausbildungsgesetz) 4.) Teilt die IHK Kontaktaufnahmen meinerseits meiner Firma mit? 5.) Muss ich es akzeptieren, dass ich keine Lehrinhalte in meiner praktischen Ausbildung erhalte? 6.) Wie hoch schätzt ihr das Risiko einer Kündigung ein, wenn ich darauf aufmerksam mache, dass Lehrinhalte fehlen und dass ich überspringen möchte. 7.) Gibt es Frist, bis zu der man das erste Lehrjahr überspringen kann? 8.) Kann man eventuell das dritte Lehrjahr auslassen? Wie sinnvoll erscheint euch diese Möglichkeit? Habe in der Uni eigentlich schon alle Themen aus Wirtschaft und Informatik gehabt, die in der Ausbildung dran kommen. Wäre für mich ein Wiederholungslernen, ich nenne es mal so. Habe bereits Unterlagen für alle Lehrjahre und würde mir jetzt schon zu 65% eine Prüfung zutrauen.

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