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  1. Ja danke erstmal für die vielen infos. also mit abschlussarbeit ist meine bachelorarbeit vom studium gemeint, und vielleicht mein zukünftiger Chef ist nun an diesem Programm interessiert. Von daher weiss er bescheid.
  2. Hi ich habe mal ne Frage bezüglich des Vermarkten von Programmen. Enstanden ist das Produkt durch eine Abschlussarbeit. Ich habe mich bei einigen Kollegen informiert, und laut (§ 19 UStG ) wär man als Kleinunternehmer befreit wenn der Umsatz unter der bestimmten Grenze liegt.Da es sowieso soweit nicht kommen wird und ich nur paar Hundert verlangen möchte, würde ich gern wissen, ob ich nun ein Gewerbe anmelden muss. Ist Bei einem einmaligen Verkauf ein Anmelden von einem Gewerbe nötig.? Könnte ich einfach eine Rechnung stellen.? Dabei würde ich die Nutzungsrechte vermarkten, in dem Fall nur für interne Zwecke. Das Produkt ist fertig und wurd in erster Linie nicht für eine Gewinnerzielung programmiert. Jedoch wären Büros u.a. am Programm interessiert.

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