tja...es stimmt .....
Ich habe jetzt alle Daten und Schreiben zusammen... (rechtsamwälte der IG Melall, ÖTV und und und........
Fakt ist.....
Solange die Kinder entweder Arbeitsuchend, Auszubildende oder Studenten sind dürfen sie Einkommen bis zu 7400 Euro beziehen...
Wenn sie normal Arbeiten und unter 21 Jahre alt sind (so wie in meinem Fall) dürfen sie nur bis 400 Euro verdienen. Sollen die Kinder über 400 Euro verdienen, entfällt der Anspruch auf Kindergeld.
Es ist Paradox. Ich weiß.....aber unsere hohen Herren, die Gesetzgeber, sind der Meinung----- wenn ich einen Apfel mit blauer Lebensmittelfarbe anstreiche, ist es kein Apfel mehr.
Noch ein Tipp am Rande von mir.
Wenn Kinder keinen Ausbildungsplatz finden sollten, was heutzutage ja vorkommt, aber einen Arbeitsplatz finden (Aushilfe, am Band oder etwas) wo man keine Ausbildung zu braucht, man aber Sozialversichert ist.....IMMER beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatz suchend melden. Denn dann besteht weiterhin für die Eltern Anspruch auf Kindergeld bis zum 21.sten Lebensjahr des Kindes.
Man sollte das Geld nehmen wo man es bekommen kann.
Ich danke allen die sich für und mit mir den Kopf zerbrochen haben
und muß sagen....so ein Forum ist ne Klasse sache. Immer weiter am Ball bleiben.
Ich verbleibe mit vielen Grüßen
Harry 18