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harry 1967
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Beiträge von harry 1967
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tja...es stimmt .....
Ich habe jetzt alle Daten und Schreiben zusammen... (rechtsamwälte der IG Melall, ÖTV und und und........
Fakt ist.....
Solange die Kinder entweder Arbeitsuchend, Auszubildende oder Studenten sind dürfen sie Einkommen bis zu 7400 Euro beziehen...
Wenn sie normal Arbeiten und unter 21 Jahre alt sind (so wie in meinem Fall) dürfen sie nur bis 400 Euro verdienen. Sollen die Kinder über 400 Euro verdienen, entfällt der Anspruch auf Kindergeld.
Es ist Paradox. Ich weiß.....aber unsere hohen Herren, die Gesetzgeber, sind der Meinung----- wenn ich einen Apfel mit blauer Lebensmittelfarbe anstreiche, ist es kein Apfel mehr.
Noch ein Tipp am Rande von mir.
Wenn Kinder keinen Ausbildungsplatz finden sollten, was heutzutage ja vorkommt, aber einen Arbeitsplatz finden (Aushilfe, am Band oder etwas) wo man keine Ausbildung zu braucht, man aber Sozialversichert ist.....IMMER beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatz suchend melden. Denn dann besteht weiterhin für die Eltern Anspruch auf Kindergeld bis zum 21.sten Lebensjahr des Kindes.
Man sollte das Geld nehmen wo man es bekommen kann.
Ich danke allen die sich für und mit mir den Kopf zerbrochen haben
und muß sagen....so ein Forum ist ne Klasse sache. Immer weiter am Ball bleiben.
Ich verbleibe mit vielen Grüßen
Harry 18
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klasse
werde ich gleich mal machen...googel, die allwissende müllhalde im WWW;)
Herzlichen Dank
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Guten Abend zusammen
Ich hätte da mal ne frage.....
Meine Tochter (im September 21 geworden) ist, ohne eine Lehre zu machen, bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und verdient im Jahr unter 7400 Euro.
Ich bin im öffendlichen Dienst und mein Arbeitgeber sagt jetzt das ich das von denen gezahltes Kindergeld von Februar (da hat meine Tochter angefangen zu Arbeiten) bis jetzt zurückzahlen soll, da es nicht ein 400 Euro Job ist.
Laut aussage eines Bekannten von der IG Metall (ist zwar nicht ÖTV) sagt, das ich es nicht brauche.
Googel kann mir auch nichts brauchbares an infos liefern.
Kann mir hier jemand eine Info geben? Wäre überaus nett......
LG Harry
Kindergeld im öffendlichen Dienst
in IT-Arbeitswelt
Geschrieben · Bearbeitet von harry 1967
hi mistro
ist ja richtig....
Solange Kinder in der Ausbildung sind, Studieren oder Arbeitssuchend (oder Lehrstellen suchend) gemeldet sind, bekommst man Kindergeld. Dann darf das einkommen der Kinder bis 7400 Euro (im Jahr)betragen.
Bei "normaler" Arbeit nur bis 400 Euro (im monat = 4800 im Jahr)
So steht es auch in meinem Beitrag![;)](https://www.fachinformatiker.de/uploads/emoticons/default_wink.png)
Harry 18