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simsalabim

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  1. Hallo nochmal, es ist ja auch nicht direkt die Rede von Vorstellungsgesprächen, sodern da geht es um Ersatz von Aufwendungen, ujnd dazu zählen nun mal auch Vorstellungskosten. also wenn Ihr es genau wissen wollt. ich war das letzte Jahr auf 10 Vorstellungsgesprächen und habe mich bei allen Unternehmen nach der absage gemeldet und um die ersatattung meiner kosten gebeten. Bei manchen habe ich den Zusatz gemäß Â§670 verwendet. das könnt ihr nun so machen oder es lassen. ich könnt aber auch selbst im Internet recherchieren, da gibt es genügend Themen zu.
  2. Folgenden Link mal bitte folgen: Bewerbungs-Tipps: Fahrtkosten, Bewerbungskosten, Absetzbarkeit Zudem gibt es den $670 im BGB, da hatte ich wohl mit den anderen beiden vertan. hatte das auch aus dem internet rechechiert. Der Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für das Vorstellungsgespräch richtet sich nach § 670 BGB. Durch den Arbeitgeber sind die angefallen Kosten für das Vorstellungsgespräch zu erstatten. Dies sind Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Übernachtungskosten. Bei der Nutzung eines privaten PKW´s sind die Kosten der steuerliche geltenden KM-Pauschale zu ersetzen. Bei Bahnfahrten sind dies die Kosten für Hin- und Rückfahrt mit 2. Klasse. Eine Verpflichtung zur Erstattung der angefallenen Kosten für ein Vorstellungsgespräch durch den Arbeitgeber besteht dann nicht, wenn der potentielle Arbeitgeber bereits bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch die Erstattung notwendiger Aufwendungen ausgeschlossen hat. Hoffe nun alle klarheiten beseitigt zu haben
  3. bitte schön Die rechtliche Lage ist eindeutig: Nach den §§ 662 bis 676 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Arbeitgeber die Kosten tragen, die dem Bewerber im Rahmen des Vorstelllungsgesprächs entstehen. Dies schließt neben den Fahrt- und Übernachtungskosten auch etwaige Verpflegungskosten mit ein. Natürlich gilt es hierbei, auf die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Ausgaben zu achten - die kurze Fahrt in den Nachbarort rechtfertigt beispielsweise keine Übernachtung
  4. Hallo du, ich kann dir nur zu Computacenter raten, da ich dort jemanden kenne. Und der ist sehr zufrieden. Um due Erstattung der vorstellungskosten mußt du dir keine sorgen machen. Der AG ist dazu verpflichtet, dazu gibt es im BGB sogar einen $ dir die Kosten zu erstatten, wenigstens in höhe einer bahnfahrkarte 2. klasse
  5. simsalabim

    Batch Datei

    Hallo, ich habe ein kleines problem, bei dem ich leider keine Lösung habe, wie ich dieses in einer Bastchdatei abbliden kann. also folgendes. Es soll eine Batchdatei geben die täglich mittels ftp und mget eine bestimmte anzhal an datein abholt. Diese datei haben alle einen bestimmten präfix, einen Timestamp. Sind die dateien geladen müssen die dateien sortiert werden, und der jüngste zeitstempel ermittelt werden. Ist dieser ermittelt, müssen mit dieser zeitstempel weitere dateien gelden werden. Mein problem ist jetzt folgendes: 1. Wie bekomme ich die dateien per batch sortiert 2. wie kann ich den Timestamp auslesen (1 - 14 Stelle der Datei) 3. wie speichere ich das ganze in einer variablen danke

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