Hallo zusammen,
ich habe meine Ausbildung zum Glück seit letztem Monat hinter mir - ein anderer Ex-Mitazubi von mir noch nicht. Da es bei meinem Ex-Ausbildungsbetrieb im moment einen kleinen Vorfall gibt, mein Ex-Mitazubi aber zu faul ist, sich genauer darüber zu erkundigen, mache ich das nun einfach mal.
Mein Ex-Mitazubi (volljährig) hat zur Zeit seinen dreiwöchigen Berufsschulblock. Der Betrieb möchte ihn allerdings mal wieder für fünf Tage von der Berufsschule befreien.
Mein Ex-Mitazubi ist damit nicht einverstanden. Da er in einem halben Jahr verkürzen wird, will er lieber in die Berufsschule gehen, damit ihm kein prüfungsrelevanter Stoff verloren geht. Im Betrieb wird nämlich nichts gelernt, sondern nur gearbeitet - Prüfungsvorbereitungen wird es im Betrieb keine geben.
Die Berufsschule hat den Antrag auf Befreiung von der Berufsschule abgelehnt. Grund hierfür ist, dass mein Ex-Mitazubi schon mehr als fünf Tage dieses Jahr aus der Berufsschule befreit worden ist.
Der Betrieb hat darauf hin dem Schulamt einen Brief geschickt. Damit wird die geforderte Befreiung begründet, dass zur Zeit eine schwerwiegende Wirtschaftskrise herrscht und somit jede Hand benötigt wird, um einer Insolvenz aus dem Weg zu gehen. Dies ist gelogen - mein Ex-Ausbildungsbetrieb ist bis zum Kopf mit Aufträgen eingedeckt.
Das Schulamt hat die Freistellung mit dieser Begründung allerdings genehmigt.
Wie sieht nun die Rechtslage aus? Muss er in den Betrieb? Oder kann er auch in die Berufsschule gehen, da dies für ihn persönlich wichtiger ist, um keinen Stoff für die Ausbildungsprüfung zu verpassen? Soweit ich weiss geht Berufsschule vor Arbeit im Betrieb?
Danke für eure Antworten ...