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*Micha*

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  1. Ich finde es verwunderlich, dass man überhaupt mit Ingenieurwissenschaft vergleicht. Bei Informatik müsste man doch den geschützten akademischen Grad Diplom-Informatiker tragen (Dipl.-Inf.) und nicht Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.).
  2. Dafür gibt es sicher tausende Zuschauer (Kritiker) weltweit. Außerdem ist es das Äuquivalent zu Selbstgesprächen auf der Bühne, nur, dass man die Reaktionen des Publikums nicht so miterleben kann.
  3. Warum ändern die nicht einfach die Polarität, grübel? a) Weil die Isolierung dann die falsche Farbe hat oder Weil das folgende Atom zu schnell schiebt???
  4. Ich auch aber nicht als Ersatz für nen Kasten Bier, grins. Grüße Micha
  5. ...Die Karte drehen, ein paar Winkelchen, Zirkel anspitzen, mit dem Finger die Windrichtung ermitteln... *grins und Daumen drück*
  6. Hallo, handelt es sich bei dem Projekt um die automatisierten Installations- und Verfolgungsroutinen selbst, die Du erst entwickeln willst, nmsf? Grüße Micha
  7. Hallo, @Goa ich kann mir nicht vorstellen, dass das der einzige Grund für eine Leistungssperre war! Das Amt kann Dich ja a) nicht zum lügen nötigen (Auf die Frage z.B. ob man motiviert sei...) und so eine Einleitung in der Bewerbung: "wie ich von einem Arbeitsvermittler erfahren hab, suchen Sie..." kann meiner Ansicht nach nicht für eine Sperre herreichen. Aber "ich kannte mal einen.." hört sich auch so wie so nicht so wichtig, bzw. von jenigen aufrichtig an. @tiki wenn Kinder (noch nicht ganz Jugendliche) neben der Schule ein Betriebspraktikum suchen, das erste mal sozusagen, dann ist es ganz klar, dass sie das mit Ihren Eltern abstimmen müssen und sollen. Bei den ersten Gehversuchen sollte man da schon recht aufgeschlossen sein als Arbeitgeber. Grüße Micha
  8. ähm, klopf, klopf, wenn die Paßwörter per Zufall ausgewählt werden, ist dann nicht die Zeit pro Versuch zum Ende hin astronomisch. Da ja die Wahrscheinlichkeit, daß ein Paßwort zufällig ausgewählt wird, welches noch nicht versucht wurde immer kleiner wird und die Tabelle, wie schon erwähnt, immer länger. Da würde ich schon eher mit den Versuchen vorherbestimmt "springen". Trotzdem setzt all dies voraus, daß vorher schon eine Erkenntnis über die Beschaffenheit/benutzten Zeichensatz eines PW hat.
  9. Hallo, nein, so erst mal theoretisch nicht. Bei Raid ist so grundsätzlich die Speicherkapazität das oberste Kriterium. Die könnte man jedoch mit einer entsprechenden Partionierung anpassen, dass ist in Deinem Fall ja dann nicht nötig. Praktisch sind dann noch die Schreib-/Lesegeschwindigkeit, der Hersteller, IDE/SATA, die max. Betriebstemperatur etc. ausschlaggebend. Meist passt der Controller jedoch die Parameter an die ungünstigste Variable an. Das z.B. bei dem Überschreiten der max. Betriebstemperatur die jeweilige Platte, deren Temperatur überschritten ist, ausfällt ist da logisch. Fazit: Falls irgend möglich sollte man Platten mit den gleichen Spezifikationen verwenden. Vielleicht solltest Du die Frage präzisieren. Grüße Micha
  10. Hallo PAINTrick, die Großeltern von einer Ex von mir lebten dort und so kam es, dass unsere ganze Berliner "Gang" von damals ab 1983 öfter mal da war. Es war auch das erste mal, dass ich in einer "Großraumdisco" war (Für Westberliner Verhältnisse). Wo wir hier 100 Discos auf einem Kilometer hatten, gab es in Westdeutschland 1 Disco auf hundert Kilometer (überzogen). Aber das war eine nette Zeit, schnell mal auf nen Kaffee nach Hamburg durch den Transit, kein Zurück für alle und doch immer wieder ein Muss hunderte Kilometer vorgeschriebene Strecke. *in Erinnerungen schwelg* Grins, Grüße
  11. Hallo, da bin ich zum 75. jährigen Vereinsjubiläum Vizegästeschützenkönig geworden (Kleinkalibergewehr). Gibt es eigendlich diese Disco an der Bahn (Kuhstall o. ä.) noch, nmsf? Die in Rotenburg fand ich ja nicht so doll. Grüße Micha
  12. also so etwas wie ein Vakuum in einem schwarzen Loch!? Da würde dann die Analogie passen, wenn man den Raum auf das schwarze Loch begrenzt.
  13. @Fahrzeug ich spiele auch gerade mit dem Gedanken mir ein Fahrzeug zuzulegen. Das ist bei mir eine Erwägung, weil ich ohne einen Firmenwagen nicht wirklich Bauaufträge übernehmen kann (Man stelle sich mal vor: Material wie Leuchten, Kabelkanal nebst Werkzeug, Leitern etc. mit dem Bus und U-Bahn und dabei das Umsteigen). Da muss ich mir aber erst mal die Kosten (Versicherung, Steuern und Benzin) beziffern. Sonst denkt ich da eher an nen Motorrad. Ein Fahrad steht bei mir eh immer ungenutzt im Keller. Ansonsten kommt man in Berlin mit den Öffendlichen gut hin.
  14. Durch die Durchsuchung allein bzw. durch die Sicherstellung von beweiserheblichen Dateien ist meiner Ansicht nach die Echtheit kaum infrage zu stellen, da das ja i.d.R. von entsprechenden unparteiischen Fachkräften durchgeführt wird, die keinen persönlichen Nutzen von einer Verfälschung haben. Das ist vergleichbar mit einer gewöhnlichen Beweismittelsicherung, bei der auch so gut wie nie Beweise "untergeschoben" werden, wieso sollten denn ein Ermittler z.B. die Tatwaffe mitbringen und dann als aufgefunden erklären? In sofern schon aber wen interressiert das, doch nur die beiden Prozeßgegner. Schon der IT-Gutachter nimmt die Gesetzeslage wie sie ist und in einem gewöhnlichen Strafprozeß hat das entsprechende Strafgericht in jedem Fall eine Autonomie in Sachen Beweiswürdigung und dafür den entsprechen IT-Gutachter. Eine Verfassungsklage kommt nur in den seltensten Fällen vor (Die ist ja auch sehr teuer und kann nur von wenigen zugelassenen Anwälten durchgeführt werden) und generell läßt sich sagen, die Verfassung ist wie sie ist und wird es wahrscheinlich auch bleiben. Es gilt also die StPO und da muss und wird der zuständige Untersuchungsrichter im Vorfeld schon prüfen ob ein genügender Grund für eine Durchsuchung vorliegt. Was das BVerfG in Sachen Gesetzentwürfe sagt, ist doch eher für den Gesetzgeber und den Bundespräsidenten ausschlaggebend und nicht für den gewöhnlichen Bürger. Das ist per Definition falsch, da ein Beweis eine nicht zu widerlegende Tatsache darstellt. Aus den, den Dateien angefügten Informationen. Guck doch mal unter Datei-Eigenschaften von z.B. einem Microsoft-Word-Dokument! Da lässt sich pauschal sagen, die Spezialisten vom Nachrichtendienst lassen es sich bestimmt nicht nehmen ein paar Bytes für ihre Übersichtlichkeit anzufügen und lassen das auch nur ein paar Militärs und Forensiker wissen, damit kann eine Fälschung schon als ausgeschlossen gelten aber wie schon gesagt bei Eierdiebstahl wird nicht darüber geredet.
  15. Diese Schlußfolgerung verstehe ich nicht. Fakt ist doch eher, dass Österreich, wie auch die Schweiz, die gleichen Wurzeln hat und sich die Systeme eher wenig auseinander entwickelt haben. Gerichtsurteile sind immer als Einzelfallentscheidungen (ggf. auch in einer Sammelklage) zu genau dem eingeklagten Punkt zu werten. In einer anderen Klage bleibt es immer wieder dem urteilendem Gericht überlassen in wieweit sie solche Urteile übernehmen oder den eigenen Fall als etwas anderers gelagert verstehen. Maßgeblich ist ja nicht, was das Verfassungsgericht sagt, sonder was die StPO hergibt. Wenn man sich auf die Aussagen dritter bezieht, muss man auch kundtun in welchen Zusammenhang die Aussage getätigt wurde, schon ein Medienbericht wirkt da oft verfälschend. Besonders Politiker wollen mit ihren Texten oft eine Wirkung erzielen, eine Diskussion ankurbeln oder Wähler gewinnen, sodass es hier oft nur hilft z.B. die gesamte Debatte bzw. Medienschlacht zu verfolgen und Hr. Schäuble ist auch gar kein Vertreter der Judikative. @sicheren Beweiskette: Gerade in der IT-Branche kann man mehr sicher beweisen als den meisten bewusst ist. So kann an Hand der Dateianhänge ausgelesen werden, wie oft ein Dokument geöffnet, gedruckt, geändert etc. wurde. Das Problem liegt eher darin, dass bei Eierdiebstahl der Aufwand nicht gerechtfertigt ist und andererseit die Möglichkeiten der Forensik natürlich nicht offengelegt werden. Ja, natürlich aber dann kommen so Fragen wie: Wie kommen sie denn darauf? o. Könnte es nicht auch ein Bedienungsfehler sein? Haben sie das in der Vergangenheit in den AGB verschiederner Anbieter nicht zugelassen?
  16. @metux: Ich bin kein Jurist und auch kein Österreicher aber lt. wikipedia ist eine Online-Durchsuchung mit einem richterlichen Beschluß bei einer Straferwartung von über 10 Jahren legal. Wikipedia: Online-Durchsuchung @Online-Durchsuchung Deutschland: Ist es immer dann legal, wenn der Staatsanwalt von dem Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluß erhält. Allein die Tatsache, dass mein System "offen", wie eine geöffnete Wohnungstür dasteht rechtfertig noch lange kein Eindringen. Leider hat das zur Folge, dass Datendiebe das in strafrechtlich relevanter Weise nutzen um sich unbefugt Informationen illegal zu verschaffen (Datendiebstahl) oder wie in diesem Fall einen Betrugsversuch unternehmen. Die Strafverfolgungsbehörden haben jedoch ihrerseits den grundgesetzlich verankerten besonderen Schutz der Unverletzbarkeit der Wohnung zu beachten, sodass es evt. an rechtssicheren Beweisen gegen die unbefugten Eindringlinge fehlt. So kann natürlich nicht mit dem Versand solcher Schadsoftware, die Auswirkung auf fremde Systeme gerechtfertigt werden. Daher ist in solchen Fällen immer zu einer Anzeigeerstattung zu raten um das Problem zu erkunden und zu ahnden. @Cyber Crime Investigation Department: Ein zu Kobik-Schweiz führender link (In Zusammenhang mit der Frage von thomas), führte irrig zu der Annahme, dass es sich bei dem "Cyber Crime Investigation Department" um eine Schweizer Organisation handelt, die in Österreich aktiv ist (Das wurde jedoch bei Kobik verneint). Ferner ist das hier ein Deutsches Forum. Damit liegt deutsches Recht zugrunde und eine wie auch immer geartete Attacke mit solcher Schadsoftware ist somit illegal, auch wenn es sich hierbei um eine ausländische Organisation handelt, die damit droht einen User "anzuschwärzen". Bei dieser Gelegenheit hielt ich den Verweis zu einem gleichartigen Problem mit offizieller Stellungnahme in Sachen Verhaltensweisen für angebracht.
  17. Bei mir verweist Dein Anhang-link nur an den Webmaster und der Bild-link von Daten-hoster.de hat mir jetzt das Vergnügen gebracht, mir den Trailer von Pirate Storm anschauen zu dürfen. Naja, ich hätte mich ja anmelden können und an der Seite der großen 5 kämpfen können. Aber Spaß beiseite, die setup.exe hab ich mir mal gedownloadet und hab dabei den durchsuchen Button angeklickt und eine Datei auf meinem Destop erwischt aber dann gleich wieder das Fester geschlossen. Ich hoffe nun mal nicht, dass die mir die pdf-File "gezockt" haben. Ich hab doch ohne die Bedingungen auf herunterladen geklickt. Das ist nicht meine pdf, die darf ich doch nicht ins Netz stellen. Aber egal, Dein Problem ist eh Schnee von Gestern und ich mach jetzt Feierabend.
  18. Jetzt hab ich endlich den Einmallink an mein Email-postfach gesendet bekommen: "Pirate Storm Death of Glory", hübsches gemaltes Bild aber nicht mein Fall.
  19. @Thomas: ich hab zu dem link vier/fünf andere Ergebnisse bekommen. Zwei mal eine execute-Datei von d53.playmediasite.com um mir ein Video anzuschauen und ich hab momentan nicht die Zeit alles komplett neu zu installieren. Ist das ein Farmerspiel?
  20. Hallo Thomas: ich hab auch noch ein bis'chen rumrecherchiert und erwartungemäß nichts zu einem: "Cyber Crime Investigation Department" als offizielle Österreichische Organisation gefunden. Zum einem deutet der zweite Namensteil "Investigation Department" nicht auf eine Organisation aus dem deutschsprachigen Raum und zum zweiten sind die Verfahrensweisen zu Straftatbeständen nicht so unseriös. Entweder findet eine Onlinedurchsuchung statt oder Dein System wird komplett abgeschaltet und Du erhälst Besuch. Das hätte einen Strafbefehlähnlichen Charakter, dass man sich gegen die Zahlung einer Summe "freikauft". Da Du ja jetzt das Problem beseitigt hast und Deiner Aussage entsprechend nichts zu verbergen hast, vergiß es einfach oder noch besser erstatte Strafanzeige. Zweiteres ist nach einer Neuinstallation aber eher wenig erfolgversprechend. In Deutschland nennt man sowas Computersabotage und -betrug. Grüße Micha
  21. Bekannt ist Problem schon einige Zeit: BKA Warnhinweise BKA Warnhinweise
  22. @crash: Nein, genau die meine ich. Nur komm ich mit dem Namen nicht klar. Wenn ich etwas vorleiste, würde ich das mal pauschal Guthaben nennen, grins. @Technikmuseum: Ich erinner mich da an die Magnetplattenspeicher in unserem Informatik-Wahlunterricht 1980-82. Das war, wie soll ich die Größe beschreiben, so eine Art Werkstattwagen und und die Platten hatten eine Größe von ca. 10 Langspielplatten (physisch). Die gingen aber auch mit double disk. Das war die Zeit, als man noch auf Tonbandkassetten gespeichert hat, die so ein piepsen im Recorder von sich gaben.
  23. @enno: ja, Arzthelferin! Mit den Kreditkarten ist auch so ein Disaster, seitdem die einen Magnetstreifen bzw. RFC haben wird einem vorgegaukelt es gäbe einen "Prepaidkredit".

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