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vivi

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  1. Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Auch habe ich mir in einem Justiz Forum einen Rat eingeholt, der eure Einschätzung bestätigt. Wens interessiert: Software Urheberrechte bei Studienarbeit/Hiwi-Job Urheber, Marken, Patente frag-einen-anwalt.de Nochmals vielen Dank für die Hilfe, ihr habt mich ein ganzes Stück weitergebracht. Grüße!
  2. Vielen Dank für die schnelle Antwort und die guten Tipps! Ok, ich denke darüber nach eine Art "Copyright Disclaimer"/Vertrag/Nebenabrede (wie nennt man das richtig?) aufzusetzen. Ich würde mir darin bestätigen lassen wollen, dass ich die vollen Rechte ("Copryright" = Urheberrecht) an der Software besitze auch der Hiwi-Vertrag lediglich zur "Konfiguration"/"Pflege" des Servers bzw. Weiterentwicklung einer an der Uni entwickelten Software diente und dass das keine Folgen für das Urheberrecht der ursprünglichen Arbeit nachsichzieht evtl. würde ich mich auch dazu breitschlagen lassen, die gewählte Lizenz mit in den Vertrag aufzunehmen (z.B. GPL oder AGPL) dass die Uni ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an der Software hat muss ich glaub ich nicht nochmal hineinschreiben, dass wissen die auch so... Nur unter diesen Umständen würde ich nämlich für die Abteilung weiterarbeiten. So, und jetzt nur noch die eine Frage: wenn ich mir dieses Schreiben vom Geschäftsführer der Abteilung unterzeichnen lasse, reicht das? Es gibt einen Abteilungsleiter und einen Geschäftsführer? Oder muss ich da sogar noch an eine höhere Instanz? Vielen Dank für die Hilfe - du rettest meinen Tag [hab nämlich schon ein paar 100 Stunden in das Projekt reingesteckt...]
  3. Hallo zusammen, ich habe im Rahmen meines Studiums (Praktikum mit Schein als Leistungsnachweis) eine Software für die Uni geschrieben. Jetzt hab ich die Frage(n): besitze ich das Copyright an dieser Software? Darf ich die Software theoretisch kommerziell verkaufen? (Praktisch will ich sie unter einer Opensource Lizenz frei zur Verfügung stellen - aber selbst dafür brauche ich das Copyright). Und noch die Frage, die den Haken an der ganzen Sache ausmacht: Ich wurde von der Uni (bzw. der entsprechenden Abteilung) schon im Rahmen eines Hiwi Vertrages für die Erweiterung und Wartung der Software vergütet. Ändert das die Situation? (Der Vertrag beinhaltet im übrigen nicht die Art der Tätigkeit, evtl. kann man das auf Serveradministration ummünzen?). Ich habe dazu schon folgenden Thread gelesen: http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/71806-wem-gehoeren-rechte-projektarbeit.html Allerdings berücksichtigt der nicht oben genannten "Haken an der Sache". Ausserdem wären ein paar Links auf "rechtliche Grundlagen" hilfreich - ich hab leider keine Ahnung, wo ich dort anfangen soll, zu suchen. Vielen Dank & Grüße, vivi

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