Hallo Leute,
hab heute erfahren, dass ich kein Zwischenzeugnis von meinem Arbeitsgeber erhalten werde. Die Begründung dazu war: Das haben wir noch nie gemacht und da gibts auch keine Ausnahme...
Stattdessen wurde mir als "Kompromiss" angeboten, ich könnte eine Tätigkeitsbeschreibung bekommen (die ich mir zwar auch selber erstellen solle, aber das ist ein anderes Thema ).
Allerdings ist es so, dass ich wohl eines bräuchte, da ich es für meine Bewerbungsunterlagen benötige, da ich so wie es momentan aussieht, nicht übernommen werde.
Nach ein bisschen googeln kam für mich aber zweifelsfrei rüber, dass ich definitiv einen Anspruch darauf hätte.
Hat einer ein paar Gesetzesauszüge die es zweifelsfrei Belegen, das ich im recht oder unrecht bin?
Hat irgendwer Vorschläge was ich tun kann, ohne gleich die große Welle zu schlagen?